Vorrede des Herausgebers.

Im Jahre 1792 hatte Kant in der von J. E. Biester herausgegebenen „Berlinischen Monatsschrift“ (S. 323-385) unter dem Titel: „Ueber das radikale Böse in der menschlichen Natur“ einen Aufsatz[1] veröffentlicht, welcher der erste von einer „vier Stücke“ umfassenden Serie von Aufsätzen sein sollte. In diesen „vier Stücken“ gedachte Kant eine ausführliche Darstellung seiner Religionslehre oder wie er an anderer Stelle[2] sagt: „eine Auflösung der Aufgabe: Was darf ich hoffen?“ zu geben.

Aber nur diesem ersten Aufsatze wurde von der damaligen Censurbehörde in Berlin, welcher auf Kants ausdrücklichen Wunsch jeder der Aufsätze vor dem Drucke unterbreitet werden sollte, das Imprimatur ertheilt. Dem „zweiten Stücke“: „Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen“ dagegen wurde von derselben Censurbehörde die Druckfreiheit verweigert.

Da Kant keineswegs gewillt war, wegen dieses Einspruches auf die Veröffentlichung der Abhandlungen zu verzichten, so beschloß er, das ganze Material in Buchform erscheinen zu lassen; freilich nicht ohne es vor dem Drucke der Censur einer theologischen Facultät zu unterbreiten, die nach seiner mehrfach ausgesprochenen Meinung die einzige Corporation war, welcher das Recht zustand, über das Imprimatur streng wissenschaftlicher Aufsätze aus dem Gebiete der Religion zu entscheiden.

Die theologische Facultät der Universität Königsberg, an welche sich Kant gewandt hatte, gewährte unbedenklich die Erlaubniß zum Drucke.

Die erwähnten Abhandlungen erschienen sodann im Frühjahr 1793 in Buchform unter dem Titel: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft. Königsberg, bey Friedr. Nicolovius.“[3]

Eine Darstellung der näheren Umstände seines Conflictes mit der Berliner Censurbehörde giebt Kant in einem Aufsatze, den er für Borowsky niederschrieb. Auch in dem schon erwähnten Briefe an Stäudlin erörtert er dieselbe Angelegenheit.

Da diese beiden Darstellungen zugleich einen Commentar zum Verständnisse der Vorrede der ersten Auflage (S. 8-12 dieser Ausgabe) bilden, so schienen sie wichtig genug, um hier von Neuem gedruckt zu werden.

Borowsky hat den Aufsatz unter dem Titel: „Kants Censurleiden“ in seinem Buche: „Darstellung des Lebens und Charakters I. Kants“ (S. 233 u. ff.) publicirt. Er lautet:

„Der Aufsatz vom radicalen Bösen ward im Jahre 1792 mit dem ausdrücklichen Begehren an den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift eingeschickt, daß, obgleich diese Monatsschrift damals in Jena gedruckt wurde, dennoch dieses Inserat der gewöhnlichen Censur in Berlin unterworfen werden sollte. Der Verfasser will durchaus auch nicht den Schein einmal haben, als ob er einen literarischen Schleichhandel gerne einschlüge und nur bei geflissentlicher Ausweichung der strengen Berlinischen Censur sogenannte kühne Meinungen äußere. Jene Abhandlung vom radicalen Bösen ward also dem Herrn &c. Hillmer vorgelegt und von ihm mit der Erklärung an den Herausgeber der Monatsschrift zurückgegeben: „daß sie gedruckt werden könnte, da doch nur tiefdenkende Gelehrte die Kant’schen Schriften lesen.“ So ward sie denn im Aprilstücke 1792 abgedruckt. Nun wurde die zweite Abhandlung: Von dem Kampfe des guten Princips mit dem bösen u. f., nach Berlin gesandt, und es sollte mit dieser eben derselbe Weg in Ansehung der Censur eingeschlagen werden. Der Herausgeber fügte sich dem Willen des Autors, gab ihm aber in einem Schreiben, Berlin den 18. Juni 1792, von dem unvermutheten widrigen Erfolge folgende Nachricht: „Ich habe es nie recht begreifen können, warum Sie, mein verehrtester Freund! durchaus auf die hiesige Censur drangen. Aber ich gehorchte Ihnen und schickte das Manuscript Herrn Hillmer. Dieser antwortete mir denn zu meinem nicht geringen Erstaunen: — — da es ganz in die biblische Theologie einschlage, habe er es, seiner Instruction gemäß, mit seinem Collegen, Herrn Hermes, gemeinschaftlich durchgelesen, und da dieser das Imprimatur verweigere, so träte er diesem bei. — Ich schrieb nun an Herrn Hermes und erhielt zur Antwort: „das Religionsedict sei seine Richtschnur; — weiter könne er sich nicht darüber erklären.“ — Es muß wohl einen Jeden empören, daß ein Hillmer und Hermes sich anmaßen wollen, der Welt vorzuschreiben, ob sie einen Kant lesen solle oder nicht. Es ist dies so eben erst passirt. Ich weiß nun durchaus nicht, was weiter zu thun ist. Aber ich glaube es mir und den Wissenschaften in unserem Staate schuldig zu sein, etwas dagegen zu thun. Leben Sie recht wohl, wenn ein solcher Verfall unserer Literatur anders Ihnen keine unangenehme Stunde macht. Biester. Berlin, 18. Juni 1792.“ — Natürlich verdroß diese Nachricht den Autor, indessen wollte er doch die zu dem ersterwähnten Aufsatze vom radicalen Bösen noch gehörigen drei Abhandlungen dem Publikum nicht vorenthalten. Sein erster Plan war, diese nach Göttingen an Dr. Stäudlin zu schicken und durch ihn sie der Göttingen’schen theologischen Facultät vorlegen zu lassen. Nachher wollte er den Weg bei der theologischen Facultät in Halle einschlagen. Allein der Vorgang mit der Kritik aller Offenbarung, die Fichte verfertigte und sein Verleger in Halle drucken lassen wollte, welcher aber der dortige damalige Decan Dr. Schulze das Imprimatur verweigerte, veranlaßte ihn, auch diesen muthmaßlich vergeblichen Schritt nicht zu thun, obwohl er zu den Herren Niemeyer und Knapp und ihren erleuchteten Religionskenntnissen Zutrauen genug hatte. Ungern versetzte er die Theologen einer preußischen Universität mit der geistlichen Oberexaminationscommission in Spannung, aber da die Königsberg’sche theologische Facultät selbst nichts hiervon befürchtete, so ließ der Autor von dem Decan derselben die vier Aufsätze censiren und erhielt die Druckfreiheit des Werkes, das nun unter der Aufschrift: „Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ bei Nicolovius erschienen ist. Aus dieser Erzählung wird das, was in der Vorrede S. XIII.[4] u. f. vorkommt, Jedermann verständlich werden, dem ohne diesen Schlüssel durchaus undeutlich bleiben muß, was da, besonders S. XV.[5] von bürgerrichtenden Theologen und von dem Unterschiede der Censur eines Geistlichen (Herrn Hermes) und eines Facultätstheologen ausführlich gesagt wird.“