[Vorrede zur dritten Auflage.]

In zwei Jahren sind zwei Auflagen dieser Schrift vollständig vergriffen worden, und der Verleger hat eine dritte Auflage für nöthig erachtet. Ich habe durch eine logischere Eintheilung der verschiedenen Abschnitte, durch mehrfache Verbesserungen und Ergänzungen im Text, durch Bezugnahme auf das inzwischen erschienene und in Kraft getretene Strafgesetzbuch für die Preussischen Staaten, so wie durch Vervollständigung und sorgfältige Redaction des Registers mich bemüht, meinen Dank für den Beifall, mit welchem diese Schrift aufgenommen, thatsächlich zu beweisen, wie der Verleger seinerseits dies durch eine bessere äussere Ausstattung gethan hat. Endlich ist den vielseitigen, namentlich von jüngeren Aerzten und Gerichtsärzten geäusserten Wünschen durch den Anhang, welcher ein vollständiges Obductionsprotokoll und einen amtlichen chemischen Bericht, betreffend einen in dieser Centurie erwähnten Fall, liefert, genügt worden.

Berlin, November 1852.

Casper.


Die nachfolgenden Berichte, die in ihrer ursprünglichen Form bereits früher in meiner „Wochenschrift für die gesammte Heilkunde“ mitgetheilt worden, und hier auf Veranlassung des Verlegers im Zusammenhange als Ganzes (mit einem Register) erscheinen, bitte ich zugleich als Nachricht über das bei der hiesigen Universität bestehende „Königl. Institut für den praktischen Unterricht in der Staatsarzneikunde“ zu betrachten, und als Fortsetzungen der betreffenden beiden Berichte des früheren Directors desselben, des verstorbenen Geh. Med.-Raths Professor Dr. Wagner, nach dessen Tode die Leitung der Anstalt mir anvertraut worden ist. Es wäre zu wünschen, dass auf allen Universitäten die Professur der Staatsarzneikunde mit der Verwaltung des gerichtlichen Physicats in der Universitätsstadt, resp. ihrem Landkreise, in Einem Beamten vereinigt wäre, wie es in Berlin seit langen Jahren der Fall; denn es ist einleuchtend, dass nur dadurch der Unterricht in der Staatsarzneikunde, namentlich der gerichtlichen Medicin, wahrhaft erspriesslich und lehrreich werden kann, wenn er sich auf diese Weise fortwährend auf dem grünen, frischen Boden der Natur, der Praxis, bewegt und dadurch dem Lehrer Gelegenheit gegeben wird, selbst täglich mehr zu erfahren und seinen Schülern handgreiflich zu machen, wie viel traditioneller Irrthum und wissenschaftlicher „Zopf“ in den Büchern über gerichtliche Medicin und in den nur daraus befruchteten Köpfen so vieler gerichtlich-medicinischen Schriftsteller und Medicinalbeamten steckt. Nirgends in Europa aber, vielleicht nur noch in Wien (da in noch grössern Städten wie London, Paris, Neapel bekanntlich eine ganz andre Medicinal- und forensische Verfassung besteht), fliesst dem Unterricht auf diese Weise ein reicheres Material fortwährend zu, als in Berlin. Eine auf geringen Raum zusammengedrängte Bevölkerung von nahe einer halben Million Menschen in Stadt und nächster Umgegend mit der Friction von Interessen und Leidenschaften erklärt die reiche Zahl von civil- und criminalrechtlichen Vorfällen, die täglich das Anrufen des amtlichen Arztes erforderlich machen. Im Besitze eines solchen Materials halte ich es auch für eine Pflicht gegen die Wissenschaft, derselben zurückzugeben, was ihr gehört, und sie so nach Kräften zu bereichern.

Zu einer ersten Mittheilung habe ich das erste Hundert von mir amtlich verrichteter gerichtlich-medicinischer Leichenöffnungen gewählt, bei welchen überall, mit Ausnahme der Ferienzeiten, die Herren Zuhörer meines „med. forensischen Practicum“, approbirte Aerzte, die sich für ein Staatsamt befähigen wollten, sowie Studirende der Medicin und der Rechte zugegen waren, wie sie auch an den gerichtsärztlichen Untersuchungen an Lebenden täglich Theil nehmen, und welche dann selbst zur Anfertigung der Obductionsberichte, zur Abgabe von schriftlichen und mündlichen Gutachten u. s. w. zu ihrer Uebung und Ausbildung veranlasst wurden und werden. Diese, durch die hohe, vorgeordnete Unterrichtsbehörde auf den Antrag meines Vorgängers geschaffene Einrichtung eines Instituts für den practischen Unterricht in der Staatsarzneikunde hat sich auf das Erfreulichste bewährt, wie die immer wachsende Anzahl der Zuhörer im „forensischen Practicum“, unter denen sich in jedem Semester die Zahl der hiesigen und auswärtigen practischen Aerzte mehrt, und gleichmässig der Eifer beweist, mit welchem diese Studien getrieben werden, und der ein immer neuer Sporn für den Lehrer ist.