Die Einführung der preußischen Konsumtionssteuern war in Hessen ohne Schwierigkeit erfolgt; Bayern aber sah sich außerstande, seine Malzsteuer abzuändern. Während Preußen kaum 1,3 Millionen Taler, 3 Sgr. auf den Kopf, durch die Besteuerung des Bieres bezog, gewann Bayern allein in seinem rechtsrheinischen Gebiete 5 Millionen Gulden, 21 Sgr. auf den Kopf, und aus diesem Ertrage mußte nach der Verfassung die Staatsschuld verzinst werden. Unmöglich konnte Preußen seine Biersteuer zu der gleichen Höhe hinaufschrauben. Der angestammte Durst ließ sich ebenso wenig in den Norden verpflanzen wie die Realgerechtigkeiten der bayrischen Brauer, die jenen reichen Steuerertrag erst ermöglichten, aber den Grundsätzen der preußischen Gewerbefreiheit widersprachen. Da die gleichmäßige Besteuerung der inländischen Konsumtion mithin unausführbar blieb, so bestand die preußische Finanzpartei hartnäckig auf der Einführung von Ausgleichungsabgaben. Die an sich richtige Meinung, daß jede Zollgemeinschaft die annähernde Gleichheit der indirekten Steuern voraussetze, war seit dem Jahre 1818 eine der leitenden Ideen der preußischen Handelspolitik. Die Berliner Finanzmänner hatten sich so tief in diesen Gedanken eingelebt, daß sie ihn alsbald mit fiskalischer Härte auf die Spitze trieben. Die Ausgleichungsabgaben sind lange, wesentlich durch Preußens Schuld, ein wunder Fleck der Zollgesetze geblieben; sie belästigten den Verkehr und brachten geringen Ertrag, auch nachdem sie späterhin die rein fiskalische Gestalt der »Übergangsabgaben« annahmen.
Irrte Preußen in dieser Frage, so erhoben auch die Südstaaten höchst unbillige Ansprüche. Sie verlangten anfangs eine völlige Umgestaltung des Tarifs und fanden namentlich die preußischen Zölle auf Baumwollenwaren unerträglich hoch, da sie selbst noch fast gar keine Baumwollspinnereien besaßen. Und doch konnte Preußen nicht nachgeben. Sachsens Eintritt stand bevor, die preußische Industrie klagte laut über [pg 187] die drohende Mitwerbung des Erzgebirges; in solcher Stunde die Zölle herabzusetzen, schien selbst dem Freihändler Maaßen nicht ratsam. Auch die von Württemberg geforderte Herabsetzung der Zuckerzölle ging nicht durch; die Interessen der mächtig aufblühenden Magdeburgischen Rübenzuckerindustrie durften nicht preisgegeben werden. Desgleichen die gefürchteten preußischen Transitzölle blieben noch unentbehrlich als ein sanfter Wink für die Nachbarn. Überhaupt war die Lage des Augenblicks der Vereinfachung des Tarifs keineswegs günstig; Preußens Staatsmänner ahnten, daß die süddeutschen Höfe in einer nahen Zukunft die Farbe wechseln, mit schutzzöllnerischem Eifer auf die Erhöhung der Zölle dringen würden. Lebhafter noch als dieser staatswirtschaftliche Kampf entbrannte der »staatsrechtliche Streit«, wie man in München zu sagen pflegte. Die verständige Bestimmung der preußisch-hessischen Verträge, wonach Preußen in der Regel allein die Handelsverträge für den Zollverein schließen sollte, galt dem bayrischen und dem württembergischen Hofe als eine schimpfliche Unterwerfung; sie forderten unbedingte Gleichheit in allem und jedem.
So mannigfache sachliche Bedenken ins Gleiche zu bringen, konnte nur erprobter staatsmännischer Kraft gelingen. Die oberdeutschen Höfe aber hatten, töricht genug, zwei junge Subalternbeamte für diese schwierige Mission bevollmächtigt, vermutlich nur aus Sparsamkeit. Die Ersparnis sollte ihnen teuer zu stehen kommen. Eichhorn hatte an den Unterhändlern der Kleinstaaten schon des Wundersamen viel beobachtet; eine Persönlichkeit wie dieser württembergische Bevollmächtigte, der Assessor Moritz Mohl[116], war ihm noch nicht vorgekommen. Die Diplomatie in Berlin konnte nicht genug ihre Verwunderung aussprechen über den ungestümen Mann mit der roten Perrücke und den vollgepfropften Aktenmappen: welch eine weitschweifige Kleinlichkeit, welche Lust an unfruchtbarem theoretischem Streite, welche Fülle unverdauter Gelehrsamkeit, welch ein hartnäckiges Mißtrauen gegen Preußen! [pg 188] Der frühreife schwäbische Staatsweise entfaltete bereits alle jene Talente, die noch 40 Jahre später den deutschen Reichstag bezaubern sollten; L. Kühne nannte ihn »einen eingebildeten Narren, der den Bären des Nordlands seine kindische konstitutionelle Weisheit zu predigen dachte«. Als Mohl dem einzigen Küstenstaate des Zollvereins die Abschließung von Schiffahrtsverträgen verbieten wollte, da erwiderte der Preuße: »dann werden wir also einen unserer Ostseehäfen an Württemberg abtreten müssen, um die Gleichheit zwischen den Zollgenossen herzustellen!« Mit einem solchen Kollegen behaftet, konnte auch der bayrische Assessor Bever nichts fördern. Die hochstehenden preußischen Staatsmänner fanden es bald unerträglich, mit Subalternen zu verhandeln, die bei jeder Kleinigkeit daheim anfragten; und zu allem Unheil begann auch wieder der alte Streit der Berliner Departements: Kühne und Eichhorn, die doch beide das nämliche wollten, betrachteten einander mit gegenseitiger Eifersucht. Also gestalteten sich die Verhandlungen mit dem befreundeten Süden wider Erwarten zu einem unerquicklichen Zwist. Im Mai 1832 brach man sie ab.
Moritz Mohl schrieb nun eine ungeheure Denkschrift und bewies, daß der Zollverein mit Preußen den sicheren Untergang Württembergs herbeiführen müsse. Ein Menschenalter darauf hat Freiherr v. Varnbüler dies klassische Aktenstück der Vergessenheit entrissen, um der Welt den Weitblick des Volksmannes zu zeigen. König Wilhelm wünschte nach wie vor den Abschluß, selbst Wangenheim hatte einiges gelernt, mahnte aus der Ferne zur Verständigung. Doch die große Mehrheit im Lande widerstrebte. Die Fabrikanten, die bisher aus der Beherrschung des bayrischen Marktes großen Gewinn gezogen, fürchteten die Industrie des Niederrheins, die Bequemlichkeit des mächtigen Schreiberstandes zitterte vor der strengen preußischen Kontrolle, der gesinnungstüchtige Liberale schlug ein Kreuz vor dem Schreckbilde des norddeutschen Absolutismus. Mehr als ein halbes Jahr brauchten die süddeutschen Höfe, um sich einen neuen Entschluß zu bilden. Unterdessen trieb die Diplomatie Österreichs und der auswärtigen Mächte ihr verdecktes Spiel an den Höfen der Mittelstaaten. Eine Zeitlang stand die große Sache fast hoffnungslos. Baden tut wohl, alle Zollvereinsgedanken [pg 189] vorläufig aufzugeben — sagte der bayrische Minister Gise zu dem badischen Gesandten Fahnenberg —, Preußen stellt unerhörte Forderungen, verlangt von uns materielle Opfer und die Beschränkung der Souveränität, Kurhessen bereut schon den übereilten Anschluß! Zudem bestand wenig Freundschaft zwischen den Beamten der beiden Königreiche; ein Glück nur, daß Schmitz-Grollenburg, der württembergische Gesandte in München, das Vertrauen König Ludwigs besaß und die Fäden nicht gänzlich abreißen ließ.
So verging das Jahr in leidiger Verstimmung. Da raffte sich endlich König Ludwig auf und ließ am Silvesterabend eine derbe Note an Schmitz-Grollenburg schreiben: Der Süddeutsche Verein sei tatsächlich aufgelöst, die Wiederaufnahme der preußischen Verhandlungen schlechthin unvermeidlich. Zugleich kam vom Berliner Hofe eine ernste Mahnung: wolle man zu Ende gelangen, so müsse statt unbrauchbarer Subalternen ein fähiger hochgestellter Staatsmann die Unterhandlungen in Berlin führen. Der Rat wirkte. Zu Ende Januars l833 wurde der bayrische Finanzminister v. Mieg als gemeinsamer Bevollmächtigter der beiden Kronen nach Berlin gesendet: ein Jugendfreund König Ludwigs …, ein trefflicher Beamter von großer Sachkenntnis und seltener Arbeitskraft, die der König nach seiner Weise bis auf den letzten Tropfen auspreßte — in der Handelspolitik sehr frei gesinnt, dabei gütig und liebenswürdig, hochgebildet, von feinen gewinnenden Formen. Er vermied über Stuttgart zu reisen, weil er der pedantischen Schwerfälligkeit der württembergischen Schreiber mißtraute, sprach aber unterwegs in Dresden ein, verständigte sich mit den sächsischen Finanzmännern und erschien am 6. Februar in der preußischen Hauptstadt. Eichhorn und Maaßen kamen ihm herzlich entgegen; es bewährte sich wieder … »Preußens seltenes Talent, fremde Staatsmänner in Berlin zu gewinnen«. Noch boten sich der Bedenken viele; allein da Preußen auf seinen erprobten Tarif, seine festbegründete Zollverwaltung verweisen konnte, so blieb nur übrig, die im Norden bestehende Ordnung mit einigen Änderungen anzunehmen. Preußen verzichtete auf jedes Präcipuum … Die Einnahmen wurden nach der Kopfzahl verteilt; nur für die Schiffahrtsabgaben auf der Oder und Weichsel, die ja gar nicht zur Zollgemeinschaft gehörten, [pg 190] bezog Preußen eine Bauschsumme. Auch der teuerste Herzenswunsch des bayrischen Großmachtsbewußtseins fand Erfüllung: jeder Staat erhielt das Recht, Handelsverträge zu schließen, lediglich die Verträge mit dem russischen Polen blieben dem preußischen Staate vorbehalten. Zum Entgelt für so große Zugeständnisse wagte Mieg, in einem Punkte seine Instruktionen zu überschreiten: er bewilligte, daß die preußische Zollverwaltung des rascheren Übergangs halber sofort im Süden provisorisch eingeführt würde, noch bevor die Zollgemeinschaft in Kraft trat.
Am 4. März wurden die hessischen Bevollmächtigten zur ersten Plenarversammlung gerufen, am 22. kam der Vertrag zustande: die verbündeten Staaten, »in fortgesetzter Fürsorge für die Beförderung der Freiheit des Handels zwischen ihren Staaten und hierdurch zugleich in Deutschland überhaupt«, bilden einen »Gesamtverein«, der am 1. Januar 1834 für acht Jahre ins Leben tritt. Das Grundgesetz entsprach im wesentlichen den hessischen Verträgen, nur daß die Selbständigkeit der Bundesgenossen erheblich verstärkt wurde. Für jede Änderung der Zollgesetze wurde Einstimmigkeit der Verbündeten gefordert. Das schlimmste Gebrechen des Vereins lag weniger in seinen Satzungen als in der Verschiebung der Machtverhältnisse. Durch den Zutritt mehrerer größerer Staaten mit gleichem Stimmrecht wurde die freie Tätigkeit der preußifchen Handelspolitik unvermeidlich erschwert. Die neuen Rechte dagegen, die man den Zutretenden einräumte, schienen bedenklicher als sie waren … Die Befugnis, Handelsverträge zu schließen, dies von Bayern mit so leidenschaftlichem Eifer erstrebte Kleinod, erwies sich als ein harmloses Spielzeug … Preußen allein galt im Auslande als Haupt und Vertreter des Zollvereins; daher sind alle irgend wichtigen Handelsverträge durch Preußen im Namen des Vereins abgeschlossen worden. Auch die Kontrolle ward ermäßigt, auf Bayerns Andringen. Die Verbündeten sendeten bloß Vereinsbevollmächtigte zu den Zolldirektionen, Kontrolleure zu den Hauptzollämtern der Genossen; eine gegenseitige Visitation des Grenzdienstes fand nicht mehr statt. Solche Formen verschlugen wenig; denn im Grunde war der Verein auch bisher nur durch wechselseitiges Vertrauen und die Macht der Interessen zusammengehalten worden. Die Bundesgenossen gelobten [pg 191] einander »unbeschränkte Offenheit« in der Zollverwaltung, und sie haben ihr Wort redlich gehalten …
Da Bayern und Württemberg noch immer ihre törichte Sorge vor finanziellen Verlusten nicht aufgaben, so wurde in einem geheimen Artikel den Verbündeten das Recht vorbehalten, den Verein vor der Zeit zu kündigen, falls ihre Zolleinnahmen einen Ausfall von 10 Proz. des bisherigen Rohertrags aufwiesen. Maaßen unterschrieb getrosten Mutes; er wußte, daß der Vertrag ein Löwenvertrag war zugunsten des Südens, und der Erfolg sollte seine Erwartungen noch weit übertreffen. In den Jahren von 1834 bis 1845 hat der Norden an Bayern 22,29 Millionen Taler, an Württemberg 10,3 Millionen herausgezahlt, in dem Zeitraum von 1854–1865 empfing Bayern vom Norden 34 Millionen. Während der zwei ersten Jahrzehnte des Zollvereins haben bei der Abrechnung regelmäßig nur Preußen, Sachsen, Frankfurt und Braunschweig herausgezahlt; alle anderen Staaten gewannen. Allerdings geben jene großen Zahlen kein ganz zutreffendes Bild, da ein Teil der für das Binnenland bestimmten Einfuhr in den Häfen und Speditionsplätzen des Nordens verzollt wurde. Deutlicher erhellt der unverhältnismäßige Gewinn des Südens aus der Tatsache, daß die Verwaltungskosten in Bayern schon während des ersten Jahres von 44 auf 16, später auf nahezu 10 Proz. sanken, Bayerns Anteil an dem Kaffeezoll sofort auf das Dreifache, bis zum Jahre 1845 auf das Fünffache stieg.
Um auch den leisesten Anschein preußischer Hegemonie zu vermeiden, wurde verabredet, daß die alljährlichen Konferenzen der Zollvereinsbevollmächtigten nicht mehr, wie im preußisch-hessischen Verein, regelmäßig zu Berlin sich versammeln sollten; sie wanderten fortan, nach dem Belieben der Verbündeten, von Ort zu Ort, der erste Zusammentritt fand in München statt. Streitigkeiten wollte man der Entscheidung eines Schiedsrichters unterwerfen, der durch einstimmigen Beschluß für jeden einzelnen Fall zu ernennen war. Doch ist ein solcher Schiedsspruch niemals angerufen worden — nicht weil die Eintracht ungetrübt bestanden hätte, sondern weil der Dünkel der Kleinstaaten den freiwilligen Ausgleich der schimpflichen Unterwerfung unter eine fremde Gewalt regelmäßig vorzog. Daß Bayern seine Biersteuer [pg 192] behielt, war unvermeidlich. Man begnügte sich daher, ein Maximum für die Konsumtionssteuern festzusetzen und die allmähliche Annäherung der Steuersysteme in Aussicht zu stellen. In einem so lockeren Bunde blieb das liberum veto [Einspruchsrecht] und das Kündigungsrecht für Preußen ebenso unentbehrlich wie für die Kleinstaaten, als ein letztes verzweifeltes Mittel, um dem schwerfälligen Körper einen Entschluß zu entreißen. Nur die Hoffnung auf einen hohen politischen Gewinn konnte den preußischen Hof zu so schweren Opfern, zu einer so weitgehenden Nachsicht für die Grillen und Eitelkeiten der Mittelstaaten bestimmen. Mit überlegener Geduld erwartete Eichhorn, daß aus den fast lächerlichen Formen dieses lockeren Vereins doch eine unlösbare Gemeinschaft der Interessen emporwachsen müsse.
Mieg kehrte heim in der festen Erwartung, daß der so überaus vorteilhafte Vertrag ihm die Verzeihung für sein eigenmächtiges Vorgehen verbürge. Er täuschte sich schwer. König Ludwig konnte selbständigen Willen nicht ertragen, empfing den Freund mit bitteren Vorwürfen; daß die preußische Zollordnung sofort provisorisch eingeführt werden sollte, schien ihm eine Entwürdigung der bayrischen Krone. Der Minister wollte, tief verletzt, sein gegebenes Wort nicht zurücknehmen; er forderte und erhielt seine Entlassung … Nunmehr nahm der König die Akten an sich, und lange blieb das Schicksal des Vertrages zweifelhaft. Miegs Nachfolger, Lerchenfeld, erkannte zwar, nachdem er die Papiere eingesehen, die Notwendigkeit des Abschlusses, doch rückte er nicht recht mit der Sprache heraus. Fürst Öttingen-Wallerstein[117] vollends, der vielgewandte liberalisierende Minister, bewies in ausführlicher Denkschrift: kein Zollverein ohne Österreich, die preußische Hegemonie ist Bayerns Verderben. Der preußische Gesandte hielt schon alles für verloren und schrieb verzweifelnd: nur Eichhorn selber könne noch retten. Darauf eilte Eichhorn sofort nach München (Juli 1833), gewährte noch das letzte Zugeständnis, gab zu, daß kein Provisorium stattfinden solle, seine gewinnende Freundlichkeit brachte in [pg 193] wenigen Tagen alles ins reine. Jetzt brach des Königs gute Natur wieder durch; er wünschte sich Glück zu der Wiederkehr der friderizianischen Tage, ließ eine Denkmünze prägen auf das Gelingen seines eigensten Werkes und sagte zu dem Nassauer Röntgen: »Österreich ist ein abgeschlossener Staat, mit dem wir wohl Handelsverträge, doch keinen Zollverein schließen können; Preußen ist ein Blitz, der mitten durch Deutschland hindurchfährt.«
Kaum war die Krone Bayern gewonnen, so begann der Kampf mit dem württembergischen Landtage. Die schwäbischen und badischen Liberalen hatten sich zu Anfang des Jahres in Pforzheim versammelt und dort beschlossen, dem vordringenden preußischen Absolutismus mannhaft zu widerstehen. Die Schutzzöllner beweinten den nahen Untergang der schwäbischen Industrie; die Partikularsten bewiesen, daß Württembergs Absatzwege nach Frankfurt und der Schweiz, nicht nach dem Norden führten; manche pessimistische Radikale gönnten dem verhaßten Ministerium nicht ein Verdienst, das der Regierung allein gebührte, sie wünschten noch weniger, daß ein wichtiger Grund der allgemeinen Unzufriedenheit beseitigt werde. Die gemütlichen Leute wollten die geforderten Opfer nur einem gesamtdeutschen Verein bringen. Selbst den gemäßigten Liberalen schien es hochbedenklich, einer absoluten Krone mittelbare Einwirkung auf den württembergischen Haushalt zu gestatten. Zudem wurden die Kammern nur zu einer Erklärung über den Vertrag, nicht zu förmlicher Genehmigung aufgefordert. Der Landtag empfand bitter seine Ohnmacht. König Wilhelm setzte seinen Stolz darein, das Werk hinauszuführen; kein Zweifel, er hätte auch ohne die Zustimmung der getreuen Stände den Vertrag vollzogen und also den leeren Schein der schwäbischen Verfassungsherrlichkeit vor aller Welt erwiesen. Darum wollte selbst Paul Pfizer, der Bewunderer Preußens, sich nicht zur Genehmigung entschließen; wenn er zustimmte, so verlor er jedes Ansehen unter den Parteigenossen, jede politische Wirksamkeit in seiner Heimat. In solchen tragischen Widerspruch war der süddeutsche Liberalismus geraten. Endlich, im November, genehmigte der Landtag den Vertrag nach harten Kämpfen. Nur einzelne waren überzeugt …, die Mehrzahl gab ihr Ja nur aus gedankenlosem Gehorsam; alle Führer [pg 194] der Liberalen, Pfizer, Uhland[118], Römer[119], stimmten dawider. Es war ein vollständiger Triumph des geschäftskundigen Beamtentums über den schwärmenden Liberalismus.