Demselben wurde der Inhalt des Paketes, welches vorstehend recognoscirt worden, zur Untersuchung übergeben, und derselbe aufgefordert, die Besichtigung der aufgefundenen Gebeine und Substanzen vorzunehmen, deren Inhalt und deren Beschaffenheit genau zu bemerken, und sich gutachtlich darüber zu erklären:

ob die aufgefundenen Gebeine und Substanzen zu dem Körper eines neugebornen, lebendig gewesenen, oder wie alten Kindes gehört, und vor wie langer Zeit ungefähr event. der Tod des Kindes erfolgt sein kann?

Es wurden endlich noch dem Herrn Geheimen Medicinal-Rathe Casper diejenigen 8 Knochen vorgelegt, welche am 24. d. M. in Gegenwart der Unterzeichneten durch den Knecht Schulze an dem qu. Orte aufgefunden worden, wie dies die Verhandlung vom 24. d. M. ergiebt.

Hierauf äusserte sich der Geheime Medicinal-Rath Herr Dr. Casper gutachtlich wie folgt:

Die mir vorgelegten Substanzen bestehen

a) in einem groben, linnenen, mit einer verrosteten Stecknadel zusammengesteckten Lappen, der anscheinend weiss gewesen, und durch den sichtlich darauf befindlichen Kalk vielfach zerfressen ist;
b) aus grossen Mengen grösserer oder kleinerer, talgartiger, gelblich weisser, schmieriger, an der Flamme schmelzender Massen, die sich deutlich wie sogenanntes Fettwachs verhalten. Einzelne der nachher zu beschreibenden Knochen, namentlich die beiden Oberschenkelbeine, das Stirnbein, die Hüftbeine und Unterkieferbeine sind noch mehr oder weniger in diesem Fettwachs eingehüllt, wie es denn überhaupt eine lange und mühsame Arbeit war,
c) die gefundenen Knochen resp. aus dem Sand, Kalk, Lappen und Fettwachs möglichst einzeln zu gewinnen.
Dieselben bestehen in:
1) einem dreifach zerspaltenen Scheitelbeine, an seinem grössten Durchmesser 31⁄2 Zoll lang resp. 23⁄4 Zoll breit, mit Fettwachs, Sand und Kalk verunreinigt;
2) dem grössten Theile eines Hinterhauptbeins von dreieckiger Gestalt mit deutlicher äusserer Protuberanz, von seiner Basis bis zur Spitze 23⁄8 Zoll hoch und 21⁄2 Zoll breit;
3) einem halbmondförmigen Fragment eines Scheitelbeins, 2 Zoll hoch und 21⁄2 Zoll breit, an welchem noch einzelne gleich weiter zu beschreibende Haare kleben;
4) einem Stirnbein mit deutlich entwickeltem Höcker, vom Augenhöhlenfortsatze bis zur Spitze 2 Zoll hoch und ebenso breit;
5) zwei Unterkieferbeinen, jede Hälfte 2 Zoll lang, Höhe in der Mitte 3⁄8 Zoll;
6) einem unförmlichen, dünnen und flachen Knochenstückchen, was muthmaasslich dem Siebbeine angehörte;
7) zwei Oberkieferbeinen, 13 Linien breit und 11 Linien hoch;
8) einem vielfach zerrissenen, etwa 21⁄2 Zoll langen und 1 bis 11⁄2 Zoll breiten, postpapierdicken Fetzen, der offenbar der sehnigten Schädelhaube angehörte, und an welchem sich sehr deutlich ziemlich viel hellblonde Haare von bis zu 3⁄4 Zoll Länge vorfinden;
9) 5 Fragmenten von Wirbelbeinen, wovon 3 mit deutlichen Dornfortsätzen; mit einem scharfen Messer lassen sich die Körper derselben trennen, und wird das schwammige Gefüge deutlich sichtbar;
10) einem bedeutenden Stück Fettwachs, woraus die beiden Hüftbeine entwickelt worden. Dieselben sehr deutlich erhalten sind resp. 15 Linien hoch und 17 Linien breit;
11) in der Nähe derselben lag im Fettwachse eingehüllt eine braungelbliche, schmierige Masse, bei näherer Untersuchung auf einem dünnen Häutchen aufliegend, die sogleich nicht nur dem Ansehen, sondern auch dem von allen Anwesenden anerkannten Kothgeruche nach, für Darmkoth — Kindspech — erklärt wurde;
12) einem Oberarmbeine, 21⁄2 Zoll lang, an seinem unteren Ende 5⁄8 Zoll, an seinem oberen 1⁄2 Zoll breit, mit dem Messer in der Mitte nicht zu zerschneiden; dicht am Knochen liess sich noch beim Abschaben ein braunrothes, gleichsam muskelartiges Gefüge wahrnehmen;
13) dem linken Schlüsselbeine, 25 Linien lang, von festem Gefüge;
14) dem linken Schulterblatte, 16 Linien lang, 1 Zoll in seinem grössten breiten Durchmesser; das acromion, deutlich vorhanden, ragt über dem Gelenktheile 2 Linien hervor;
15) einem Fragmente vom rechten Schulterblatte mit deutlicher Gräthe;
16) 12 Rippen, wovon die kleinste etwa 2 Zoll, die grösste 21⁄2 Zoll lang ist; auch das Gefüge dieser Knochen ist so hart, dass sie sich mit dem Messer nicht zerschneiden lassen. Die Biegung der Rippen ist sehr stark;
17) beiden Oberschenkeln, resp. 3 Zoll lang, am Pfannenende 1⁄2 Zoll dick, in der Mitte 1⁄4 Zoll, im Durchmesser 1⁄4 Zoll, am Knieende 6⁄8 Zoll breit; das Gefüge am Körper ist sehr hart, die Trochanteren lassen sich deutlich wahrnehmen;
18) zwei Schien- und zwei Wadenbeinen, die Schienbeine resp.21⁄2 Zoll lang, an ihrem obern Ende einen halben, an ihrem untern 5⁄8 Zoll breit, in der Mitte des Körpers 3 Linien breit; beide Wadenbeine genau 21⁄8 Zoll lang, am obern Ende 21⁄2 Linien, am unteren 3 Linien breit.

Nach obigem Befunde gebe ich mein Gutachten auf die mir vorgelegt werdenden Fragen dahin ab:

1) dass die untersuchten Knochen einem menschlichen Kinde angehört haben;
2) dass ihre Configuration, Beschaffenheit und Dimensionen beweisen, dass das Kind jedenfalls ein lebensfähiges und höchst wahrscheinlich ein vollständig ausgetragenes gewesen sei;
3) dass über das Leben desselben in oder nach der Geburt sich gar nichts, auch nur mit einiger Wahrscheinlichkeit bestimmen lässt;
4) dass das Kind wahrscheinlich nicht länger als 1 bis 11⁄2 Jahre in der Erde gelegen habe.
v. g. u.
Casper.
a. u. s.
Kolk. Bredow.