Seite [9] fällt die Note weg. [TN: Der Inhalt dieser Note war vergleichbar mit Note ([7]) auf Seite 32.]
— [20] unten und Seite [21] oben muß gesetzt werden: »Also würde die Erklärung so lauten: Freyheit ist die Möglichkeit der Handlungen, dadurch man keinem Unrecht thut &c.
— [32] Z. 16 del. sehr
— [45] Z. 6 der Note del. die
— [51] Z. 1 der Note statt vergebliches lies vorgebliches
— [59] Z. 11 del. aber
— [62] Z. 18 del. doch
FUSSNOTEN:
[1] Ein Erbreich ist nicht ein Staat, der von einem andern Staate, sondern dessen Recht zu regieren an eine andere physische Person vererbt werden kann. Der Staat erwirbt alsdann einen Regenten, nicht dieser als ein solcher (d. i. der schon ein anderes Reich besitzt) den Staat.