Schwimmen der Lungen, der Leber und des Herzens.
Nicht weniger lehrreich als der vorige war dieser Fall eines, auf der Strasse todt gefundenen, reifen, männlichen Neugebornen. Höchste Verwesung. Lungen rosenroth-blau-gefleckt, mit Fäulnissblasen reich an der Pleura besetzt. Sie füllen die Brusthöhle ganz aus und schwimmen vollständig. Aber auch das Herz und die Leber schwimmen bei ihrer weit vorgeschrittenen Verwesung. Trotz derselben wurde, da die Farbe der Lungen und ihre Ausdehnung dafür sprachen, mit „höchster Wahrscheinlichkeit“ angenommen, dass das Kind gelebt gehabt habe.
Zweifelhaftes Athmen.
Auch dieses, ein reifes weibliches Kind, war im Wasser gefunden worden, und auch hier war die Verwesung bereits bis zur graugrünen Färbung der Leiche vorgeschritten; aber der Fall gestaltete sich ganz anders, als die beiden oben sub [64]. und [65]. erzählten. Die Farbe der rechten Lunge war eine rosenroth-marmorirte, die der linken eine braunrothe! Beide waren mit Fäulnissblasen besetzt, beide, auch die dunkle linke, schwammen ganz und zertheilt vollständig. Knisterndes Geräusch und schäumiges Blut waren bei Einschnitten nicht bemerkbar, letzteres aus dem hohen Verwesungsgrade wieder leicht zu erklären. In Luftröhre, Magen und Lungen fand sich kein Wasser. Die Harnblase war leer, der Dick- und Mastdarm strotzend voll Kindspech. Es musste nach diesem interessanten und nicht gewöhnlichen Befunde angenommen werden, „dass das Kind, wahrscheinlich eine kurze Zeit, geathmet gehabt hätte, dass aber über die Todesart nach den Resultaten der Obduction gar nichts bestimmt werden könne“.
Zweifelhaftes Athmen.
Das männliche, vollkommen verweste Kind, dessen Kopfknochen bereits zerplatzt waren, war in der Spree gefunden worden. Die Lungen waren aber ganz gut conservirt. Sie füllten die Höhle vollkommen aus, waren beide rosenroth-blau marmorirt, beide mit Fäulnissblasen stark besetzt, und schwammen beide vollständig. Aber auch die Thymus schwamm, das (leere) Herz jedoch nicht. In diesem Falle machte sich bei Einschnitten in die Lungen noch knisterndes Geräusch und eine geringfügige Menge blutigen Schaumes bemerkbar. Wegen des bemerkbaren Verwesungsprocesses in den Lungen konnte auch in diesem Falle das Leben des Kindes nur als „höchst wahrscheinlich“ angenommen werden, während jede Bestimmung über die Todesart natürlich zurückgehalten werden musste.