Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. II, 607ff.
[11.] Aug./Sept. 1819 tagte zu Karlsbad unter Metternichs Vorsitz ein Kongreß der deutschen Minister zur Beratung gemeinsamer Maßregeln gegen die demagogischen Umtriebe. Das Ergebnis waren die Karlsbader Beschlüsse, die der Bundestag am 20. September einstimmig genehmigte.[12.]Am 29. Juli 1819 hatte der österreichische Staatskanzler Metternich in Teplitz mit Friedrich Wilhelm III. eine geheime Unterredung, in welcher er den König von Preußen bestimmte, auf die Einführung einer Volksvertretung in modernem Sinne zu verzichten. Am 1. August unterzeichneten Hardenberg und Metternich eine Publikation über die »Grundsätze, nach welchen die Höfe von Österreich und Preußen in den innern Angelegenheiten des Deutschen Bundes zu verfahren entschlossen sind«.[13.]Joh. Friedrich Benzenberg, geb. 5. Mai 1777, gest. 8. Juni 1846; 1805 zum Professor der Physik am Lyceum zu Düsseldorf ernannt, ging er 1810 nach der Schweiz, kehrte aber nach Napoleons Sturz nach Deutschland zurück und widmete sich schriftstellerischer Tätigkeit.[14.] Friedrich List, geb. 6. August 1789, gest. durch Selbstmord 30. November 1846, Nationalökonom, der in seinen Schriften den Gedanken vertrat, daß eine jede Nation vor allem ihre eigenen Hilfsquellen zum höchsten Grade der Selbständigkeit und harmonischen Entwicklung bringen, die eingeborene Industrie durch Schutz nötigenfalls unterstützen und den nationalen Zweck einer dauernden Entwicklung produktiver Kräfte überall dem pekuniären Vorteil einzelner vorziehen müsse.[15.] Ernst Wilh. Arnoldi, geb. 21. Mai 1778. gest. 27. Mai 1841.[16.] Joh. Georg Büsch, geb. 3. Januar 1728, gest. 5. Aug. 1800, gründete 1767 in Hamburg eine Handelsakademie.[17.] Joseph v. Görres, geb. 25. Januar 1776, gest. 29. Januar 1848, ein Publizist, der anfangs für die Revolution, nachmals für das »Deutschtum« begeistert, schließlich im Ultramontanismus einen Halt suchte und mit Fanatismus gegen den Protestantismus kämpfte.[18.] Robert Blum, geb. 10. November 1807, erschossen am 9. November 1848 in Wien, wohin er sich im Vertrauen auf seine Unverletzlichkeit als Mitglied des Frankfurter Parlaments begeben hatte, um den aufständischen Wienern eine Beifallsadresse der Frankfurter Parteigenossen zu überbringen. Als Führer einer Elitekompagnie am Kampfe beteiligt, wurde er verhaftet und durch ein Kriegsgericht zum Tode verurteilt.[19.]Ferd. Lassalle, geb. 11. April 1825, gest. 31. August 1864, sozialistischer Agitator, Gründer des Allg. Deutschen Arbeitervereins.[20.] Georg Friedrich v. Martens, geb. 22. Februar 1756, gest. 21. Februar 1821, seit 1816 hannöv. Bundestagsgesandter.[21.]Graf Aug. Fried. Ferd. v. d. Goltz, geb. 20. Juli 1765, gest. 17. Januar 1832, von 1816–1824 preußischer Bundestagsgesandter, nachher Oberhofmarschall.[22.]Wilh. Ludw. Leop. Reinhard Freiherr v. Berstett, geb. 1769, gest. 6. Februar 1837, 1816 badischer Bundestagsgesandter, von 1817 bis 1831 badischer Minister des Auswärtigen.[23.] Klemens Fürst v. Metternich, geb. 15. Mai 1773, gest. 11. Juni 1859, österreichischer Minister seit 1809, seit Mai 1821 bis 13. März 1848 Staatkanzler, Hauptträger der Reaktion in Österreich und Deutschland.[24.]Karl Friedrich Nebenius, geb. 29. September 1785, gest. 8. Juni 1857, Verfasser der badischen Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 und zweimal Minister des Innern.[25.]David Ricardo, geb. 19. April 1778, gest. 11. September 1823, engl. Nationalökonom, der als Schüler von Adam Smith die Lehre vom Freihandel publizistisch vertrat. Seine Gedanken über das Verhältnis zwischen Erzeugungskosten der Waren und Verkaufspreis und über das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn sind von Marx und Lassalle weiter entwickelt worden.[26.]Wilh. Anton v. Klewiz, geb. 1. August 1760, gest. 26. Juli 1838, von 1817–1824 preußischer Finanzminister, von 1824–1837 Oberpräsident der Provinz Sachsen.[27.] Karl Freiherr von Stein zum Altenstein, geb. 7. Oktober 1770, gest. 14. Mai 1840, seit 1817 Minister für geistlichen Unterricht und Medizinalangelegenheiten, Reorganisator des preußischen Volks- und höheren Schulwesens.[28.]Friedrich Leopold v. Kircheisen, geb. 24. Juni 1746, gest. 18. März 1825, von 1810 ab preußischer Justizminister.[29.]Ludwig Freiherr v. Spittler, geb. 10. November 1752, gest. 14. März 1810, wurde 1779 als Professor der Philosophie nach Göttingen berufen, 1806 zum Minister in Württemberg ernannt und zum Kurator der Universität Tübingen.[30.]Friedrich Ernst Daniel Schleiermacher, geb. 21. November 1768, gest. 12. Februar 1834, Prediger an der Berliner Dreifaltigkeitskirche und Professor an der Universität.[31.] Fried. Christ. Adolf v. Motz, geb. 18. November 1775, gest. 30. Juni 1830, ursprünglich im Dienste des Königs von Westfalen tätig, trat nach Napoleons Sturz in preußische Dienste über. 1817 zum Präsidenten der Erfurter Regierung ernannt, ward er 1821 provisorisch, 1824 definitiv Oberpräsident von Sachsen, 1825 Geh. Staats- und Finanzminister.
3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.
Als Hardenberg seine Weisungen (für die nach Wien berufene Ministerkonferenz) an Bernstorff[32] erteilte, schärfte er ihm noch einmal ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegenwärtigen Zustande der deutschen Staaten unmöglich sei. Sodann wiederholte er ihm wörtlich, was er gleichzeitig den Abgesandten des Listschen Handelsvereins antwortete und durch die Staatszeitung veröffentlichen ließ: »Man kann daher die Sache nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen Zustand sich beschwert glauben, mit denjenigen Bundesgliedern, woher nach ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen, und daß so übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden, welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu lassen.« So war das handelspolitische Programm der preußißschen [pg 046] Regierung nochmals klar und unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu gewähren; aber sie sah auch ein — und hierin lag ihre Überlegenheit — daß alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen konnten.
Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt; er wußte wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken, die heute jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe noch erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch »gehässiger Vorurteile«, den er in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwartungen. Die naive volkswirtschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte auf den Konferenzen ihre Saturnalien; fast die gesamte deutsche Diplomatie lief Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen des Handels die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien vollständig. Der preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen die Mehrheit der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspolitischen Beratungen ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien wie der Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall sonst den Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten, hofften durch einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Reform, welche dem preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt hatte, wieder umzustoßen. Von Mund zu Mund ging die sophistische Behauptung, das preußische Gesetz verstoße wider den Artikel 19 der Bundesakte, der nichts weiter enthielt als die Zusage, daß der Bundestag wegen des Handels und Verkehrs »in Beratung treten« solle.
Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und Zuneigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam, die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Bayern hatte [pg 047] soeben (22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber niemand eiferte dawider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem belastete nicht nur alle Waren ungleich härter als das preußische Gesetz, es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: »Ich betrachte Österreich als gar nicht in der Handelsfrage befangen«, und der badische Staatsmann nahm diese Erklärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin. Also ward gerade durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie fest ihre Interessen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Österreich. Einige der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so Fritsch[33], dem sein Großherzog befohlen hatte, die Verlegung aller Zollinien an die Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde der Bund am sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen. Andere wollten nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und diese so wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berstett gemütlich, möge jeder Bundesstaat seine Zölle nach Belieben anordnen, genug, wenn im Innern Deutschlands die Mauten hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten gesellten sich einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken kaum verbargen. Der Herzog von Coburg[34] erschien selbst in Wien, um durch sein Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln, falls ihm nicht unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die Konferenz das Bundesmilitärgesetz nicht ins reine brachte, so ward der feine Plan zu Schanden. Noch dreister trat Marschall[35] auf. Der witterte mit dem Instinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der »demagogischen Subalternen« in den Berliner Bureaus, dem preußischen Staate vielleicht dereinst [pg 048] die Hegemonie im Norden verschaffen könne; durch ihre Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu demütigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.
Ähnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zollkrieg gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. September 1819 wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waren verboten oder mit schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbetreibenden, welche das preußische Zollgesetz an den Bettelstab gebracht habe — ein Versprechen, das der geizige Kurfürst[36] selbstverständlich niemals einlöste. In Berlin dachte man anfangs an Retorsionen. Der König aber hielt sich streng an die Zusage, daß die preußischen Zölle vornehmlich die außerdeutschen Waren treffen sollten, und wollte feindselige Schritte gegen deutsche Staaten, wenn irgend möglich, vermeiden. Auch ein Gutachten des Finanzministeriums gelangte zu dem Schlusse, die hessischen Retorsionen seien für Hessen überaus schädlich, für Preußen ungefährlich, also »nur der Form wegen zu bekämpfen«. Der Gesandte in Kassel sprach sich in diesem Sinne vertraulich gegen den Kurfürsten aus. Unterdessen ließ Preußen die Köln-Berliner Kunststraße über Höxter und Paderborn, mit Umgehung des hessischen Gebiets, ausbauen. Der Verkehr des Nordostens mit dem Süden zog sich von Hanau hinweg nach Würzburg, die hessischen Straßen begannen zu veröden. Der Kurfürst mußte seine Kampfzölle wieder herabsetzen und harrte nun um so ungeduldiger auf einen Bundesbeschluß, der die Zollinien des unangreifbaren Nachbarn zerstören sollte.