Er nannte ihn einen Narren. Er lehrt mich die deutsche Sprache.
Anm. Bei „ lehren “ wird auch der 3. Fall der Person gebraucht: Er lehrt mir die deutsche Sprache. Folgt aber ein Zeitwort in der Grundform, so darf nur der 4. Fall stehen: Er lehrt mich lesen.
§. 31. Einige Bemerkungen:
1. Lassen hat den 4. F. bei sich, wenn die Person (sprechende Person) selbst die handelnde ist, z. B. Laß mich das Buch vorlesen; d. h. ich will es vorlesen. Der 3. Fall steht, wenn ein Anderer der Handelnde sein soll, z. B. Laß mir das Buch vorlesen; d. h. ein Anderer soll es mir vorlesen.
2. Kosten hat stets den 3. Fall der Person. Das Buch kostet mir einen Thaler.
3. Steht heißen für „befehlen,“ so hat es den 3. Fall: Kein Mensch hat ihm diese Thorheit geheißen. Folgt aber ein Zeitw. in der Grundform (Infinitiv), so steht der 4. F. Wer hieß dich weggehen? —
4. Gelten hat den 3. Fall, wenn es gleichbedeutend ist mit „werth sein“: Mir gilt die ganze Welt Nichts. Die Rede gilt dir. Steht es aber für „erfordern“ und „kosten“, so hat es den 4. Fall: Hier gilt es Entschlossenheit. Der Stock gilt einen Thaler.
5. Er schlägt mir die Hand roth. Es friert mir der Finger. Ich wasche mir die Hände. — Er tritt mir auf das Kleid. Es regnet mir in’s Gesicht. Die Thränen treten ihm in die Augen. Er tritt mir auf den Fuß. Dem geschenkten Gaul sieht man nicht in’s Maul. Gebratene Tauben fliegen Einem nirgends in den Mund. Der Regen schlägt mir in’s Gesicht.
6. Bei versichern steht entweder der 4. Fall der Person und der 2. F. der Sache, oder der 3. F. der Person und der 4. F. der Sache: Ich versichere sie meiner Freundschaft. Ich versichere ihnen die Wahrheit — oder: ich versichere ihnen, daß es wahr ist.
7. Bei trauen steht der 3. Fall, wenn es gleichbedeutend ist mit „Glauben schenken“, der 4. Fall, wenn von der priesterlichen Trauung die Rede ist: Ich kann ihm nicht mehr trauen (Glauben schenken). Der Prediger traute das Brautpaar.