Was wir somit von der Geschichte des Drucks der drei Auflagen wissen, lässt es als ausgeschlossen erscheinen, mit Sicherheit eine Form des Werkes herzustellen, die in jeder Hinsicht auf Kants eigene Textprüfung zurückginge. Schon bei der ersten Auflage haben Kiesewetter und gelegentlich der andere Corrector ihre Hand im Spiele gehabt; bei der zweiten gehen zweifellos die bedeutsamsten Textänderungen auf Kants durchschossenes Exemplar zurück, aber es sind auch die stilistischen Ausfeilungen durch Gentz als den wahrscheinlichen Corrector hinzugekommen; bei der dritten endlich haben wir keinen Grund zu der Annahme, dass Kant bei den Änderungen direct mitgewirkt hätte, wohl aber zu der Voraussetzung, dass der Philosoph wiederum seine allgemeine Einwilligung zu den Änderungen gegeben hat, welche der Corrector vornahm. Über das Verhältniss der drei Texte zu einander hat Benno Erdmann in seiner Sonderausgabe der Kritik der Urtheilskraft (1880) eine vergleichende Untersuchung von so umfassender Sorgfalt gemacht, dass darauf hier verwiesen werden muss. Für die vorliegende Ausgabe ist im allgemeinen auf Grund der dargelegten Verhältnisse der Text der zweiten Auflage (A2) zu Grunde gelegt worden als derjenigen, bei der Kant selbst noch in nachweisbarer Weise, wenn auch nicht allein mitgewirkt hat. Doch erwies es sich als zweckmässig und unter Umständen als erforderlich, gewisse Änderungen der dritten Auflage für welche ja die Legitimation von Seiten Kants schliesslich auch soweit reicht, wie für viele der Änderungen der zweiten Auflage, an denjenigen Stellen einzusetzen, wo sie offenbare Verbesserungen des Ausdrucks oder Erleichterung des Verständnisses bedeuteten.
Drucke: 1. Critik der Urtheilskraft von Immanuel Kant. Berlin und Libau, bey Lagarde und Friederich, 1790.
2. — — Zweyte Auflage. Berlin, bey F. T. Lagarde. 1793.
3. — — Dritte Auflage. Berlin, bey F. T. Lagarde. 1799. (2 Drucke.)
Es erschienen ausserdem noch drei Nachdrucke:
1. — — Frankfurt und Leipzig 1792.
2. — — Neueste Auflage. Frankfurt und Leipzig 1794.
3. — — Neueste, mit einem Register vermehrte Auflage. 2 Bde. Grätz 1797.
Sachliche Erläuterungen.
1689.10 sicheren alleinigen Besitz] Der überlieferte Text sicheren, aber einigen Besitz ist verständlich, wenn man einigen im Sinne von einzigen nimmt, macht jedoch mit dem aber eine Schwierigkeit, die Erdmann zu heben suchte, indem er statt aber: oder conjicirte. Auch dies jedoch ist sachlich nicht ohne Bedenken, und deshalb wurde die Schwierigkeit durch alleinigen zu umgehen gesucht.