Nach Verlauf einiger Tage, die ich in Amsterdam zubrachte, meldete mir Herr Schweiger, daß der Alte aus Enkhuizen wirklich geklagt habe und daß ein Termin zur Vernehmung angesetzt sei, wo meine Gegenwart erforderlich werden möchte. Ich hatte diese wunderliche Geschichte schon meinem Korrespondenten zum besten gegeben, der sie, gleich mir, als eine Kinderei betrachtete. Indes ging ich doch nach Medemblyck ab und fand dort eine Gerichts-Versammlung, aus fünf Personen bestehend, wobei auch mein Widersacher nicht fehlte und seine Klage anhängig machte. Meinerseits übergab ich die schon aufgenommene und eidlich bekräftigte Verhandlung über den wahren Hergang der Sache, mit der Erklärung, daß, wie wenig mir dieser Mensch auch irgend einige Dienste geleistet, ich dennoch einer billigen Festsetzung seines Lohnes nicht entgegen sein wolle. Man fragte mich, wie viel ich dem Manne gutwillig zu verabreichen gedächte? – und ich wiederholte, daß ich, bloß in Erwägung seines hohen Alters, zehn Gulden um nichts und wieder nichts an ihn verlieren wolle. – Der alte durchtriebene Fuchs hingegen beharrte ursinnig auf seiner ersten ausschweifenden Forderung.

Nach langem Hin- und Widerreden mußten wir abtreten und der richterlichen Versammlung Zeit und Ruhe zum Deliberieren lassen. Das dauerte länger als eine Stunde, wo endlich Kläger und Beklagter wieder vorgefordert wurden, um das in hoher Weisheit ausgeheckte Urteil zu vernehmen. Es lautete dahin, daß letzterer schuldig sein solle, dem angenommenen Lotsen von Enkhuizen, sowohl für seinen dem Schiffe geleisteten Beistand, als wegen unverzagter Daranwagung seines Leibes und Lebens die volle Summe von eintausendfünfhundert Gulden bar auszuzahlen, überdem aber so lange, bis diese Zahlung wirklich geleistet worden, für jeden Tag eine Buße von zwei Gulden zu entrichten. Alles von Rechtes wegen.

Ich berief mich auf meinen, mit dem alten Schelme ausdrücklich getroffenen Vergleich und wollte die Sache an vier gewählte Schiedsrichter gebracht wissen. Allein man bedeutete mir, mein Gegenpart habe jenen Akkord nicht mit unterzeichnet, daher demselben auch alle gesetzliche Gültigkeit ermangle. Wolle ich jedoch mich in die Sentenz des Gerichts nicht fügen, so bleibe mir allerdings unbenommen, an den Hof von Holland zu appellieren.

In der Tat aber kannte ich dieses Gericht, das sich so unvermutet zum Herrn meines Beutels aufwarf, gar noch nicht einmal, und es schien mir doch der Mühe wert, deshalb ein wenig genauer nachzufragen. So erfuhr ich denn, daß die vier Bürgermeister von Hoorn, von Enkhuizen, von Medemblyck, von Edam, und noch ein Prokurator sich die Mühe genommen, diesen hochwichtigen Fall in ihrer Weisheit zu entscheiden. Je weniger mir aber von dieser Weisheit einleuchten wollte, desto minder konnte ich mich auch enthalten, ihnen zu erwidern: »Ihr Herren insgesamt versteht vom Seewesen keinen Pfifferling und hättet also immer zu Hause bleiben mögen. In Enkhuizen liegt aber, wie ich höre, ein holländisches Kriegsschiff, warum habt ihr dessen Kapitän zu eueren Ratschlagungen nicht mit zugezogen? In euerer Entscheidung vermisse ich alle Billigkeit und Gerechtigkeit, und darum werde ich an erleuchtetere Richter appellieren!« – Das gesagt, kehrte ich ihnen den Rücken und schied von dannen.

Allernächst aber schrieb ich an Herrn Floris de Kinder nach Amsterdam, machte ihn mit der sauberen Sentenz bekannt und trug ihm auf, die Sache mit den Empfängern der Ladung, welche nach Usance vornehmlich den Beutel würden haben ziehen müssen, in genauere Überlegung zu nehmen und mir wegen der Appellation nähere Instruktion zuzufertigen. Mochte es nun aber sein, daß diese an ihrem Tee einen so erklecklichen Gewinn hatten, um eintausendfünfhundert Gulden mit leichtem Sinn ans Bein zu binden, oder daß sie Gang und Weise der holländischen Rechtspflege besser kannten; – genug, sie erteilten mir den Bescheid, ich sollte nur in Gottes Namen die geforderte Summe zahlen, indem sie sich ihresteils die Sentenz gefallen ließen. So war denn also das Lied am Ende.

Nach geleisteter Zahlung drückte mir's gleichwohl auf dem Herzen, mich bei den gestrengen Herren zu befragen, auf welch Gesetz, rechtlichen Grund oder Herkommen ihre gefällige Entscheidung sich denn eigentlich stütze? – Mir ward die Antwort: Es habe also und nicht anders gesprochen werden müssen, damit, wenn hinfüro Schiffe in Not kämen, bei anderen Leuten Mut und Wille erweckt werde, den Unglücklichen mit Hilfe beizuspringen. – »Hol' euch der Teufel mit eurer Hilfe!« dachte ich, und schüttelte den Staub von meinen Füßen. – Indes schlug das Frostwetter im Dezember wieder um, so daß ich am 29. von Medemblyck abgehen konnte, den 2. Januar 1781 vor Amsterdam anlangte und den Anfang machte, meine Ladung zu löschen.

Gegen den 24. Januar, den Geburtstag unseres großen Monarchen, trieb es mich, diesen Tag von allen preußischen, im Hafen ankernden Schiffen durch Aufziehung aller Flaggen und Wimpel und Abfeuerung der Geschütze feierlich begangen zu sehen. Mein Vorschlag fand bei allen wackeren Landsleuten freudigen Eingang. Aber einen Strauß gab es mit dem holländischen Kurantschreiber auszufechten, der die Ankündigung dieser Feier in seinem Zeitungsblatt, entweder aus echt holländischem Phlegma oder aus unvernünftiger Abneigung gegen den König, auf eine so beleidigende Weise verweigerte, daß ich mit dem Grobian schier handgemein geworden wäre, endlich aber mit Hilfe des preußischen Konsuls ihn zur Räson bringen und für seine Lästerungen zur Strafe ziehen ließ.

Diese widrige Stimmung, die sich damals in Holland so allgemein äußerte, empörte mein treues Preußenherz um so mehr, als die preußische neutrale Flagge in dem Kriege mit England der Nation die entschiedensten Vorteile für ihren Handel darbot, und selbst die holländischen Schiffs-Kapitäne, welche sich dieser Flagge bedienten, durch nichts zu bewegen waren, unserem Beispiele zu folgen und ihren Beschützer nach Würden zu ehren. Solch ein Urian lag mir unmittelbar zur Seite vor Anker, und daß er sich preußische Zertifikate zu verschaffen gewußt hatte, lag klar am Tage, da er zuzeiten unseren schwarzen Adler von seinem Hinterteile hatte wehen lassen.

Am Morgen des königlichen Geburtstages war bei diesem meinem Nachbar alles in tiefster Ruhe und weder Flagge noch Wimpel bei ihm zu verspüren. Erst spät hatte er sich den Schlaf aus den Augen gerieben, aber sobald er sich auf dem Verdeck zeigte, warf ich ihm die Frage in den Bart, ob er gleich mir und so vielen anderen rings um uns her, den König von Preußen nicht auf herkömmliche Weise wolle hochleben lassen? – »Das werd' ich wohl bleiben lassen!« gab er zur Antwort, »was geht mich euer König an?« – Meine Erwiderung fiel, wie sich leicht denken läßt, deutsch und derb aus, allein ohne etwas darauf zu geben, wandte er mir den Rücken und ließ sich ans Land setzen.