Anmerkungen zur Transkription:

Der Text stammt aus: Neue Revue. Halbmonatschrift für das öffentliche Leben 1 (1907). S. 248–251.

Schreibweise und Interpunktion des Originaltextes wurden übernommen.

Langsam-Schnellzüge
in Österreich.

Von Ignotus.

Wien, im November 1907.

Das ist eine neue Art des Eisenbahnverkehrs: fahrplanmäßige Schnellzüge, die langsam zu fahren haben und infolgedessen alle Anschlüsse versäumen. Seit einigen Wochen ist diese neue Verkehrsart auf den Linien der österreichisch-ungarischen Staatseisenbahngesellschaft eingeführt, von Amts wegen, nämlich auf Anordnung der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen. Die Verhältnisse auf den einzelnen Strecken der Staatseisenbahngesellschaft gleichen – so erklärt eine an die Regierung gerichtete dringliche Eingabe der Prager Handelskammer – einer vollständigen Anarchie. Die Staatsbahnpassagiere versäumen die Anschlüsse, die Postbeförderung durch die Staatsbahn erfährt Verspätungen von ganzen Tagen, und die Wagennot wird durch die Desorganisation des Fahrplanes in bedauerlichster Weise verschärft; auf gewissen Anschlußbahnen wurden in den letzten Tagen überhaupt keine Wagen beigestellt, so daß sich einzelne Kohlenwerke in Nordböhmen genötigt sahen, den Betrieb einzustellen.

Wie entstand diese von Amts wegen herbeigeführte Verkehrsanarchie? Die Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen hat auf den Linien der Staatsbahngesellschaft an 120 Langsamfahrtsignale aufstellen lassen. Die ersten dieser Signale galten nur den Schnellzügen. So wurde eine neue Art Langsam-Schnellzüge geschaffen. Dann ging der löbliche Eifer der zur Untersuchung des Bauzustandes der Staatsbahngesellschaft entsendeten Beamten der Generalinspektion weiter. Mit der Zahl der konstatierten Oberbaumängel wuchs die Zahl der aufgestellten Langsamfahrt-Signale, und schließlich steckte man solche Signale auch auf Seitenlinien auf, die noch nie von einem Schnellzug befahren worden sind, und gebot auch Personen- und Lastzügen langsamere Fahrt.

Jede Bahn ist stets in gutem, fahrbarem Zustande zu erhalten, so daß sie mit der höchst zulässigen Geschwindigkeit ohne Gefahr befahren werden kann; das Ausmaß der Geschwindigkeit ist zu verringern, wenn es die Verhältnisse der Bahn oder einer Bahnstrecke notwendig machen. Das schreibt die österreichische Betriebsordnung vor. Und Aufgabe der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen ist es, durch ständige Überwachung sich zu überzeugen, ob der Bauzustand der Bahnen und ihrer Betriebsmittel die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gewährleisten, und die Unternehmungen zu zwingen, alle wahrgenommenen, die Sicherheit des Betriebes gefährdenden Mängel schleunig zu beheben; nötigenfalls können die Herstellungsarbeiten auf Kosten der Bahn durch den Staat besorgt werden; und wenn eine Eisenbahnunternehmung ungeachtet wiederholter Ermahnungen die Anordnungen der vorgesetzten Behörde nicht befolgen sollte, kann nach dem österreichischen Eisenbahnkonzessionsgesetz die Regierung die Sequestration der Eisenbahn anordnen.