Endlich aber hatten die Vorfälle auch sehr störend auf die Pläne eingewirkt, die ihn in den Angelegenheiten seines Bruders geleitet hatten. Da ihm niemand zur Verfügung gewesen war, der Theodor begleiten konnte, war die Unterredung vorläufig ergebnislos verlaufen.

Er hatte ihm einstweilen auf seine Bitten einige hundert Mark gegeben und ihm erklärt, er solle wegen des weiteren noch von ihm beschieden werden. So war die Ausführung in der Schwebe geblieben, und Theodor so bald wie möglich zu beseitigen, war doch mehr als je erforderlich.

Im Geschäft befand sich niemand, mit dem Herr Knoop jemals über seinen Bruder gesprochen hatte. Er war in allen privaten Angelegenheiten sehr verschwiegen. Er neigte gegen Theodor immer wieder zur Nachsicht, weil der Familiensinn sehr stark in ihm ausgeprägt war. Theodor Knoop besaß zudem eine ungewöhnliche Verstellungskunst. Er wußte durch das freimütige Eingeständnis seiner Fehler zu versöhnen, und war sich der Wirkung bewußt.

Im übrigen war noch allerlei, was der Erledigung harrte, und daß Klamm seinen Verstand und sein Nachdenken zu gebrauchen und seinen Vorteil zu nutzen wußte, trat zur Erhärtung der nun einmal eingerissenen Entfremdung noch vor dessen Fortgange zu Tage. —

Er ließ sich durch Adolf am folgenden Vormittag bei Herrn Knoop melden und begann nach gegenseitiger künstlich unbefangener Begrüßung:

„Ich erachte es als zweckmäßig für beide Teile, daß unsere Trennung sobald wie möglich stattfindet, Herr Knoop. Bevor sie jedoch nach unsern übereinstimmenden Wünschen in freundschaftlicher Weise erfolgt, möchte ich Ihnen etwas vortragen, das Sie sicher als berechtigt anerkennen werden.“

„Zuerst darf ich wohl voraussetzen, daß Sie Ihrer Kundschaft und Bekanntschaft meinen Austritt mit einem Zeugnis zur Kenntnis bringen, wie es gerecht ist. Ich habe Ihrem Geschäft die erwarteten Vorteile zugeführt, ich war von morgens bis abends in Ihrem Interesse thätig.

„Ich darf das Verlangen stellen, daß die Motive, die Sie zur Kündigung leiteten, unbedingt zwischen uns bleiben. Wenn Sie sie auch als berechtigte erachten und ich, weil der Schein gegen mich spricht, ihren Entschluß vergehe, so versteckt sich doch thatsächlich hinter ihnen nichts, was den geringsten Tadel gegen mich erwecken könnte. Sie mögen bedenken, daß es so ist, wenn ich Sie auch nicht zu überzeugen vermochte.

„Und ferner: Ich darf von Ihrer bisherigen Kulanz erwarten, daß Sie mir mein volles Gehalt auszahlen!“

„Ich weiß nicht, ob ich mir in einem Viertel- oder Halbjahr schon wieder einen Erwerb werde verschaffen können.“