Die gesetzgebende Gewalt wollte Nebenius einer Konferenz von Bevollmächtigten anvertrauen, die alljährlich zusammenzutreten und mit einfacher Mehrheit zu beschließen hätte. Der Münchener Hof aber war nicht geneigt, sich den kleinen Mitverbündeten also zu unterwerfen; Aretin trug das Selbstgefühl der Macht rücksichtslos zur Schau und forderte für jede halbe Million eine Stimme — das wollte sagen: die Stimmenmehrheit für Bayern allein — was wieder von du Thil und den anderen Kleinen als »ein allzu naiver Versuch« zurückgewiesen wurde. Die Zollverwaltung endlich sollte von einem gemeinsamen Beamtentum geführt, durch eine permanente Kommission beaufsichtigt werden. Seltsamerweise erregte diese Zentralverwaltung zunächst geringen Anstoß. Die schwäbische Bureaukratie sprach sogar lebhaft dafür. Dem allmächtigen Stande der württembergischen Schreiber blieb der Verein unheimlich, der so viele Schreiberstellen aufzuheben drohte. Indes wenn sich das Unheil nicht abwenden ließ, so erschien die Zentralverwaltung als das geringere Übel; sie mußte doch aus jedem Staate eine zahlreiche Beamtenschar anstellen. Behielten dagegen die Staaten ihre selbständige Zollverwaltung, so hatte Württemberg nur zwei Grenzmeilen am Bodensee zu überwachen, und die ganze Herrlichkeit der königlichen Mautverwaltung brach zusammen!

Die Verhandlung über jene Streitfragen ward bald gereizt und gehässig. Nebenius sprach in seinen Berichten mit sehr ungerechter Bitterkeit über die Gegner, die doch vielfach wohlbegründeten Einspruch erhoben. Zudem vertrat noch jeder Staat seine eigentümlichen Wünsche. Reuß und Weimar wollten das Geleitsgeld für ihre imaginären Harnischreiter nicht ohne Entschädigung aufgeben. Der Kurfürst von Hessen weigerte sich, seine Transitzölle dem Vereine zu überlassen, forderte zum mindesten ein Präzipuum[53] für den starken Konsum französischer Weine, worauf man mit der kecken Lüge antwortete, im Oberland werde davon mehr getrunken als in Kurhessen. Baden wollte nicht beitreten, wenn nicht sogleich ein Handelsvertrag mit der Schweiz abgeschlossen würde. Derweil also die Meinungen ziellos durcheinander wogten, hofften mehrere der Kabinette, einmal selbst der [pg 075] bayrische Hof, auf Preußens Zutritt! Wiederholt besprach man in Darmstadt die Aufnahme der preußischen Rheinlande; dem kreisenden Berge dieses Sonderbunds zu Lieb sollte Preußen die schwer erkämpfte handelspolitische Einheit seines Gebiets wieder zerreißen! …

Nachdem man sechs Monate auf die bayrischen Instruktionen gewartet, erklärte endlich (Juli 1821) der bayrische Bevollmächtigte, sein Hof verlange, daß das bestehende bayrische Zollgesetz dem Vereine zur Grundlage diene. So begann der trostlose Streit von neuem. Darauf, nach anderthalb Jahren, bot sich eine Gelegenheit, die Lebenskraft des Vereines zu erproben. Frankreich erließ am 23.–April 1822 ein neues Douanengesetz, das die Interessen der oberdeutschen Staaten offenbar feindlich verletzte, die wichtigsten Gegenstände der Einfuhr aus Süddeutschland, Schlachtvieh und Wolle mit unerschwinglichen Zöllen belegte. Der Schlag traf fast alle süddeutschen Lande gleichmäßig; sollte nicht mindestens gegen diesen Angriff gemeinsame Abwehr möglich sein? Man verhandelte und verhandelte. Baden verbot (17.–Mai) die Weineinfuhr auf seiner Westgrenze; Württemberg schloß sich diesen Retorsionen an; mit Bayern war keine Verständigung zu erzielen. In seiner Not wendete sich Berstett an Metternich, bat die Hofburg um ihre guten Dienste in den Tuilerien. Nach fast zwei Monaten (12.–August) erwiderte der Österreicher: »es ist kaum zu erwähnen nötig, wie sehr bereit wir sind«, den deutschen Bundesstaaten jede Gefälligkeit zu erweisen; aber das französische Gesetz ist das Ergebnis der nationalen Meinung und eines »national-ökonomischen Systems, das faktisch das Lieblingssystem unserer Zeit geworden ist.« Das war die Hilfe, welche Deutschlands Volkswirtschaft von Österreich zu erwarten hatte! Zuletzt riefen die unsicheren, vereinzelten Retorsionen der süddeutschen Höfe nur einen neuen gehässigen Zank zwischen Bayern und Baden hervor; denn da die bayrische Pfalz keine Mauten besaß, so mußte Baden, um die französischen Weine wirksam zu treffen, auch die Weineinfuhr vom bayrischen Überrhein verbieten, was wieder bayrische Klagen veranlaßte — und so weiter ins Unendliche.

Gegen den Herbst 1822 schienen die Verhandlungen wieder vorwärts zu rücken. Bayern, ermutigt durch einen [pg 076] drängenden Beschluß seines Landtags, legte sich kräftig ins Zeug; der rastlose Wangenheim brachte einen Vermittlungsantrag ein, zugunsten der bayrischen Vorschläge. Aber noch immer ward man nicht Handels einig, man zerrte herüber und hinüber. Da verlor die darmstädtische Regierung die Geduld; sie hatte ihrem Landtage baldige Regelung des Zollwesens versprochen und erklärte jetzt (Februar 1823): wenn man nicht endlich sich vergleiche, so werde Darmstadt für sein eignes Haus sorgen.

Die preußische Regierung sah diesen wohlgemeinten aber aussichtslosen Verhandlungen gelassen zu, da sie sich mit jedem Jahre mehr von der Lebenskraft ihres eigenen Zollgesetzes überzeugte, und ließ sich in ihrer kühlen Geringschätzung nicht stören, als die landesüblichen Kraftreden wider Preußens Zollsystem auch auf der Darmstädter Konferenz erklangen. Eine Denkschrift des Auswärtigen Amtes bemerkte darüber späterhin trocken: »Man wählte in Darmstadt Preußen zum Stichblatt, weil man dadurch die öffentliche Meinung gewann und seine eigenen Pläne leichter durchsetzen konnte.« Metternich hingegen, der den Darmstädter Plänen keinen fruchtbaren Gedanken entgegenzustellen wußte, ward der Sorgen nicht ledig. Schon vor Eröffnung der Konferenzen ermahnte er Berstett, mindestens den Einfluß der Subalternen und der Landstände fern zu halten. Zugleich mußte Marschall gegen den Karlsruher Hof den Verdacht äußern, ob vielleicht Nebenius selber zu den verkappten Demagogen gehöre. Der badische Minister versuchte seinen Gönner zu beschwichtigen und gab an Nebenius gemessene Weisung, sich vor allen politischen Nebengedanken zu hüten: »Auch aus dem Einfachsten wird Gift gesogen. Rücksichten, die mehr gefühlt als bezeichnet werden können, verbieten, den Landtagen irgendwelche Einwirkung zu gestatten.« Gleichwohl blieb Metternich argwöhnisch, und sein Marschall gestand ihm wehmütig: da der Kaufmann mit seinem beweglichen Kapitale leider nicht einem, sondern allen deutschen Staaten angehöre, so könne die Handelssache von den Revolutionären allerdings leicht für ihre Einheitsträume ausgebeutet werden. Selbst der unverkennbare Mißerfolg der Konferenzen beruhigte die Leiter der deutschen hohen Polizei nicht: dieser Verschwörer Wangenheim war überall, selbst das badische Land sollte er [pg 077] zu Pferde durchstreift haben, um sich mit den liberalen Abgeordneten zu besprechen. …

Am 3. Juli 1823 erklärte schließlich du Thil den Austritt seines Großherzogs aus der Darmstädter Konferenz, weil Hessen außerstande sei, die Ordnung seines Zollwesens noch länger zu verschieben. Nassau folgte dem Beispiele. Darauf weigerte sich Bayern, ohne Darmstadt weiter zu verhandeln; unter lebhaften gegenseitigen Anklagen ging der Kongreß auseinander, nach drei Jahren unerquicklichen Streites. Er scheiterte an der Unmöglichkeit, abweichende Interessen in engem Rahmen zusammenzuhalten.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 302 ff.


[50.] Adam Freiherr v. Aretin, geb. 24. August 1769, gest. 16. August 1822, war seit 1817 bayrischer Bundesgesandter.[51.]Maximilian v. Lerchenfeld, geb. 16. November 1778, gest. 14. Oktober 1843, war von 1817–1825 bayrischer Finanzminister.[52.] Aloys Graf v. Rechberg und Rothenlöwen, geb. 18. September 1766, gest. 10. März 1849, war bayrischer Minister des Auswärtigen.[53.]Eine besondere Vergütung.