f. Fägel schweiget seine Gäste.

Ein Fleischer zu Schneeberg, mit Namen Fägel, welcher auf der Badergasse wohnte, hatte seinen beiden Gästen, die in Streit geraten waren, Frieden geboten und deswegen auch zu dem Richter geschickt. Weil dieser sich aber etwas verzogen hatte und die Gäste sich nicht steuren lassen wollten, hat er sie beide erstochen, darauf die Flucht genommen und dem Richter Hans Kempfen, der ihm begegnet, auf Befragen geantwortet: »Ei, Herr Richter, es ist unnötig, daß Ihr Euch bemühet und hinunter gehet, ich habe sie allbereit gestillet, sie haben sich wohl müssen bedeuten lassen.« Daher ist, als der Richter hinunter gegangen und die jämmerliche That befunden, Fägel aber unterdeß des Landes entlaufen war, von ihm das Sprichwort entstanden: »Er hat sie geschweiget oder gestillet, wie Fägel seine Gäste.« (Meltzer, a. a. O., S. 1099.)

g. »Toffel, das gilt dir auch mit.«

Diese sprichwörtliche Rede, welche lange in Schneeberg im Gange war, ist durch ein Wort des Pastors Christoph Schindler entstanden. Derselbe gebrauchte es, wenn er Amtes halber etwas strafte und dabei sich selbst nicht heuchelte, falls er diesen Fehler an sich selbst gefunden hatte. Man wandte die Worte in der Folge an, wenn man sich selbst eines Fehlers schuldig fand. (Meltzer, a. a. O., S. 1100.)

h. »Der Narr ist aus dem Häusel gekommen.«

Dies pflegt von einem ausgelassenen Menschen gesagt zu werden. Die Redensart kann davon herkommen: Eine uralte Art der Beschimpfung ist es gewesen, wenn Diebe, die Feld- und Gartenfrüchte gestohlen, in das sogenannte Narrenhäusel gesteckt worden sind, wie solche sonderlich in den teuren Jahren 1771 und 1772 fast in allen gebirgischen Städten sind errichtet worden. Ein solches Haus stand noch im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts auf dem Markte zu Lößnitz; es sah wie ein Käfig aus und konnte herumgedreht werden. Personen, die da hineingesteckt wurden, hatten von den Gassenkindern, welche das Haus bald gedreht, bald mit Steinen und Kot den Gefangenen geworfen, allerlei Schmach zu erleiden. (Oesfeld, Hist. Beschreibung einiger merkwürdigen Städte im Erzgebirge, insonderheit der Hochgräflich Schönburg. freyen Bergstadt Lößnitz etc. 1776, S. 11.)

Auch in Leipzig gab es zwei solche Narrenhäuschen, das eine war bei den sogenannten Brotbänken am Naschmarkte und das andere an der Thomaskirche. Das erstere diente für Skandalmacher, Verläumder und losmäulige Frauen, während letzteres unter geistlicher Jurisdiktion stand und für diejenigen bestimmt war, welche als Flucher und Gotteslästerer bezichtigt waren. In Oschatz ist noch jetzt (?) im Winkel nächst den Stufen, die durch den vom Ratsarchive gebildeten Schwibbogen vom Markte zum Stadtkirchhofe führen, das von Eisengitter nach Art eines Käfigs gebildete Narrenhäuschen vorhanden. (Schäfer, Deutsche Städtewahrzeichen, 1. B., S. 54.)

i. Die Schlimmen von Öderan.

(Staberoh, Chronik von Öderan. 1847, S. 197–201.)

Im Jahre 1645 begann zwischen Öderan und dem Ritter Nikolaus von Schönberg auf Börnichen der Streit wegen des Hirtenfeldes. Letzterer verlangte das Grundstück, welches bereits seit Jahren von der Stadt bebaut worden war, zurück, unter dem Vorgeben, daß es zu den Fluren von Börnichen gehöre. In das Dunkel über diese Angelegenheit war kein Licht zu bringen, da die Urkunden in dem Kriege verbrannt, die alten Leute aber, welche Auskunft hätten geben können, an der Pest gestorben oder geflüchtet waren. Nachdem der Prozeß beinahe 4 Jahre geschwebt hatte, ging der Schafmeister vom Rittergute Börnichen, Caspar Witte, nach Böhmen, um für seinen Herrn 100 Stück Schafe zu kaufen, welche damals zu Tausenden für das ruinierte Böhmen aus Ungarn herauskamen. Der Schafmeister kam mit seinen Schöpsen glücklich bis auf die Eppendorfer Fluren, wo ihn eine Abteilung schwedischer Reiter anhielt und um 10 Schafe gegen Bezahlung bat. Doch der Schafmeister, rauh und trotzig wie sein Herr, und wohl wissend, daß die Schweden den Waffenstillstand achten mußten, verweigerte sie ihnen und trieb weiter. Allein die Schweden nahmen ihm nun die ganze Herde, schlugen ihn überdies und trieben die Schafe nach Öderan hinein, wo sie 50 Stück verkauften. Der geschlagene Schafmeister kam nun mit seinem Anhange nach der Stadt und verlangte seine Schafe zurück. Da er sie nicht erhielt, so brach er wenige Tage darauf des Nachts in Öderan ein und stahl die letzten noch übrig gebliebenen 20 Stück. Er wurde aber noch auf Öderaner Gebiet ertappt und nun als Schafdieb in Öderan gefangen gesetzt. Es war jetzt für ihn wenig Gnade zu hoffen, da der Kurfürst, ergrimmt über die überhand genommenen Räubereien, befohlen hatte, jeden Diebstahl mit dem Strange zu bestrafen. Der Prozeß wegen des streitigen Hirtenfeldes wurde unterdeß fortgeführt, bis gegen 1650 das Endurteil kam, welches lautete, »daß diejenige der streitenden Parteien das fragliche Hirtenfeld bei Öderan auf ewige Zeiten in Besitz haben sollte, welche zuerst ein Galgengericht darauf erbauen und solches auch zugleich mit einem Verbrecher bestätigen würde.« In einer und derselben Stunde wurde dieser Spruch in Öderan und Börnichen bekannt gemacht. Der Ritter von Schönberg sandte sogleich nach Meißen, einen Verbrecher dort abzuholen, wo solche Räuber und Mörder, die der Krieg erzeugt hatte, zu Dutzenden gefangen saßen und für Geld zu haben waren. Zugleich wurde ein Galgen zusammengezimmert und des Abends der Hof verschlossen, um ersteren am Morgen an Ort und Stelle aufzubauen.