„Doch müssen wir uns nun an Nebenumstände wenden, von denen ja so viele Benennungen herrühren, wie besonders die Euphemismen in sprechendster Weise darthun. Zu diesen rechne ich aber auch z. B. efferre, zur Ruhe bringen, für den eigentlichen Ausdruck humare, beerdigen, begraben; das deutsche „bestatten“ für „begraben“. Wenn wir nun hier für unsern Fall das Gegentheil setzen, nämlich das producere, proferre, so wird die Sache ganz klar. Vor der gerichtlichen oder gerichtsärztlichen Besichtigung liegt der Leichnam des Verunglückten, Umgebrachten u. s. w. meist ganz offen da, ist oder wird gleichsam Allen vorgeführt durch die Umstände selbst, producitur. Dies nimmt ein Ende, wenn die Leute des Faches, Juristen und Mediciner, erscheinen, denen allein dann die Sache angehört. Der Leichnam wird den Blicken entzogen, vorläufig, wenn auch nicht mit Vorhängen oder Tüchern, so doch schon durch das erscheinende Personal; er wird nicht weiter producirt, er wird eigends obducirt, nicht mehr vorgeführt, sondern entführt.“

„Nehmen wir dazu, dass die gefundene Leiche gewöhnlich von draussen weggeschafft wird, dass sie aufgehoben und behufs der vorzunehmenden Untersuchung bis an Ort und Stelle verhüllt fortgeschafft, sorgfältig weggebracht wird, dass die Leiche im Zimmer gefunden oder von draussen dahin gebracht, dort obducirt, d. i. verschlossen, abgeschlossen, nicht zugänglich ist — denn obducere heisst auch ziemlich häufig „verschliessen“ — so ist wohl kein Zweifel mehr vorhanden, weshalb man eine gerichtliche oder eine vom Gericht verordnete Untersuchung eines Leichnams eine Obduction, eine Verhüllung, Verdeckung, Bedeckung, Verschliessung, Unzugänglichmachung desselben nannte.“

„Freilich ist es sehr schwer, das obducere geradezu auf die eben vorzunehmende eigentliche Untersuchung zu deuten, aber auch wohl gar nicht möglich. Ich will mich durchaus nicht über Andere stellen; aber in der Wissenschaft gilt kein Ansehen der Person, sondern nur das der Sache u. s. w.“


Die hier zu analysirenden Hundert Leichenöffnungen betreffen 66 Individuen männlichen, und 34 weiblichen Geschlechts, und die Feststellung folgender Todesarten, denen ich die gleichnamigen aus dem ersten Hundert gegenüberstelle:

nach Verletzungen in 43, im 1. Hundert in 36 Fällen,
Misshandlungen 6, 9
Erstickung und Schlagfluss
(incl. Erhängen und
Erdrosseln)
11, 10
von Ertrunkenen 3, 6
Neugebornen 25, 21
nach Vergiftungen 4, 8
angeblichen
Kunstfehlern
4, 5
Verbrennungen 3, 4
Erhungern 1,
einer Schwangern 1
100 100

Die grosse Gleichförmigkeit in den resp. Zahlenverhältnissen beider Centurien würde sehr auffallend erscheinen müssen, wenn man doch erwägt, dass Nichts zufälliger scheint, als dass ein Mensch durch eine Misshandlung getödtet wird, oder an Stick- und Schlagfluss stirbt, oder verbrennt, oder dass ein neugeborenes Kind von der Mutter getödtet, oder das todtgeborene ausgesetzt, weggeworfen, beseitigt wird u. s. w., wenn nicht die Statistik, die medicinische wie die Criminalstatistik, längst erwiesen hätte, dass eben — Nichts Zufall ist. Hat doch Quetelet sogar bewiesen, dass alle Verbrechen sich in einer gegebenen Bevölkerung in ganz bestimmten Procentsätzen stets wiederholen. Doch dies führt zu weit von dem hier vorgesteckten Ziele ab, dem wir uns wieder nähern, indem wir an die Analyse der einzelnen der hier zu betrachtenden Obductionsfälle gehen.