[7] Vers 365.
Otto, Herrn von und zu Meißau, den Stolz des östreichischen Adels, hatte Ottokar, wegen geargwohnter Anhänglichkeit für den Sohn der babenbergischen Gertrud, im Schloß Eichhorn festsetzen, und dort Jahr 1265 im Hungerthurm verbrennen lassen. (Chron. Austral. Neob. et Leob. apud. Hieron. Pez T. I.)
[8] Vers 366.
Der scheelsüchtige Ritter Friedrich von Pettau hatte Ottokars argwöhnisches Gemüth gegen einige seiner Mitstände in der Steyermark aufgeregt, der dann mehrere von ihnen, als: Ulrich von Lichtenstein, Hartneid von Wildon, Wülfing von Stubenberg, und Heinrich und Bernhard von Pfannberg, auf verschiedene Vesten gefangen setzen, und sie aus diesen nach einer zweijährigen Haft nicht eher entließ, bis sie ihm ihre Burgen ausgeliefert hatten. Horneck Cap. 85 und 86.
[9] Vers 372.
Seyfried von Merenberg, der steyrische Ritter, versäumte dem König Ottokar, auf seinem Siegszug an der Drau mit den übrigen Herrn entgegen zu kommen, und fiel durch Einflüsterung eines bösen Menschen bei ihm in Verdacht. Er ließ ihn in der Folge heimlich greifen, und gebunden nach Prag abführen. Als er vielfältig gemartert, Gott zum Zeugen seiner Unschuld rief, und dem, nach Geständnissen einer Verschwörung in Kärnthen und Krain gierigen König, keine Lüge für Wahrheit geben wollte, wurde er durch ein Pferd zum Galgen geschleift, und dort, das Haupt zu den Füßen gebunden, aufgehenkt. Noch in der zweiten Nacht lebt’ er in diesem qualvollen Zustand, bis ihm endlich einer der böhmischen Szupane die Scheitel mit einem Kolben einschlug, weil er, auf wiederholte Aufforderungen, schon halbtodt, aber standhaft, der Wahrheit getreu gewesen zu seyn betheuerte. (Horneck Cap. 99.)
[10] Vers 378.
Ottokar ließ den Bruder Milota’s, Beneß, Kämmerer von Mähren, dessen Tochter er geschändet haben soll, zugleich mit Otto von Meißau im Jahr 1265 in dem Hungerthurm zu Eichhorn verbrennen. Milota’s Haß gegen Ottokar, und der Verrath, den er in der Marchfelder Schlacht 1278 an ihm beging, soll dadurch veranlaßt worden seyn. (Siehe Hanthalers Fast. Campil. Lib. I. Dec. VII. §. 26. S. 1017 und Fuggers Ehrenspiegel &c. S. 104.)