Nach zehntägiger Rast in Kelainai zog er weiter nach Gordion am Sangarios, von wo die große Straße über den Halys und durch Kappadokien nach Susa führt.

Nicht eben dem Umfange nach groß war, was Alexander mit diesem ersten Kriegsjahr erreicht hatte; und die Staatsmänner und Kriegskundigen in Hellas mögen die Nase gerümpft haben, daß der hochgefeierte Sieg am Granikos nichts weiter eingebracht habe, als die Eroberung der West-und der halben Südküste Kleinasiens, Eroberungen, die Memnon in kluger Berechnung habe geschehen lassen, um sich indes zum Herrn des Meeres und der Inseln zu machen und so Alexanders Verbindung mit Makedonien zu durchreißen.

Die Motive, nach denen Alexander verfuhr, liegen auf der Hand. Es konnte am wenigsten seine Absicht sein, immer mehr Gebiet zu okkupieren und immer tiefer ins Innere Kleinasiens vorzudringen, solange die persische Seemacht noch das Meer beherrschte und in Hellas unberechenbare Wirren veranlassen konnte; genug, daß er sie mit den Wirkungen, die er seiner ersten großen Schlacht gegeben hatte, vollständig von der Küste und den Hafenplätzen ausschloß, von denen aus sie ihn, wenn er mit dem zweiten Feldzug weiter nach Osten vordrang, im Rücken hätte gefährden können.

Freilich von den hellenischen Traditionen unterschied sich die Art seines Vordringens gar sehr. Die attische Macht zu den Zeiten des Kimon und Perikles hatte sich kaum je über die Küstenstädte Kleinasiens hinaus landeinwärts gewagt; und wenn die Spartaner in den Tagen des Thibron und Agesilaos, wenn gar Chares und Charidemos mit den Streitkräften des zweiten attischen Seebundes es getan, so waren sie nach einigen Plünderungen und Brandschatzungen wieder umgekehrt. Alexanders militärische Maßregeln waren auf definitive Besitznahme, auf einen dauernden Zustand gerichtet.

Entsprachen diesem Zwecke die politischen Einrichtungen, die der König traf?

Was davon während dieses ersten Feldzuges erkennbar wird, schloß sich allerdings den Formen an, die dort bisher bestanden hatten, aber so, daß sie mit wesentlicher Veränderung ihres Inhaltes ihre Bedeutung zu verändern schienen. Es blieb die Satrapie in Phrygien, am Hellespont, in Lydien, in Karien; aber in Lydien wurde neben dem Satrapen ein besonderer Beamter für die Verteilung und Erhebung der Tribute bestellt; in Karien erhielt die Fürstin Ada die Satrapie, aber die starke Truppenmacht in derselben befehligte ein makedonischer Strateg; ebenso ein eigener Chef der Militärmacht — wohl auch mit dem Namen Strateg — wurde in Lydien dem Satrapen zur Seite gesetzt. Vielleicht wurde schon hier die Finanzverwaltung der Satrapie in unmittelbare Beziehung zu dem Schatzamt gestellt, welches — ob erst in dieser Zeit, ist nicht mehr zu ersehen — Harpalos, des Machatas Sohn, erhielt.

Daß die Kompetenz des Satrapen viel schärfer, als im Perserreiche der Fall gewesen, umgrenzt, daß sie nicht als Herren in ihrem Territorium, sondern als königliche Beamte bestellt wurden, zeigt sich an der Tatsache, daß es von den Satrapen des Alexanderreiches bis 306 keine Münzen gibt, während im Perserreich schon unter Dareios I., dem Begründer des Verwaltungssystems des Reiches, das Münzrecht von den Satrapen geübt worden ist. Es scheint auf die durch Alexander begründete Ordnung zu gehen, wenn in einer Schrift aus der Diadochenzeit die verschiedenen Wirtschaftsformen, die der Könige, der Satrapen, der Städte, der Privaten, in der Art unterschieden werden, daß für die königliche Wirtschaft die Hauptzweige seien die Münzpolitik, die Regelung von Ausfuhr und Einfuhr, die Führung des Hofhaltes, für die der Satrapen vor allem die Grundsteuer, dann die Einnahme von den Bergwerken, die von den Emporien, die von den Erträgen der Felder und des Marktverkehrs, die von den Herden, endlich Kopfsteuer und Gewerbesteuer.

Nicht minder bedeutsam war, wie Alexander die politische Stellung der Bevölkerungen ordnete. Es scheint sein Gedanke gewesen zu sein, da, wo irgend organisierte Gemeinwesen bestanden oder einst bestanden hatten, diese in allen kommunalen Sachen frei schalten zu lassen. Nicht bloß den hellenischen Städten Asiens wurde in diesem Sinne ihre Autonomie hergestellt und durch Herstellung der Demokratie gesichert; auch die althergebrachte Föderation der Lykier blieb, wie wir annehmen durften, in voller Wirksamkeit, unzweifelhaft gegen die Bedingung, daß das lykische Kontingent von zehn Kriegsschiffen, das sich noch bei der Perserflotte befand, zurückgerufen werde. Und die Lyder, so sagen unsere Quellen, »erhielten ihre Gesetze wieder und wurden frei«. Wie immer diese Gesetze der Lyder gewesen sein mögen — wir wissen nichts Weiteres von ihnen —, jedenfalls beweist deren Herstellung, daß hinfort in diesem Lande wieder die Gesetze, nicht die Willkür und das Gewaltrecht der Eroberer wie bisher gelten solle; sie beweist, daß dies einst tapfere, gewerbtätige, hochgebildete Volk des Krösus von dem Joche der Fremdherrschaft, unter dem es verkommen war, befreit sein und sich in seiner volkstümlichen Art und Einheit wieder zu erheben versuchen sollte.

Von denjenigen Bevölkerungen, die — so die »Barbaren« in den Gebirgen Kleinphrygiens — ohne eigenes Gemeinwesen lebten, wurde, wenn sie sich freiwillig ergaben, nur »der Tribut, den sie bisher geleistet hatten«, gefordert. Nicht minder bezeichnend ist, daß der Tribut, den die Epheser bisher an den Großkönig gezahlt hatten, fortan dem Heiligtum der Artemis entrichtet werden sollte, während Erythräa, wie eine Inschrift bezeugt, Ilion, das Alexander als Stadt herstellen ließ, gewiß ähnlich die anderen Griechenstädte der Küste mit der Autonomie zugleich die Entlastung vom Tribut erhielten. Dagegen wurden die Städte Pamphyliens, die nur noch dem Namen nach griechisch waren, namentlich Aspendos, nach dem Versuch, unterhandelnd den König zu täuschen, zur Tributzahlung verpflichtet und unter die Verwaltung des Satrapen gestellt. Die Burg von Halikarnaß, mehrere Inseln blieben noch Jahr und Tag in der Gewalt der Perser; das Gemeinwesen von Halikarnaß wurde in die Ortschaften, aus denen es die karischen Dynastien synoikisiert hatten, aufgelöst; die Inseln — von mehreren werden wir sehen, daß der Demos sich für Alexander erhob — wurden wohl behandelt wie Griechenstädte des befreiten Festlandes.

Daß diese Städte nicht bloß in ihrer kommunalen Freiheit hergestellt, sondern wieder freie Staaten wurden, wie sie bis zum Frieden des Antalkidas gewesen waren, beweisen ihre Münzen aus dieser Zeit; sie haben nicht das Gepräge des Königs, sondern das autonome der prägenden Stadt; sie folgen nicht einmal der von Alexander eingeführten Münzordnung, sondern mehrere der bei ihnen hergebrachten. Und wenn noch nach einem Jahrhundert von den Seleukiden Städte in der Äolis als »in unserer Bundesgenossenschaft« stehende bezeichnet werden, so ist das unzweifelhaft die von Alexander begründete Form.