Diese Auflage ist im Wesentlichen mit den vorangegangenen gleichlautend. Nur in betreff der Orthographie sind mit leiser Hand wiederum einige Aenderungen vorgenommen worden. So schwankend auch Einzelnes auf diesem Gebiete bereits geworden ist, und so dringend auch eine bestimmte Regelung erscheint, so darf doch in einer Sprachlehre für die Volksschule nur mit äußerster Vorsicht nach dieser Richtung hin vorgegangen werden. Neue Formen zu lehren, ist, — nach unserer Ansicht — der Volksschule erst dann gestattet, wenn dieselben in den meisten Volks Schul-Lesebüchern zu finden und von der Tagespresse aufgenommen worden sind.

Außerdem ist der in früheren Auflagen auf der letzten Seite befindliche zu §§ 5 und 6 gehörende Zusatz über die Biegung der Hauptwörter an der richtigen Stelle auf Seite 7 eingefügt worden.

Berlin, im April 1879.

H. Bohm.

[Wortlehre.]

§. 1. Es giebt 10 Wörterklassen:

1. Ge­schlechtsw.
Artikel.
2. Hauptw.
Substantiv.
3. Eigen­schaftsw.
Adjectiv.
4. Zahlw.
Numerale.
5. Fürw.
Pronomen.
6. Ver­hältnißw.
Prä­position.
7. Zeitw.
Verbum.
8. Umstandsw.
Adverbium.
9. Bindew.
Conjunction.
10. Emp­findungsw.
Interjection.

I. Geschlechtswörter.

§. 2. 1. Die Geschlechtsw. kündigen die Wörter, zu denen sie gehören, als Hauptw. an, und sagen, welches Geschlecht dieselben haben.

2. Die Geschlechtsw. sind: