Die Stiftung, deren Zweck es ist, »hervorragenden Dichtern durch Verbreitung ihrer Werke ein Denkmal im Herzen des deutschen Volkes zu setzen«, begann ihre Tätigkeit i. J. 1903 damit, daß sie an 500 Volksbibliotheken je 20 Bände verteilte, unter denen sich z. B. Fontanes »Grete Minde« – M. v. Ebner-Eschenbachs »Gemeindekind« – eine Auswahl der »Deutschen Sagen« der Brüder Grimm – Roseggers »Als ich noch der Waldbauernbub' war« – ferner die umstehend genannten 3 ersten Bände der »Hausbücherei« befanden. Im J. 1904 wurden 40 Werke (23 Bände) in je 750 Exemplaren zum gleichen Zwecke angekauft.
Abzüge des Werbeblatts, des Aufrufs, der Satzungen, des Jahresberichts u. s. w. werden von der Kanzlei der Deutschen Dichter-Gedächtnis-Stiftung in Hamburg-Großborstel gern übersandt.
Die Stiftung erbittet besonders jährliche, aber auch einmalige Beiträge; erstere sollen nicht zum Kapital geschlagen, sondern fortlaufend mit den Kapitalzinsen ausgegeben werden. Für jährliche Beiträge von mindestens 2 Mk. oder einmalige von mindestens 20 Mk. gewährt die Stiftung durch Übersendung einer ihrer eigenen Ausgaben (nicht der angekauften Werke) Gegenleistung. Wer 25 Mark Jahresbeitrag zahlt, erhält auf Wunsch alle im gleichen Jahre erscheinenden Bände der »Hausbücherei«.
Die Beiträge werden in jeder Höhe entgegengenommen von der Deutschen Bank und ihren sämtlichen Zweiganstalten und Depositenkassen – der k. k. Postsparkasse, Wien, auf Konto Nr. 859 112 – der Schweizerischen Volksbank, Bern, und ihren sämtlichen Zweiganstalten und Depositenkassen – dem Kassenwart der Stiftung, Dr. Ernst Schultze, Hamburg-Großborstel.
Alle Briefe, Anfragen u. s. w. werden an den Genannten oder mit der Aufschrift »Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung, Hamburg-Großborstel« erbeten.
Aufruf der Stiftung.
Fast täglich lesen wir in den Zeitungen von der Enthüllung neuer Denkmäler. Kaiser und Fürsten, Feldherren und Staatsmänner, Dichter und Künstler erhalten Standbilder, die das Andenken der Nachwelt an ihre Verdienste in eine besonders wirksame Form kleiden und für alle Zeiten befestigen sollen.
Gewiß ist das an sich ein lobenswertes Tun; aber daneben muß doch auch dafür gesorgt werden, daß dem äußeren Bild ein inneres Gedenken entspricht – daß nicht nur bei einigen wenigen Kundigen, sondern in den weitesten Kreisen des Volkes Verständnis dafür vorhanden ist, was der Gefeierte für sein Volk geleistet hat. Ganz besonders aber müssen unsere großen Dichter in der Seele ihres ganzen Volkes weiterleben, sollen ihre Standbilder nicht ein leerer Prunk bleiben.
Schon oft ist von deutschen Dichtern der Gedanke ausgesprochen worden, daß aller Ruhm und alle Ehre, mit denen Mit- und Nachwelt sie schmücken können, ihnen nichts ist gegen die frohe Hoffnung, im Herzen ihres Volkes eine bleibende Stätte zu finden.
Gustav Freytag war es, der zum ersten Male klar und bestimmt darauf hinwies, daß man einen großen Dichter so gut wie durch ein Denkmal durch die Begründung einer Stiftung ehren könne, die seine Schriften auch nach seinem Tode im Volke verbreite. Als es sich im Jahre 1874 um die Errichtung eines Denkmals für den eben verstorbenen Fritz Reuter handelte, machte er den Vorschlag, man möge kein gewöhnliches Denkmal setzen, sondern lieber die Volksbibliotheken fortgesetzt mit den Schriften Reuters versehen. – Und in jüngster Zeit ist derselbe Grundgedanke u. a. in ansprechendster Form von Rosegger verfochten worden: »Die Denkmäler erstehen, die poetischen Schöpfungen verstauben. Als ob die Dichter geboren würden und ihre Werke schrieben, damit einmal eine Denksäule, eine Figur ihren Namen trüge! Die Hoffnung, der Stolz, das Leben und die Unsterblichkeit eines Dichters besteht aber darin – gelesen zu werden, mit seinen Schöpfungen im Volke zu wirken … Wenn das Kapital, das für ein Dichterdenkmal aufgebracht worden, auf Zinsen angelegt