Siehe Buch der Weisheit, Cap 18.

[4]Vers 115.

Im Mosaischen Gesetz waren verschiedene Arten von Opfern vorgeschrieben: Brandopfer von Rindern, Schafen und Ziegen, und (unblutige) Speisopfer von Kuchen aus Mehl, zum äußeren Zeichen der Gottesverehrung — dann Dankopfer, Versöhnopfer, Schuldopfer u. s. w. deren Beschaffenheit durch ihre Benennung bezeichnet wird (III. B. Mosis 1.-7. Cap.)

[5]Vers 125.

Die Handmühlen waren, und sind noch heut zu Tage in den Morgenländern im Gebrauche, wo es der, durch Wasser getriebenen Mühlen nur wenige gibt. Das Mahlen war eine harte Arbeit und wurde bei den Hebräern und Aegyptiern, und auch bei den alten Griechen (Odyss VII. Ges. 104. XX. 105.) von den Sklavinnen verrichtet (Niebuhr Beschreibung von Arabien S. 51 und Reisebeschreibung I. Theil 152. — Schab etc.)

[6]Vers 143.

Als Anspielung auf das schuldlose Opfer auf dem Kreuze, dessen Gebeine nicht zerbrochen worden sind (II. Buch Mosis 12. Cap. 46. Vers — Joh. 19. 36. Vers.)

[7]Vers 199.

Mirjam heißt zwar die Schwester Mosis, die bei seiner Rettung aus dem Nil zugegen war, und zur Zeit des Auszugs von Aegypten über 90 Jahre alt gewesen seyn muß, allein sehr oft werden in den Schriften des A. B. die Enkelinnen Töchter genannt und da II. B. Mosis 6. Cap. 16. u. 18. Vers das Geschlechtsregister des Levi, von welchem Moses abstammte, angeführt wird, so heißt es im 20. Vers „Amram aber heirathete die Jochebed, seine Muhme, die ihm den Moses und Aaron geboren hat.“ etc. Von der Mirjam ist keine Rede, daher wird sie hier willkürlich, und in scheinbar möglichem Sinne, Mosis Schwesterkind genannt.