Erst als Bayern und Württemberg ihre Zollvereinsverhandlungen in Berlin eröffneten, faßte man sich in Dresden wieder ein Herz. Im März 1832 erschien Zeschau zum zweitenmal in Berlin. Abermals kam man einen Schritt weit vorwärts; Sachsen erklärte sich bereit, das preußische System der indirekten Steuern anzunehmen. Doch über die Messen konnte man sich wieder nicht verständigen. Nun wirkte auch die Staatsweisheit Moritz Mohls lähmend auf Sachsen zurück; ohne die süddeutschen Höfe, die jetzt ihre Verhandlungen abbrachen, wollte das Dresdner Kabinett, wie begreiflich, nicht beitreten. Im Mai wurde die letzte Beratung gehalten; der Sommer verlief in peinlicher Verlegenheit …
Inzwischen beging der sächsische Hof einen schweren politischen Fehler, der den schlimmsten Verdacht zu rechtfertigen schien. Hannover hatte am Bundestage wieder einmal die Ausführung des Artikels 19 beantragt — in der unverhohlenen Absicht, den Gang der preußischen Handelspolitik zu stören. Ohne jede Rücksprache mit Preußen, ohne auch nur den Bericht der Bundestagskommission abzuwarten, stimmte Sachsen als die erste deutsche Regierung dem törichten Antrage zu und erklärte: Höchster Zweck des Bundes in Zollsachen ist, dasjenige durch gemeinschaftliche Gesetze zu erreichen, was durch Einzelverhandlungen nur schwer zu erreichen ist; sollen in Deutschland überhaupt Durchfuhrzölle bestehen, so doch jedenfalls ein anderes System als das preußische! — Die Finanzpartei in Berlin klagte laut über die offenbare Zweizüngigkeit. Geh. Rat Michaelis fragte in einer scharfen Denkschrift: soll diese Sprache des sächsischen Bundestagsgesandten etwa die öffentliche Meinung in Sachsen für den preußischen Zollverein gewinnen? — Wen konnten auch die nichtigen Entschuldigungen überzeugen, die der sächsische Minister Minckwitz seinem Berliner Gesandten Watzdorf [pg 200] schrieb (29. November 1832)? Der harmlose Mann beteuerte, die Vorgänge in Frankfurt sollten den Berliner Verhandlungen »keinen Eintrag tun«! Eichhorn aber, als ein gewiegter Kenner des Charakters der kleinen Höfe, mahnte seine erzürnten Amtsgenossen zur Geduld: gönnen wir doch den Herren in der Eschenheimer Gasse ihre unschuldigen Stilübungen; der Dresdner Hof meint es ehrlich, wenngleich er zuweilen einem Anfall von Schwäche unterliegt; noch eine kurze Frist, und er kommt wieder zu uns.
Und so geschah es. Im Januar 1833 besprach sich Mieg in Dresden mit Zeschau, und als darauf die Berliner Verhandlungen mit Bayern so glücklich vorangingen, kam der sächsische Finanzminister (24. März) zum drittenmal in die preußische Hauptstadt. Nach kaum acht Tagen (30. März 1833) schlossen Eichhorn, Maaßen, Zeschau und Watzdorf den Zollvereinsvertrag, der wörtlich mit dem soeben beendigten bayrischen übereinstimmte. Einige Separatartikel ordneten den Zustand der Messen. Der Frankfurter Zollrabatt blieb etwas ermäßigt bestehen, doch durfte Sachsen seinem Leipzig ähnliche Vergünstigungen zuwenden. Der Meßhandel erhielt eine große Erleichterung durch die Einrichtung der Meßkontierung; für Leipziger Großhandlungen von gutem Rufe wurde sogar ein über die Meßzeiten hinaus fortdauerndes Steuerkonto zum Abschreiben eröffnet — eine wichtige Vergünstigung, die noch manchen Mißbrauch veranlassen sollte. Auch die Herabsetzung einiger Zollsätze, namentlich für Woll- und Baumwollwaren, wurde vereinbart. Preußen verpflichtete sich, die Ermäßigung der Elbschiffahrtsabgaben, welche Anhalt dem preußischen Elbhandel zugestanden hatte, auch dem sächsischen Verkehre zuzuwenden; der gute Vorsatz scheiterte freilich an Anhalts Kleinsinn.
Nicht ohne Zagen unterschrieb Maaßen den Vertrag, der den preußischen Markt den Fabriken des Erzgebirges eröffnete; von allen seinen Räten stimmte ihm nur Kühne unbedingt zu. »Das ist ein schwerer Vertrag — sagte er zu Kühne … —, es hätte ihn nicht jeder unterzeichnet.« Die Besorgnis des Staatswirts hatte zurücktreten müssen vor den Hoffnungen der Politiker. Sachsen stand gerade in den Flitterwochen seines konstitutionellen Lebens; der Eintritt dieses Staates mußte die öffentliche Meinung günstig stimmen. Leider [pg 201] verging wieder eine geraume Frist, bis die deutsche Welt mit der vollendeten Tatsache sich versöhnte. Die preußischen Fabrikanten lärmten, die gute Stadt Leipzig überließ sich einer maßlosen Verzweiflung. Eine Petition, die der k. k. Konsul Bercks geschäftig umhertrug, warnte die Regierung; die Stadtverordneten richteten eine dringende Vorstellung nach Dresden. An Zeschaus Wohnung fand sich eines Morgens ein Anschlag: »Allhier wird von einem Parvenu, einem preußischen Landrat, so sächsischer Finanzminister geworden ist, das Land für Geld und Orden an Preußen verkauft.« Der Taumel ergriff jeden Stand und jedes Alter. Die Leipziger Schulbuben kauften sich englische Farbkästen auf Vorrat, weil sie mit frühreifer handelspolitischer Vorsicht befürchteten, das gewohnte Spielzeug werde nunmehr für bürgerliche Geldbeutel unerschwinglich werden. Ein Jahr darauf schon begann für die Pleißestadt eine neue Epoche glänzender Handelsblüte; das kleine Frankfurt wurde durch den überlegenen Nebenbuhler ganz zurückgedrängt, die mächtigen Leipziger Firmen lernten bald, den Frankfurter Meßrabatt für sich selber zu benutzen. Auch die Klagen der preußischen Fabrikanten verstummten, und niemand wollte die warnenden Petitionen unterschrieben haben. Zeschau selbst, der Wohltäter Leipzigs, hat freilich von den stolzen Kaufherren der Meßstadt niemals irgendeine Genugtuung für so viele Schmähungen erhalten.
Während diese verwickelte zweifache Verhandlung in wiederholten Ansätzen erledigt wurde, hatte Eichhorns unverwüstliche Geduld zugleich ein drittes schwieriges Geschäft zu führen: die Unterhandlungen mit den thüringischen Staaten. In Thüringen wie in Sachsen und Kurhessen wurde die beginnende Bekehrung gefördert durch den unruhigen Sommer von 1830, durch die Angst vor den murrenden Massen. Hier wie in Sachsen hoffte man anfangs, sogleich einseitige Handelserleichterungen von Preußen zu erlangen. Der weimarische Minister Gersdorff kam im Januar 1831 zugleich mit Lindenau nach Berlin, überbrachte ein Handschreiben seines Großherzogs, das um solche Vergünstigung bat: »dies würde in einer Periode mannigfacher Aufregungen Übelgesinnten einen Vorwand zu schlechten Einwirkungen entnehmen.« Auf wiederholte ähnliche Anfragen kleiner thüringischer Höfe [pg 202] antwortete das Berliner Kabinett (5. Juli 1831): man sei bereit, über einen Zollverein zu verhandeln, doch nur mit allen thüringischen Staaten gemeinsam, und nur wenn diese Höfe sich nicht mehr gebunden glaubten an den mitteldeutschen Verein. Erst als Kurhessen zu dem preußischen Vereine übergetreten war, erklärten die ernestinischen Höfe: der Mitteldeutsche Verein sei tatsächlich aufgelöst.
General Lestocq, der vielgeplagte Gesandte, den die thüringischen und einige andere kleine Dynasten in Berlin auf gemeinsame Kosten ernährten, überreichte am 15. Januar 1832 eine Verbalnote: Preußen möge die Initiative ergreifen, ältere bindende Verpflichtungen beständen nicht mehr. Weimar drängte am eifrigsten; das Großherzogtum besaß an Gersdorff und O. Thon zwei treffliche Verwaltungsbeamte, die wohl einsahen, wo der Grund der ewigen Finanznot lag. Spröder verhielt sich Gotha, da hier der hergebrachte Schmuggel allgemein als ein Nationalglück betrachtet wurde. Maaßen und Eichhorn entwickelten nun ausführlicher den einfachen Gedanken, den sie so oft schon ausgesprochen hatten: die verzettelten thüringischen Gebiete sollen zunächst unter sich einen Verein mit gemeinsamer Zollverwaltung bilden und dann erst als eine geschlossene Einheit in den großen Zollverein treten; Preußen will die Kreise Erfurt, Suhl und Ziegenrück diesem thüringischen Vereine zuteilen, wird auch dafür sorgen, daß Kurhessen sein Schmalkaldener Land hinzugefügt. Zu förmlichen Verhandlungen kam es auch jetzt noch nicht; denn Eichhorn hoffte, vorher mit Bayern und Württemberg abzuschließen. Diese beiden Höfe fühlten sich schon beunruhigt durch die Anfragen der Ernestiner; sie meinten: schließe Thüringen früher ab, so sei der Süden auf Gnade und Ungnade dem Belieben Preußens überliefert. Darum richteten sie sogar eine Verwahrung an den Berliner Hof (15. November 1832): ohne die vorhergehende Zustimmung Bayerns und Württembergs dürfe Preußen die Thüringer nicht aufnehmen. Der Dresdener Hof, der sich noch immer als das geborene Oberhaupt der Ernestiner fühlte, verlangte zu allen Verhandlungen mit seinen Stammesvettern zugezogen zu werden. Preußen erwiderte: wir werden Sachsens Interessen sorgsam wahren, doch der Zutritt eines sächsischen Bevollmächtigten kann die Verhandlungen nur erschweren. Immerhin [pg 203] haben diese Bedenken der drei kleinen Königskronen den Beginn der Unterhandlungen verzögert.
Erst im Dezember 1832 begannen die Konferenzen mit den Thüringern. Die preußischen Staatsmänner schlugen vor, eine Zentralbehörde für das thüringische Zollwesen zu bilden. Große Bestürzung; keiner der Kleinen wollte eine solche Beschränkung seiner Souveränität zugeben. Da meinten die Preußen begütigend: es werde genügen, einen Generalinspektor einzusetzen; der müsse freilich in Erfurt wohnen, als dem Mittelpunkte des Landes, doch solle er nicht von Preußen, sondern von der thüringischen Hauptmacht Weimar ernannt werden. Hiermit schien jeder Widerspruch entwaffnet. Wenn Preußen sein Zollwesen einem weimarischen Beamten unterstellte, so durfte auch der Reußenstolz und der Gothaerdünkel nicht klagen. Gleichwohl erhoben Altenburg und Meiningen neue Bedenken; sie konnten sich nicht in den Gedanken finden, daß ihre Verwaltung fremder Aufsicht unterliegen solle. Schon war man nahe daran, ohne Meiningen abzuschließen. Da drohte Kühne: wenn man die preußischen Beamten als Spione betrachte, dann müsse Preußen sein gefürchtetes Enklavensystem gegen die kleinen Nachbarn anwenden. Das schlug durch. Am 10. Mai 1833 wurde der »Zoll- und Handelsverein der thüringischen Staaten« gebildet, am folgenden Tage erklärte der neue Verein, der das gesamte System der preußischen indirekten Steuern annahm, seinen Zutritt zu dem Deutschen Zollvereine. Ein weimarischer Generalbevollmächtigter vertrat die Thüringer auf den Konferenzen des Zollvereins, gab in Tarifsachen nur eine Gesamtstimme ab; in einigen anderen Fällen sollte er die Meinung jedes einzelnen thüringischen Staates gesondert vortragen. Dieser Bund im Bunde, welchen Preußens Staatsmänner seit dem Jahre 1819 erstrebt hatten, erwies sich als so einfach und naturgemäß, daß niemals, auch nicht in den schwersten Krisen des Zollvereins, an die Auflösung des thüringischen Vereins gedacht worden ist. —
Also war des großen Werkes schwerster Teil gelungen. Ein unerhörter Ordenssegen belohnte die treue Arbeit des Beamtentums; die Jahrgänge der deutschen Gesetzsammlungen schwollen zu unförmlichen Bänden an, von allen den neuen Verträgen und Gesetzen. Dann kam jene folgenschwere [pg 204] Neujahrsnacht des Jahres 1834, die auch den Massen das Nahen einer besseren Zeit verkündete. Auf allen Landstraßen Mitteldeutschlands harrten die Frachtwagen hochbeladen in langen Zügen vor den Mauthäusern, umringt von fröhlich lärmenden Volkshaufen. Mit dem letzten Glockenschlage des alten Jahres hoben sich die Schlagbäume; die Rosse zogen an, unter Jubelruf und Peitschenknall ging es vorwärts durch das befreite Land. Ein neues Glied, fest und unscheinbar, war eingefügt in die lange Kette der Zeiten, die den Markgrafenstaat der Hohenzollern hinaufgeführt hat zur kaiserlichen Krone. Das Adlerauge des großen Königs blickte aus den Wolken, und aus weiter Ferne erklang schon der Schlachtendonner von Königgrätz. Glücklicher als sein leidenschaftlicher Freund hat Maaßen die Stunde der Genugtuung noch genossen. Er starb am 4. November 1834. Einen ebenbürtigen Nachfolger fand er nicht; nur in Eichhorn und den Geheimen Räten des Finanzministeriums lebten die Überlieferungen von 1818 fort.
Der erweiterte Handelsbund nahm jetzt den Namen des Deutschen Zollvereins an.[122] Aus dem dunstigen Nebel des Deutschen Bundes traten schon erkennbar die Umrisse jenes Kleindeutschlands hervor, das dereinst den Ruhm und die Macht des Heiligen Römischen Reiches überbieten sollte.