4. Die Psychologie bedeutet uns das Problem der Einheit des Bewußtseins für alle Hauptrichtungen und Seitenwege, die das Kulturbewußtsein einschlägt. Sofern diesem Kulturbewußtsein Normalität zuerkannt wird, soll kein Weg, den das Bewußtsein in der gesamten Kultur einschlägt, als pathologisch angenommen, sondern vielmehr seine Einordnung in die ideale Einheit des Bewußtseins, in die Norm der Einheit erzielt werden. Das ist das erste Erfordernis, welches die psychologische Einheit des Bewußtseins aufstellt.
5. Wenn nun aber jeder dieser Kulturwege des Bewußtseins in die Einheit einzuordnen ist, so ist damit die weitere Forderung ausgesprochen, daß keiner dieser Wege vor den anderen vorangestellt werden, keiner hinter dem anderen verschwinden darf; wenngleich für die Eigenart, sofern sie von der Selbständigkeit unterschieden werden soll, eine Nebenordnung vorgesehen werden muß. Die Einheit aber bürgt dafür, daß die Nebenordnung nur die einzelnen Glieder des Systems angeht, nicht aber die Einordnung in die Einheit gefährden und beeinträchtigen darf.
6. Diese Forderung kann auch dahin ausgedrückt werden: daß keines der Glieder, geschweige denn eine Eigenart, irgendeine Präponderanz, ein Übergewicht oder gar eine Totalität zu bedeuten haben darf. Diese Tendenz schadet am meisten der philosophischen Charakteristik der Religion. Und dieser Fehler gerade wird am wenigsten vermieden. Damit die Religion nur ja nicht weniger sei als Wissenschaft und Logik, als Sittlichkeit und Kunst, wird ihr ein Mehr, ein Vorrecht zugesprochen. Und darauf gerade zielen auch die Tendenzen ab, welche die Religion in Phantasie und Gefühl begründen wollen.
7. Wir gehen zunächst an unsere positive Aufgabe. Wir hatten die Frage gestellt: in welcher Weise und durch welche methodischen Mittel die Korrelation zwischen Mensch und Gott, in welcher die religiöse Eigenart besteht, sich in Vollzug bringen lasse, und zwar nicht nur überhaupt, sondern als Eigenart, und das will negativ sagen, nicht als Selbständigkeit. Die Frage betrifft daher mit der Religion zugleich die drei Vorderglieder des Systems. Wie werden sie erhalten, indem die neue Eigenart sich bildet? Und unter welchen Bedingungen bedient sich die Eigenart der drei selbständigen Glieder, um sich als Eigenart zu bilden?
Es kann sonach die psychologische Einheit des Bewußtseins für die Religion nicht darin in Frage kommen, daß sie etwa allein diese Einheit zu konstituieren, das Bewußtsein mit ihrer Totalität zu erfüllen, oder auch nur mit ihrem Übergewicht zu beherrschen hätte. Denn nur als eine Eigenart, nicht als eine Selbständigkeit soll innerhalb der Einheit des Bewußtseins die Religion Unterkunft finden. Ein Terminus, der für eines der selbständigen Glieder des Systems in legitimem Gebrauche ist, kann schon deshalb von der Religion nicht in Anspruch genommen werden. So erklärt sich die Auswahl unter den Affekten des Mitleids und der Sehnsucht, wie auch der Ehrfurcht, neben der Achtung, der Liebe und dem Gefühl überhaupt.
Wenn wir diese Voraussetzung im Auge behalten, werden wir unsere Frage zu einer positiven Beantwortung bringen können. Die Nebenordnung unter dem Gesichtspunkte der Einordnung muß die Angliederung der Eigenart an die selbständigen Glieder zu bewirken haben, und zwar die Angliederung an alle drei Glieder; es darf keines derselben in Wegfall kommen, wenn die Eigenart der Religion in voller Klarheit und Unzweideutigkeit zur Bestimmung kommen soll.
8. Wenn wir nun so die Eigenart der Religion unter dem Gesichtspunkte der Einheit des Kulturbewußtseins begründen wollen, so haben wir zunächst die Angleichung an das Bewußtsein der Erkenntnis zu bewirken. Es ist damit die Grundforderung festgestellt, daß kein Konflikt zwischen Religion und Wissenschaft zu Recht bestehen kann. Es ist eitel Anmaßung, wenn sich die Religion ein höheres Recht zuspricht, einen tieferen Grund der Erkenntnis, als der der Wissenschaft zusteht, sondern die Eigenart, mithin das Eigenrecht der Religion ist bedingt zunächst durch die Angliederung an die Erkenntnis, sofern ihre Eingliederung in das System und in die Einsicht des Bewußtseins erstrebt wird. Die Grundlagen der Religion können daher auch nichts anderes sein als Grundlegungen. Die Idee des Guten ist und bleibt Idee. Die Offenbarung muß es daher als ihre idealste Interpretation anerkennen, wenn sie dem Apriori der Erkenntnis verglichen und analog gesetzt, und in dieser Bedeutung von dem Wandel der Ansichten als das Ewige, das aller Entwicklung zugrunde Liegende verstanden wird.
Bei keiner Frage der Erkenntnis darf die Beherrschung, die Unterordnung der Wissenschaft unter die Probleme der Religion zulässig sein. Die Freiheit der Wissenschaft muß die unverletzliche Voraussetzung sein für die Religion, sofern sie ein systematisches Glied der Einheit des Bewußtseins ist. Keine Form der Mystik darf gegen die Grundform der Erkenntnis angesprochen werden; keine Intuition als ein methodisches Organ der Erkenntnis, geschweige die Phantasie, die nur für Kunstgebilde in Frage kommen kann.
Ebensowenig darf die Tradition literarischer Quellen oder geschichtlicher Institutionen als eine selbständige Autorität angerufen werden. Die literarischen Denkmäler und die geschichtlichen Institute unterliegen allesamt dem einheitlichen allgemeinen Gesetze der Quellenforschung, welches ebenso für Poesie und Sage gilt, wie für Wissenschaft und Geschichte. Eine Methode für die Eine Erkenntnis.