Für zwei „ß“ schreibe „ss“, wenn du „ß“ als Vor- u. Nachlaut hörst; hörst du es aber nur als Nachlaut, so schreibe „ß“. Also lassen — laß und nicht laßßen — laßß.
lassen, wissen, Nuß — Nüsse, Riß — Risse, Fluß — Flüsse, ißt — essen, müßte — müssen, Kuß — küssen.
3. Nach gedehnten Selbst- und Umlauten, so wie nach Doppellauten und Mitlauten folgt keine Verdoppelung:
Ekel, Haken, buk, Laken, kam, Geiz, Kreuz, Wein, Franz, Herz, Salz, Bank, Kalk, Werk, Helm, Amt, Fuß, büßen etc.
4. Zwei auf einander folgende Mitlaute können niemals beide verdoppelt werden; der erste von ihnen aber wird verdoppelt, wenn es die Ableitung verlangt:
wollte — wollen, kannte — kennen, Gewinnst — gewinnen, kommst — kommen.
5. Die Buchstaben „ch“, „sch“ und „ß“ werden nie verdoppelt:
Brüche, Flasche, Flüße, u. nicht Flüßße, Flaschsche, Brüchche.
6. In Wörtern aus fremden Sprachen steht nie „ck“:
Rector, Doctor etc.