Da es dreierlei nähere Bestimmungen giebt, so giebt es auch dreierlei Nebensätze.
1. Eigenschaftssätze.
Die Nebensätze können stehen für eigenschaftliche Bestimmungen = Eigenschaftssätze (Adjectiv-, Relativ-Sätze). Sie werden mit dem Hauptsatze in der Regel durch die zurückbeziehenden Fürwörter: welcher, e, es; der, die, das, auch wohl durch: wo, wann, wie, verbunden:
Nichts ist so elend, als ein Mann, der Alles will, und der Nichts kann. = Nichts ist so elend, als ein Alles wollender und Nichts könnender Mann. Die Sterne, welche ihr eigenes Licht haben, heißen Fixsterne.
2. Gegenstandssätze.
§. 48. Die Nebens. können stehen für gegenständliche Bestimmungen = Gegenstandssätze (Substantiv-Sätze) und werden mit dem Hauptsatze in der Regel durch: daß, ob, wer, was, wo, wann, wie etc. verbunden. Als solche können sie sein:
a. Gegenstandssätze für den 4. Fall (Object-Sätze).
Sage mir, mit wem du umgehst, und ich will dir sagen, was du werth bist. = Sage mir deinen Umgang, und ich will dir deinen Werth sagen. Wer läuft, den jagt man. Wer hoch steht, den sieht man.
1. Hierher gehören auch die Sätze, die angeben, was Jemand sagt, meint, behauptet etc.
Solon sagte: Niemand ist vor seinem Tode glücklich.