5. Umstandsw. der Frage: wie? wo? wohin? wozu? womit? etc.
Anm. 1. Er ist den ganzen Tag umher gelaufen. Der Becher ging bei dem Mahle herum.
Anm. 2. Komm doch herein! Soll ich zu dir hinaus kommen? Er ist eben hinunter gegangen.
Anm. 3. Eine doppelte Verneinung darf nicht angewendet werden, weil dadurch die Behauptung wieder bejaht wird. Man darf also nicht sagen: Ich habe kein Geld nicht.
IX. Bindewörter.
§. 33. Die Bindew. verbinden theils Wörter, theils Sätze mit einander. Sie können sein:
A. Bindewort der Beiordnung (coordinirende).
1. Der Anreihung (copulative): und, auch, nun, sowohl — als auch, nicht nur — sondern auch, theils — theils, je — desto, zuletzt, erstlich, erstens, ferner, nicht allein — sondern auch, endlich, dann, nicht bloß — sondern auch, außerdem, dazu.
2. Der Entgegnung (adversative): aber, allein, doch, dennoch, jedoch, oder, entweder — oder, dagegen, vielmehr, indessen, dessenungeachtet, weder — noch, nicht — sondern, wenn — so, hingegen, gleichwohl, sonst, bald — bald.
3. Des Grundes (causale): denn, deßwegen, darum, dann, daher, folglich, somit, minb, demnach, also, nämlich, als, deshalb.