13. Süddeutsche Lichtbilderzentrale, München. Ist eine Einrichtung der Hauptstelle süddeutscher katholischer Arbeitervereine. Verleihen und verkaufen auch Apparate. (Näheres siehe unter Kinematographie.)
14. Verein Naturschutzpark, Sitz Stuttgart, Pfizerstr. 5. Verleiht kostenlos nur zur Agitation für die Schaffung und Förderung von Naturschutzparken. Bilder und Texte.
15. Stiftung für Heimatschutz, Verwaltungssitz Meiningen. Besitzt eine große Lichtbildersammlung betreffend Heimatschutz.
16. Die Gesellschaft für wirtschaftliche Ausbildung (Frankfurt a. M.), 17. Großh. Techn. Hochschule Darmstadt (Prof. Dr. Greim) verleihen nicht. 18. Die Oberschulbehörde Lübeck besitzt zahlreiche erdkundliche Lichtbilder in den höhern und mittlern Schulen.
Ganz anders als bei den Lichtbildern liegt die Sache auf dem Gebiete der erdkundlichen Kinematographie. Während ein einmal hergestelltes gutes Lichtbild und Negativ ein „Schatz fürs Leben“ ist, ist in der Kinematographie alles in beständigem Fluß. Die teuren erdkundlichen Aufnahmen, die oft mit großen Reisekosten usw. hergestellt worden sind, verlieren ein Vierteljahr nach dem Erscheinen der ersten Positive jede „Aktualität“, d. h. sie sind in den Augen der Kinobesitzer und Filmverleihanstalten Ladenhüter. Und nach wenigen Jahren ist es unwahrscheinlich, daß auch nur das Negativ davon noch vorhanden ist. Das hat zwei Hauptursachen: erstens die große Inanspruchnahme auch der Negative durch das Kopieren, wodurch sie nach einer verhältnismäßig geringen Zahl von Abzügen ebenso „verregnen“ (und dies dann natürlich auf weitere Abzüge übertragen würden) wie vielgebrauchte Positive. Zweitens aber ist ein Zurückgreifen auf ältere Aufnahmen, wie mehrmals bemerkt, im Kinogeschäftsorganismus weder vorgesehen und bequem durchführbar noch gewünscht. Wer erdkundliche Kinofilme unter gegenwärtigen Umständen benutzen will, hat dazu also im Grunde nur einen Weg: er lasse sich die Prospekte über die wöchentlichen Neuerscheinungen regelmäßig zusenden, fahre, wenn etwas ihn interessiert, zum angegebenen Zeitpunkt nach Berlin, lasse es sich dort zeigen und kaufe es gegebenenfalls, um es dann so lange liegen zu lassen, bis der Zeitpunkt des Gebrauches kommt. Selbst in den Fabriken gibt es begreiflicherweise keine Positive, es sei denn, daß einmal zufällig eins liegen geblieben ist — welches Kapital würde sonst in solchem bloßen Vorführungsmaterial tot liegen! Erst eine Organisation, wie ich sie beschrieben habe, kann bei geregeltem Filmkauf durch Reforminteressenten da Wandel bringen. Vollkommen verfehlt ist natürlich auch der Glaube, dem man in dilettantischen Reformkreisen so oft begegnet, daß Kinotheater und Filmverleihanstalten — von vereinzelten zufälligen Ausnahmen abgesehen — gute Einzelbilder für gute Worte oder Geld abgeben könnten. Wenn eine Verleihanstalt oder ein Kinotheater selbst erdkundliche Filme kauft, so werden diese natürlich sofort einem der üblichen Gesamt-Programme eingefügt und machen mit diesem die Runde durch die darauf abonnierten Kinotheater. Daß sie während dieser Zeit nicht willkürlich herausgenommen werden können, leuchtet ein, und ebenso, daß sie, wenn sie frei werden, eben „ausrangiert“ sind, d. h. in einem Zustande, in dem sie nur eben noch für — „Kinoreform“vorstellungen gut sind (?). — Der Ankauf einzelner Filme ist aber ebenfalls eine praktisch für den einzelnen kaum durchführbare Sache. Wer unsere Vortrags- und Vereinsverhältnisse kennt, weiß, daß es kaum durchführbar ist, ein eventuell in die Tausende gehendes Kapital in ein einzelnes Programm zu stecken, zumal die Vorführung dann noch jedesmal bedeutende besondere Kosten verursacht. Da sind als für Vereine, Schulen, einzelne Redner usw. einstweilen rettender Ausweg die Kinoreformverleihinstitute willkommen. Das sind Verleihanstalten, die ausschließlich Kinoreformbedürfnissen dienen wollen. Da diese Bedürfnisse aber wenigstens einstweilen noch geschäftlich kaum ins Gewicht fallen, auch die ganze Einrichtung immer noch einen nur vorläufigen Ausweg darstellt, so liegt diese Art von Filmverleih zurzeit fast ausschließlich in den Händen gemeinnützig arbeitender Volksbildungsvereine. Von diesen sind mir drei bekannt geworden.
1. Die Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung, Berlin NW 52 (siehe oben), hat neben ihrem Lichtbilderdienst auch eine Verleihung von kinematographischen Apparaten und Filmen eingerichtet. Außerhalb Berlins und der Vororte werden die Apparate in der Regel nur behufs Vorführung durch einen eignen Monteur der Gesellschaft verliehen. Die Verleihung erfolgt nur an Mitglieder der Gesellschaft (Schulen, Behörden, Vereine, Reformkinos usw.). Das Verzeichnis weist 31 eigne, daher sofort verleihbare Filme auf, freilich nur wenig erdkundliche. Es ist jedoch eine bedeutende Summe für den Ausbau dieses Unternehmens eingestellt worden. Es werden nur je etwa 1000, gewöhnlich 2000 m zusammen verliehen. Außerdem vermittelt die Gesellschaft aber auch das Leihen von andern Filmen. (Ich möchte hier die Bemerkung einfügen, daß juristisch nach Hellwig nicht von einem „Leihen“, sondern „Pachten“ der Filme gesprochen werden muß.) Ich würde außerdem Programme, die allein 1000 oder gar 2000 m Filme umfassen, für viel zu lang halten. Ich gehe dabei von der meines Erachtens aber schon allgemein anerkannten Auffassung aus, daß 1. Filme nur in Verbindung mit Lichtbildern und Vortrag vorführbar sind (so zeigen es auch die neuen Programmbeispiele der Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung), 2. der Vortrag nicht während der Filmvorführung, sondern nur dazwischen stattfinden darf. Auf diese Weise dauert mit den unentbehrlichen Pausen ein Programm mit etwa 800 m schon reichlich 2 Stunden. Außerdem stellt die Gesellschaft ihren Mitgliedern ein „Wanderkino“ zur Verfügung, das Apparate, Filme und Lichtbilder (ganze Programme), zwei Vorführungen täglich (eine mit Lichtbildern) und Erläuterungen umfaßt. Für die Filme werden Aufnahmen mit Farbenphotographie bevorzugt (darunter sind wohl kolorierte Filme zu verstehen). — In ähnlicher Weise versorgt
2. die Süddeutsche Lichtbilderzentrale München (siehe oben) die ihr angeschlossenen Vereine mit fertig zusammengestellten „Volksbildungsabenden“, die Lichtbilder, Filme, Vortrag, Gedichte, Lieder u. a. umfassen (Wanderkino). Die mir mitgeteilten Programme machen einen sehr ansprechenden und geschmackvollen Eindruck.
3. Bei weitem die meisten Filme dieser Art (schätzungsweise 500, nebst 101 fertigen Programmen), darunter eine große Menge erdkundliche und andere naturwissenschaftliche, hält die Lichtbilderei GmbH., M.Gladbach (siehe oben), bereit, und ihr Verleihsystem ist wohl auch das beweglichste, das sich daher den Bedürfnissen von Schulen, Bildungsvereinen, Reformkinos usw. am meisten anpassen läßt. (Kataloge „Belehrende Filme für Schule und Volk“ — „Belehrende Programme für Volk und Schule“.) Da die Lichtbilderei auch eine Verleihanstalt für Kinos selbst hat (die natürlich nur, wenn auch mit Zugeständnissen an manche Vorurteile des Kinobesitzerdurchschnitts, sittlich einwandfreie und geschmacklich diskutable Programme liefert), so ist sie in der Lage, der Reformsache bedeutende Opfer zu bringen. Wer also für einzelne Vorträge und Veranstaltungen einigermaßen frei wählen will (im allgemeinen können natürlich auch hier nicht Filmteile, sondern nur ganze Filme abgegeben werden), der findet hier am ehesten, und zwar zu sehr billigen Bedingungen, was er braucht.
Die Lichtbilderei ist aber auch im Begriffe, die weitern in dieser Schrift geforderten Verbesserungen zu organisieren, indem sie aktuelle, vollständig ausgearbeitete Reformprogramme — freilich nicht nur erdkundliche, sondern von jedem rechtmäßigen Gebiete der Kinematographie — gebrauchsfertig mit allem Zubehör (Filme, Lichtbilder, Texte, Musik, ausführliche Vorführungsanweisungen usw.) unmittelbar für den geschäftlichen Turnus in Kinotheatern bereitstellt. Die Ausarbeitung dieser Programme liegt in meiner Hand (Reformprogramme Häfker). Damit ist der wesentliche Schritt zur Verpflanzung wirklicher Kinoreform in die Kinotheater getan, wohin sie gehört — denn alle Versuche außerhalb dieser Theater sind, abgesehen von der Unterrichtskinematographie, ja doch nur Anregungen und Versuche, die stets zu einer gewissen Unvollkommenheit verurteilt, mindestens auf die Dauer ohne große Opfer nicht durchführbar sind.
Bestrebungen, den Kinotheatern und namentlich den Schulen ganze Programme und einzelne Filme zugänglich zu machen, werden auch vom Rektor Lemke, Storckow (Mark) nicht ohne Sachkenntnis und praktischen Blick vertreten. Es würde mich zu weit über den Gegenstand dieser Schrift hinausführen, diese Bewegung eingehend zu besprechen; dies geschieht an anderer Stelle. Vorläufig ist auch hier sowohl dem Rektor Lemke wie der Firma Pathé Frères gegenüber (mit der er in engem Zusammenhange steht) Vorsicht anzuraten, da die kinoreformerischen Zugeständnisse von dieser Seite mit viel Phrasen, abzulehnenden Geschäftsinteressen und — besonders von Pathé Frères — mit dem Bestreben verbunden sind, andere, ernster zu nehmende und gründlichere Kinoreformarbeit zu hintertreiben. So willkommen und erfreulich selbstverständlich gerade die Zugeständnisse leistungsfähiger Firmen an die Sache der Kinoreform sind, so unbedingt ist doch dem Laien zur Überlegung zu empfehlen, was mir kürzlich eine besonders der Förderung der wissenschaftlichen und Schulkinematographie dienende, ernstzunehmende Zeitschrift schrieb: „Es macht so den Anschein, als ob sich unter dem Titel wissenschaftlicher Film manches verbergen würde, was, unter der Lupe besehen, sich als etwas ganz anderes entpuppt. Leider ist es nun mal so, daß große Firmen nur einen redegewandten Reiseschriftsteller oder Reisevertreter zu harmlosen Schulmännern zu schicken brauchen, um alsbald mit einem an schönen Phrasen überreichen Empfehlungsschreiben dieser Herren tüchtig Reklame zu machen. Solche Fälle lassen sich mehrere aufzählen.“ Das kann ich nur Wort für Wort bestätigen und füge hinzu, daß verantwortungsloser und launischer Kinoreformdilettantismus der Sache mehr geschadet hat als die gesamte Schundproduktion gewisser Firmen.