1. Von den Grundzahlw. bildet man andere Zahlw. auf: lei, fach, fältig, mal; z. B. zweierlei, dreifach, hundertfältig, einmal etc.; von den Ordnungszahlw. auf: halb, tel, ens; z. B. drittehalb, viertel, drittens etc.

2. Die Zahlw. werden klein geschrieben. Bestimmen sie jedoch kein Hauptw., sondern nehmen sie dasselbe in sich auf, so werden sie selbst zum Hauptw. und also auch groß geschrieben.

Der Kutscher fährt mit sechs Pferden — der Kutscher fährt mit Sechsen.

V. Fürwörter.

§. 14. Die Fürw. stehen entweder für Namen von Gegenständen oder deuten auf dieselben hin. Sie können sein:

1. Persönliche Fürw. (Pronomina personalia):

1. Person.
2. Person.
3. Person.

E.
1. F.
ich
du
M. er
W. sie
S. es

2. F.
meiner (mein)
deiner (dein)
seiner (sein)
ihrer
seiner (sein)

3. F.
mir
dir
ihm
ihr
ihm