Noch einmal war Imgjor ihm begegnet, damals, als sie zur bleibenden
Uebersiedelung nach Kopenhagen unterwegs gewesen.

Sie hatte ihn mit einem jungen Mädchen, sicherlich seiner Braut, auf der die beiden dänischen Inseln verbindenden Korsörer Fähre gesehen, und da er sie nicht einmal gegrüßt hatte, waren die Gefühle der Empörung, des Schmerzes und der Gedanke, jedermann vor diesem gefährlichen Menschen zu warnen, wieder in ihr aufgestiegen.

Aber gerade das Mädchen an seinem Arm war als ein Engel zwischen ihn und sie getreten. Ihr Erscheinen hatte alle rachsüchtigen Regungen in Imgjor erstickt. Ingeborg Jensen hatte ihr damals geschrieben, hatte sie beschworen, ihrem Verlobten zu vergeben, und ihren flehenden Worten war Imgjor mit ihrem weichen Herzen erlegen.—

Fast eine Stunde hatte Imgjor schon, in solche Gedanken verloren, dagesessen. Die Geschmeide hatte sie abgethan, das Kleid von ihrem Körper gelöst. Sie glich, als ihr Blick zufällig in den Spiegel fiel, einer marmornen Psyche.

Und bevor sie ihr Lager aufsuchte, ergriff sie ein dänisches Buch, das auf ihrem Tisch lag.

"Was ist Glück?" lautete der Titel.

Was ist Glück? Ja, was war Glück? Pflichtübung führte es zunächst herbei. Aber Pflichterfüllung war auch ein dehnbarer Begriff. Mit Pflichterfüllung verband sich starke Selbstentäußerung—und sie brachte Kämpfe, die aber machten doch nicht glücklich! War sie denn überhaupt glücklich?

Sie schüttelte wehmütig den Kopf.

Nein! Es hatten die Recht behalten, deren Weisheit sie bespöttelt hatte.

Wo herrschte die größte Vernunft? Ihre Erfahrung hatte ihr darauf die Antwort erteilt: Bei denjenigen, welche die Dinge dieser Welt nicht mit Ungestüm anfassen, sondern mit besonnener Vernunft, die, ohne daß sie stumm oder laut darüber philosophieren, wissen und daran festhalten, daß Zeit und Umstände Mitordner der Dinge sind; die den guten Mittelweg einschlagen, ihn stetig beschreiten, wenn auch auf den Nebenwegen noch so viele Harfen mit süßklingenden Tönen locken; die endlich vom Tage und von den Stunden nicht mehr begehren, als sie nach Lage der Dinge herzugeben vermögen und wofür sie, die Fordernden, aufnahmefähig sind.