Nun erst war das Feld frei. Der König erlaubte den Beginn der Verhandlungen und am 6. Januar 1828 erschien Staatsrat Hofmann in Berlin, derselbe, der einst bei der Begründung der hessischen Verfassung so wirksam mitgeholfen hatte, ein sachkundiger Geschäftsmann, von starkem Ehrgeiz, keineswegs unempfindlich für die Vorteile, welche beim Abschluß wichtiger Verträge dem Unterhändler zuzufallen pflegen. Der gewandte Mann hatte verstanden, zugleich mit den Liberalen ein gutes Einvernehmen zu unterhalten und sich im Vertrauen seines Fürsten zu behaupten; mit Wangenheim in Freundschaft zu leben, ohne den Großmächten verdächtig zu werden. Die handelspolitische Verständigung mit Preußen war ihm seit Jahren ein geläufiger Gedanke. In der diplomatischen Welt stritt man sich, ob Hofmann in Privatangelegenheiten eines hessischen Prinzen reise, oder den Verkauf der Kreuznacher Saline in Berlin vermitteln solle. So durch die Hintertür, wie der Dieb in der Nacht, ist diese folgenreiche Entscheidung in unsere Geschichte eingetreten. Das Geheimnis war nur zu nötig. In Darmstadt [pg 110] wünschten zwar Minister Grolman[73] und Prinz Emil aufrichtig die Verständigung mit Preußen; doch die österreichische Partei arbeitete in der Stille, ein voreiliges Wort konnte alles verderben.
Der hessische Bevollmächtigte beantragte nur die gegenseitige Herabsetzung einer langen Reihe von Zöllen auf ein Zehntel der bisherigen Sätze; als unerläßliche Bedingung stellte er den Kernsatz jenes Heidelberger Protokolls auf: selbständige Zollverwaltung für Darmstadt. Alsbald trat ihm Motz entgegen mit dem Bedenken: Zollerleichterungen seien unfruchtbar, weitläufig, gefährlich; Preußen müsse die vollständige Annahme seines Zollgesetzes verlangen. Unter solchen Umständen mußten die Verhandlungen entweder scheitern oder zu einem Kompromisse führen: zur Bildung eines Zollvereins auf Grund des preußischen Zollgesetzes, aber mit selbständiger Zollverwaltung für beide Teile. Überraschend schnell, in wenigen Tagen wurde die Lösung gefunden, wonach die süddeutschen Kabinette in jahrelangen Verhandlungen getrachtet hatten. Am 11. Januar 1828 fand die erste förmliche Konferenz im Finanzministerium statt, und hier wurde bereits von allen Seiten anerkannt, daß nur eine vollständige Vereinigung möglich sei: Darmstadt trat in das preußische Zollsystem ein; Preußen, längst bereit »über Formalitäten leicht hinwegzugehen«, gewährte dem Verbündeten gleiches Stimmrecht bei Abänderungen der Zollgesetze und eine selbständige Zollverwaltung, die aber streng nach preußischem Muster eingerichtet werden sollte. Mit diesem Entschlusse war alles Wesentliche entschieden. Die nächste Konferenz vom 17. Januar behandelte nur noch Detailfragen. Am 24. Januar berichtete Eichhorn dem Könige: der Vertrag verspreche allein für Hessen finanzielle und volkswirtschaftliche Vorteile, für Preußen dagegen einen großen politischen Gewinn, da die kleinen Staaten auf diesem Wege dauernd an uns gefesselt werden. Am 3. Februar genehmigte der König den Abschluß der Verhandlungen; in seiner streng rechtlichen Gesinnung fügte er ausdrücklich die Bedingung hinzu: »die deutschen Nachbarstaaten, besonders [pg 111] Baden, dürfen dadurch nicht in ihrem Interesse getränkt werden.«
So kam denn am 14. Februar 1828 jener denkwürdige Vertrag zustande, der in Wahrheit die Verfassung des deutschen Zollvereins feststellte. Er verhält sich zu den späteren Zollvereinsverträgen genau so, wie die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu der heutigen Reichsverfassung sich verhält. Durch den Zutritt anderer, größerer Mittelstaaten haben sich späterhin die zentrifugalen Kräfte des Zollvereins erheblich verstärkt; einzelne Bestimmungen des Vertrags wurden im föderalistischen Sinne abgeschwächt; doch die Fundamente des preußisch-hessischen Vertrags blieben unerschüttert. Darmstadt nahm die preußischen Zölle an und gab überdies die vertrauliche Zusage, daß auch die wichtigsten preußischen Konsumtionssteuern eingeführt werden sollten. Der Kreis Wetzlar tritt unter die darmstädtischen, das hessische Hinterland unter die westfälischen Zollbehörden. Preußen ernennt einen Rat bei der Zolldirektion in Darmstadt, Hessen desgleichen bei der Steuerdirektion zu Köln. Beide Staaten beaufsichtigen wechselseitig ihre Hauptzollämter durch Kontrolleure; eine Konferenz von Bevollmächtigten verteilt alljährlich die gemeinschaftlichen Einnahmen nach Verhältnis der Kopfzahl. Dergestalt war die Rechtsgleichheit der Verbündeten, die souveräne Würde des darmstädtischen Reiches, mit peinlicher Sorgfalt gewahrt. Die milde Kontrolle änderte wenig an der Selbständigkeit der hessischen Zollverwaltung; der Verein beruhte im Grunde nur auf gegenseitigem Vertrauen. Nach den bisherigen Leistungen kleinstaatlicher Zollverwaltung konnten die preußischen Geschäftsmänner einen solchen Vertrag nicht ohne ernste Bedenken unterschreiben. Die hessische Regierung aber hat das gute Zutrauen gerechtfertigt, sie ließ das neue Zollwesen unter der einsichtigen Leitung des Finanzrats Biersack fest und redlich durchführen. Diese deutsche Treue, diese ehrenhafte Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten bildet überhaupt das beste Verdienst, das die Mittelstaaten um den Zollverein sich erworben haben; der Abschluß der Verträge selbst war nicht eine freie patriotische Tat der kleinen Höfe, sondern ein Ergebnis der bitteren Not.
Ebenso streng wurde die Gleichberechtigung der Verbündeten [pg 112] in Sachen der Zollgesetzgebung aufrecht erhalten. Der Artikel 4 lautete ursprünglich: Abänderungen der Zollgesetze sollen nur in »gegenseitigem Einvernehmen« erfolgen, »und es sollen alle diese Veränderungen im Großherzogtum Hessen im Namen S. K. H. des Großherzogs verkündigt werden.« Diese Fassung erregte in Darmstadt schmerzliches Aufsehen. Prinz Emil selbst eilte zu Maltzan, stellte ihm vor: »der Großherzog weiß, daß man in Berlin selbst nicht wünscht, daß die großherzogliche Regierung in den Augen des übrigen Deutschlands erniedrigt werde.« Eichhorn, der längst verlernt hatte, sich über die Weltanschauung deutscher Kleinfürsten zu verwundern, ging auf die Bitte ein; er strich jene erniedrigenden Worte, ersetzte sie nachträglich durch die Wendung: »und sollen von jeder der beiden Regierungen ihrerseits verkündigt werden«. Damit war das europäische Gleichgewicht zwischen Preußen und Darmstadt wieder hergestellt.
So bereitwillig die preußischen Staatsmänner in diesen lächerlichen Formfragen nachgaben, ebenso schwer fiel ihnen der Entschluß, den Inhalt des Artikels 4 selbst anzunehmen. Wann hatte denn jemals eine Großmacht ihre Zollgesetzgebung dem guten Willen eines Staates vom dritten Range unterworfen? Es war vorauszusehen, daß dieser darmstädtische Vertrag allen späteren Zollvereinsverträgen ebenso zum Vorbilde dienen würde, wie der Sondershausener Vertrag das Muster gewesen war für alle nachfolgenden Enklavenverträge. In jenem Augenblick freilich standen die kleinen Kabinette den Ideen des Freihandels sogar noch näher als Preußen. Doch konnte dem Scharfblick Motzs und Maaßens nicht entgehen, daß diese Parteistellung in einer nahen Zukunft sich gänzlich verschieben würde, sobald in Oberdeutschland eine junge Großindustrie entstand. Der preußischen Zollgesetzgebung drohte vielleicht Stillstand und Verkümmerung, wenn die Mittelstaaten ein Veto erhielten.
Alle diese staatswirtschaftlichen Bedenken mußten verstummen vor den glänzenden Aussichten, welche sich der nationalen Politik Preußens eröffneten. Darmstadt — so berichtete Eichhorn dem Könige — empfängt durch den Vertrag erst die Möglichkeit eines haltbaren Zollsystems. Preußen gewinnt die wichtige Position in Mainz, verhindert [pg 113] den süddeutschen Sonderbund, in den Norden hinein vorzudringen, und darf mit Sicherheit darauf rechnen, daß Hessens Beispiel Nachfolge finden, eine große handelspolitische Vereinigung entstehen wird. Nochmals wird sodann dem König versichert, daß jede Feindseligkeit gegen deutsche Staaten vermieden werden solle. »Die Vereinigung ist von Ew. Maj. Behörden weder gesucht, noch weniger durch verführerische Lockungen veranlaßt worden; man hat nur Anträge und Vorschläge, welche von der großherzoglichen Regierung ausgingen, entgegengenommen.«
Der neue Zollverein sollte bis zum 31. Dezember 1834 dauern und dann, sofern keine Kündigung erfolge, auf weitere sechs Jahre verlängert werden. Das Recht der Kündigung blieb … die einzige Waffe, um Preußen sicherzustellen gegen den Mißbrauch des gleichen Stimmrechts. Handelsverträge schloß Preußen allein — denn der Zusatz »unter Mitwirkung und Zustimmung Darmstadts« war praktisch wertlos. In allem übrigen bestand vollständige Gleichheit der Rechte.
Auch um diesen Vertrag hat sich ein zielloser Prioritätsstreit erhoben. Der partikularistische Neid will die Tatsache nicht zugeben, daß die Verfassung des Zollvereins in Berlin ersonnen wurde. Man behauptet, der preußisch-hessische Verein sei lediglich dem bayrisch-württembergischen Verein nachgebildet worden, welcher einige Wochen vorher, am 18. Januar 1828, zustande kam und ebenfalls das gleiche Stimmrecht, die selbständige Zollverwaltung der Bundesgenossen anerkannte. Ein Blick auf die Tages- und Jahreszahlen genügt, um dies Märchen zu widerlegen. Der Fundamentalsatz der Zollvereinsverfassung, die Parität und Unabhängigkeit der Bundesgenossen, wurde in der Konferenz vom 11. Januar zwischen Preußen und Darmstadt vereinbart, acht Tage bevor der bayrisch-württembergische Vertrag abgeschlossen wurde — in einem Augenblick, da man zu Berlin den Gang der Münchener Verhandlungen noch nicht näher kannte. Die neueste aus München eingelaufene Nachricht sagte nur: noch bleibe zweifelhaft, ob der süddeutsche Verein gemeinsame oder getrennte Zollverwaltung haben solle, das letztere sei allerdings wahrscheinlicher. Der Gedanke lag eben in der Luft, er ergab sich mit Notwendigkeit aus den fruchtlosen Zollverhandlungen der jüngsten Jahre, er wurde [pg 114] von den norddeutschen und von den süddeutschen Zollverbündeten gleichzeitig angenommen, ohne daß sie voneinander wußten. Im Grunde ist der ganze Streit müßig. Der Entschluß, von dem die Zukunft deutscher Handelspolitik abhing, konnte nur in Berlin gefaßt werden. Ob Bayern und Württemberg einander die Parität zugestanden, war gleichgültig. Doch ob die norddeutsche Großmacht die unerhörte Selbstverleugnung finden würde, mit einem Staate dritten Ranges sich bescheiden auf eine Linie zu stellen — an dieser Frage hing alles. Sobald Preußen diesen Entschluß faßte, war dem Souveränitätsdünkel der kleinen Höfe der letzte Vorwand genommen und die Bahn gebrochen für Deutschlands Handelseinheit. Dem gewissenhaften Notizensammler soll unvergessen bleiben, daß Bayern und Württemberg den »ersten« Zollverein in Deutschland gründeten, ihre Verhandlungen etwas früher beendigten als Preußen und Darmstadt. Für den Historiker hat die Tatsache geringen Wert. Denn der süddeutsche Verein erwies sich als ein verfehlter Versuch und ging bald zugrunde; der preußisch-hessische Verein bewährte sich und wuchs. Aus diesem, nicht aus jenem, ist der große deutsche Zollverein hervorgegangen.
Eichhorn fühlte, daß die Dinge endlich in Fluß kamen. Voll froher Zuversicht richtete er im März an die Gesandtschaften in Deutschland eine eingehende Instruktion. Er schildert darin den Gang der preußischen Handelspolitik, das System des bewußten, berechneten Abwartens, das so gute Früchte getragen habe. Er zeigte sodann, wie mit dem Darmstädter Vertrage die entscheidende Wendung eingetreten sei: diese Verhandlungen waren besonders darum nützlich, weil sie »die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Zollsystems für Staaten, die geographisch unabhängig sind, erwiesen. An die Stelle eines dunklen Gefühls, welches früherhin eine Vereinigung in einer unbestimmten Richtung suchte, ist eine klare Erkenntnis getreten.« Man sieht heute in der Aufnahme der staatswirtschaftlichen Grundsätze eines anderen Staates nicht mehr eine Verleugnung der Souveranität. Nichtsdestoweniger soll die Diplomatie nach wie vor eine ruhig zuwartende Haltung behaupten. Ebenso zuversichtlich schrieb Eichhorn an Motz: Unsere Handelspolitik hat sich bewährt und wird noch größere Erfolge erringen, [pg 115] wenn wir die Anfragen anderer Staaten geduldig abwarten. Der bayrisch-württembergische Verein ist lose und wird noch lockerer werden, wenn er wider Erwarten neue Bundesgenossen finden sollte.
In der Tat erwies sich in Hessen wie einst in den Enklaven sehr rasch der Segen der preußischen Gesetze. Im ersten Augenblick war die Stimmung im Lande noch geteilt. Das Starkenburger Land sah den gewohnten kleinen Verkehr mit dem Frankfurter Markte mannigfach belästigt, und in der Kammer klagten nach deutschem Brauche einzelne Patrioten beweglich über den »Löwenvertrag«, welchen Preußens Schlauheit der hessischen Unschuld auferlegte. Der Handelsstand in Mainz und Offenbach dagegen sprach der Regierung seinen Dank aus, und bald regte sich überall im Lande ein neues Leben. Vor kurzem noch hatte man in Berlin geplant, eine Messe in Köln zu errichten, die dem Mainzer und Frankfurter Verkehr das Gegengewicht halten sollte: jetzt entstand in Offenbach ein schwunghafter Meßverkehr, der namentlich im Ledergeschäfte das reiche Frankfurt zu überflügeln begann. Die beiden Verbündeten bauten eine große Straße von Paderborn über Biedenkopf nach Gießen und weiter südwärts, so daß ein fast zollfreier Straßenzug den Neckar mit der Ostsee verband. Nach zwei Jahren war die handelspolitische Opposition in den Kammern fast völlig verstummt. Graf Lehrbach, der den Minister wegen Landesverrats verklagen wollte, stand vereinsamt; der Abgeordnete Schenk aber dankte der Regierung und schloß gemütlich: Das einzige Mittel gegen den Wunsch nach politischer Einheit ist die Zolleinigung! Mit Selbstgefühl verwies Hofmann auf die günstigen Rechnungsabschlüsse und sagte »mit voller Zuversicht dieser auf gegenseitige Vorteile gegründeten Verbündung Bestand und Dauer voraus: so werden Sie hoffentlich bald dasjenige verwirklicht sehen, was noch vor wenigen Jahren zwar Gegenstand Ihrer angelegentlichsten Wünsche war, aber nach so vielen vergeblichen Verhandlungen kaum in dem Reiche der Möglichkeit zu liegen schien.« Auch in Preußen hielten die Klagen der Geschäftswelt, die sich anfangs laut genug erhoben, nicht lange vor. Unterdessen hatte der König sein gesamtes thüringisches Gebiet in die Zollinie aufgenommen; die Lage der ernestinischen Fürstentümer ward fast unerträglich. [pg 116] Es schien undenkbar, daß Kurhessen und Thüringen, also von allen Seiten umklammert, ihren törichten Widerstand fortsetzen sollten.