Und ein anderer lautete so:

„Hochgerter Herr!

Als ich in einen neien Abschnit meines Lebens mich mit meinem Gott versähnen wolte, fand ich unter den verbannten Gegenstenden, das ich mich auch an Ihnen vergangen habe. Zwar glaubte ich früher das wen man von einen reichen Herrn Kleinigkeit stiehlt, keine Sünde ist. Komme daher ihnen dankbar um Vergebung zu bieten, wenn Sie so gütig sind. Ich befand mich vor langer Zeit bei meinem bauen in großer Verlegenheit und da ging ich hin und holte mir aus ihre Grube den Lähm gleichwie es Gott gefiel. Daher sände Sie gefälligst 10 Mark. Biete wenn möglich um Sündenvergebung.

Hochachtend
ein Nachbar.“

Diese beiden Briefe, den frömmeren und den weltlicheren, nehmen sie sich zum Muster und richten danach die übrigen ein.

So schreiben sie noch manchen Brief und berechnen genau die Beträge, die sie den Empfängern schuldig sind.

Der Abgebrannte, zu dem der Jons geht, um zu erfahren, an wen er sich wegen des Ersatzes zu wenden habe, wohnt in einem nagelneuen Hause. Dessen Türen und Fenster sind tausendmal schöner als die, die er damals beiseite geschafft hat. Er lacht zuerst fürchterlich, als er aber hört, daß Jons zu den Gebetsleuten gehen will, sieht er gleich ein, daß es sein muß, und gibt ihm genaueste Auskunft.

So bliebe also nur noch das Holzgeschäft übrig, denn das Ziegenheu kann auch von selber gefallen sein. Aber das Holzgeschäft!

„Das deutsche Schwein kann Wind auf dich kriegen und zeigt dich am Ende noch an,“ warnt die Erdme. „Selbst ohne Unterschrift kann es dir schlecht gehen.“

Das sieht er auch ein und schreibt darum zur Sicherheit den Namen eines anderen Arbeiters, der vor kurzem nach Rußland zu den Holzfällern gegangen ist und der ebenso gemaust hat wie er. So reinigt er zugleich auch dessen Gedenken, was als eine doppelte Guttat angesehen werden muß.