Peter.
Es ist akkurat so; so hab' ich's mehr als einmal aus des Advokaten
Munde gehört.

Breme. Und ich weiß es besser als der Advokat, denn ich sehe weiter. Der Sohn des Grafen, der verstorbene gnädige Herr, wurde eben um die Zeit volljährig. Das war, bei Gott! Ein wilder böser Teufel, der wollte nichts herausgeben und misshandelte euch ganz erbärmlich. Er war im Besitz, der Rezess war fort und nirgends zu finden.

Albert. Wäre nicht noch die Abschrift da, die unser verstorbener Pfarrer gemacht hat, wir wüssten kaum etwas davon.

Breme. Diese Abschrift ist euer Glück und euer Unglück. Diese Abschrift gilt alles vor jedem billigen Menschen, vor Gericht gilt sie nichts. Hättet ihr diese Abschrift nicht, so wäret ihr ungewiss in dieser Sache. Hätte man diese Abschrift der Herrschaft nicht vorgelegt, so wüsste man nicht, wie ungerecht sie denkt.

Martin. Da müsst Ihr auch wieder billig sein. Die Gräfin leugnet nicht, dass vieles für uns spricht; nur weigert sie sich, den Vergleich einzugehen, weil sie, in Vormundschaft ihres Sohnes, sich nicht getraut, so etwas abzuschließen.

Albert. In Vormundschaft ihres Sohnes! Hat sie nicht den neuen Schlossflügel bauen lassen, den er vielleicht sein Lebtage nicht bewohnt; denn er ist nicht gern in dieser Gegend.

Peter.
Und besonders, da er nun eine Brausche gefallen hat.

Albert. Hat sie nicht den großen Garten und die Wasserfälle anlegen lassen, worüber ein paar Mühlen haben müssen weggekauft werden? Das getraut sie sich alles in Vormundschaft zu tun, aber das Rechte, das Billige, das getraut sie sich nicht.

Breme. Albert, du bist ein wackerer Mann; so hör' ich gern reden, und ich gestehe wohl, wenn ich von unserer gnädigen Gräfin manches Gute genieße und deshalb mich für ihren untertänigen Diener bekenne, so möcht' ich doch auch darin meinen König nachahmen und euer Sachwalter sein.

Peter.
Das wäre recht schön. Macht nur, dass unser Prozess bald aus wird!