a) Ortssinn und Lagewahrnehmung

Werden wir an irgendeiner Körperstelle berührt, so können wir im allgemeinen ziemlich genau den Ort der Berührung angeben. Man bezeichnet diese Fähigkeit als den Ortssinn. Daß diese Leistung nicht mit der des oben besprochenen Raumsinnes der Haut zusammenfällt, geht aus pathologischen Tatsachen hervor, wo bei normalem Ortssinn die simultane und selbst die sukzessive Raumschwelle abnorm hoch sind. In einem anderen Falle (Spearman) wurde sehr gut lokalisiert, während selbst sukzessive Reize an demselben Glied nicht auseinandergehalten werden konnten. Dennoch darf man sich den Ortssinn nicht als eine einfache seelische Fähigkeit denken. Er ist gewiß noch komplizierter als der Raumsinn, der sich vielleicht noch aus einfachen anatomischen Grundbedingungen verstehen läßt. Die Lokalisation eines Tastreizes erfolgt meist so, daß die Tastempfindung von einem schematischen visuellen Vorstellungsbild der betreffenden Körpergegend begleitet ist. Infolge der unbeschränkt häufigen Erfahrung brauchen wir aber, gemäß einem noch zu erwähnenden Assoziationsgesetz, nicht mehr bewußt auf die qualitative Eigenart der Tastempfindung zu achten, sondern unmittelbar an die betreffende Reizung schließt sich das visuelle Bild der gereizten Körperstelle an. Darum hängt auch die Genauigkeit der Lokalisation und selbst die Größenschätzung der von der Haut berührten Objekte von der Güte der Visualisation ab: wer bessere optische Vorstellungen von den berührten Körperteilen in sich erzeugen kann, lokalisiert besser und schätzt die Größen richtiger.

Die Leistungen des Ortssinnes möchten nach dem Gesagten wohl als nahezu selbstverständlich erscheinen und kein nennenswertes Problem einschließen. Allein man darf nicht vergessen, daß diese relativ einfachen Erklärungen erst in mühevoller Einzelforschung erarbeitet werden mußten, um allmählich die Auffassung von jener rätselhaften Fähigkeit der Tastnerven zu verdrängen, vermöge deren sie unmittelbar von jeder einzelnen Körperstelle Kunde bringen sollten.

Es bereitet nunmehr keine Schwierigkeit, eigenartige Täuschungen auf dem Gebiete des Tastsinnes zu verstehen. Verschiebt man die Lippen horizontal gegeneinander und berührt sie dann gleichzeitig mit einem vertikal gehaltenen Bleistift, so entsteht der Eindruck, es sei der Bleistift schräg geneigt (Czermak). Oder die bekannte aristotelische Täuschung: kreuzt man Zeige- und Mittelfinger und rollt mit den so gekreuzten Fingern ein Kügelchen, so glaubt man deutlich zwei Kügelchen unter den Fingern zu haben. Die Täuschung wird um so stärker, je weniger man auf die Lage der Finger achtet, und verschwindet, wenn man auf die Finger sieht. In beiden Fällen steht die durch die Erfahrung geleitete Meldung des Ortssinnes in Widerspruch mit dem wirklichen Sachverhalt und bedingt so eine falsche Auffassung, zu der allerdings außer dem Ortssinn noch höhere Funktionen mitwirken.

Hat der Ortssinn nur anzugeben, welche Körperstelle berührt wird, so wird uns in der Lagewahrnehmung außerdem noch vermittelt, welche Stellung im Raum ein Körperteil in dem Augenblick einnimmt, wo ihn ein Tastreiz trifft. Nach der trefflichen Analyse Spearmans besagt jede Lagewahrnehmung ein Dreifaches: 1) die Angabe des Ortssinnes, an welcher Stelle des Körpers der Reiz auftraf (die segmentale Bestimmung); 2) die Kunde über die von den Gelenken gebildeten Winkel (die artikuläre Bestimmung); 3) ein Wissen von der Länge der Zwischenglieder (die intermediäre Bestimmung). Über die segmentale Bestimmung ist nichts hinzuzufügen. Die intermediäre Bestimmung wird durch die festliegenden Vorstellungen des Gesamtkörpers besorgt. Schwierigkeiten bereitet nur die artikuläre Bestimmung, namentlich wenn man sie mit Spearman auf die Gelenkempfindungen zurückführt. Nach dem, was oben ([S. 63 f.]) über die kinästhetischen Empfindungen gesagt wurde, wird man auch hier vorerst statt der Gelenkempfindungen die vereinigten Wahrnehmungen der Haut- und Kraftempfindungen heranziehen müssen. Sie sind auch in der Ruhelage der Glieder vorhanden und können sich mit der visuellen Vorstellung von der Haltung des Gliedes verbinden.

Bei der experimentellen Untersuchung der Lagevorstellungen zeigte sich immer eine große Unmittelbarkeit in der Erkenntnis der Lage. Es brauchten nicht erst die Vorstellungen der zentralen Körperteile wachgerufen zu werden, damit von da aus eine Orientierung ermöglicht würde. Daraus schloß man auf eine direkte physiologische Assoziation, die sich zwischen einer bestimmten physiologischen Erregung der Gelenknerven und der Lagevorstellung ausgebildet hätte. Für die Möglichkeit solcher „physiologischer“ Assoziationen sprechen allerdings verschiedene Tatsachen. Allein die neueren Untersuchungen der Vorstellungen deuten doch darauf hin, daß diese schon in einem recht primitiven Stadium der Reproduktion außerordentlich viel zur Orientierung beitragen können. In der Tat berichten auch die Versuchspersonen Spearmans, die zentralen Körperteile seien konfus vorgestellt worden. Solange man unser ganzes Erkennen in die Vorstellungen verlegte, war man berechtigt, die Funktion bloß konfuser Vorstellungen gering zu bewerten. Heute, wo man wieder die Bedeutung eines von den Vorstellungen verschiedenen Denkens anerkennt und sich darüber klar ist, daß diese höhere Funktion bei der konkreten Lageerfassung nicht auszuschalten ist, wird man auch die Bedeutung der konfusen Vorstellung der zentralen Körperteile höher einschätzen müssen und vermutlich eine physiologische Assoziation entbehrlich finden. Die Unmittelbarkeit und Promptheit der Lokalisation verschlägt demgegenüber nichts; sie zeigt sich auch bei ähnlich gelagerten Verhältnissen, wie etwa bei dem später zu besprechenden Wortverständnis.

b) Die Raumlokalisation im allgemeinen

Die Grundtatsache der Verbindung der Vorstellungen mit Empfindungen macht nun ohne weiteres das allgemeine Lokalisationsgesetz verständlich: „Die Empfindung E wird an denjenigen Ort des Gesichtsraumes lokalisiert, dessen visuelle Vorstellung V durch die gegebene Empfindung E in das Bewußtsein eingeführt wird und mit ihr verschmilzt, sei es weil beide in der Erfahrung sich miteinander assoziiert haben, sei es weil V unter den gegebenen Umständen sich in einer besonders hohen Bereitschaft befindet“ (Fröbes).

Erinnert man sich nun hier des Gesetzes der spezifischen Sinnesenergie, demzufolge ein Sinnesnerv stets mit der gleichen Empfindung antwortet, einerlei wie und wo er gereizt wird, so begreift man leicht folgende Tatsache: Bei durchbohrtem Trommelfell ist die hinter diesem liegende Chorda tympani einer unmittelbaren Reizung zugänglich. Reizt man nun diesen Nervenstrang, der auch Fasern des Geschmacksnerven führt, so vermeint man auf der Zunge zu schmecken. Ganz allgemein verlegen wir innere Reize der Empfindungsnerven an die uns aus der Erfahrung bekannten Orte der peripheren Reizung. Wenn man hier von einem „Gesetz der exzentrischen Projektion“ redet, darf man nicht glauben, wir nähmen den Reiz zuerst innerhalb der Nervenbahn wahr und verlegten ihn dann wieder hinaus an das Nervenende, sondern unmittelbar mit der Erregung des Nerven taucht das Bild der durch die Erfahrung bekannten normalen Reizungsstelle wieder auf. Es ist somit dieses Gesetz nur ein besonderer Fall des allgemeinen Lokalisationsgesetzes. Hiermit erklären sich auch einfach die bekannten Täuschungen Amputierter, die in den vielleicht schon Jahre lang abgenommenen Gliedern noch Schmerz und Druck u. ä. zu empfinden meinen.

Aus dem allgemeinen Lokalisationsgesetz versteht man auch die scheinbare Raumwahrnehmung anderer Sinne. In Wirklichkeit bietet nur der Gesichts- und der Tastsinn räumliche Inhalte. Wer beide Sinne entbehrte, könnte nie zu einer Raumanschauung gelangen. Sie bliebe ihm ebenso unbekannt wie dem Blindgeborenen die Farben. Die richtige Lokalisation der Geschmacks-, Schmerz- und Temperaturreize (wobei bemerkt sein mag, daß die Lokalisation um so schärfer ist, je lebenswichtiger der Reiz) bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der Raum, der sich aus solchen einzelnen Raumdaten ergeben könnte, wäre beim Sehenden letztlich nur der Gesichtsraum, beim Blindgeborenen der Tastraum. Das nämliche gilt aber auch vom Ohr, das uns über die Entfernung und Richtung unsichtbarer Schallquellen benachrichtigt. Die besondere Aufgabe der Forschung besteht hier nur darin, die empirischen Anhaltspunkte zu ermitteln, nach denen im einzelnen Entfernung und Richtung der Schallquelle beurteilt wird. Ein erster Anhaltspunkt für die Entfernung ist die Intensität des Reizes: je schwächer ein bekannter Reiz, um so weiter muß er entfernt sein. Es besteht hier ein ganz ähnliches Verhältnis wie zwischen der Sehgröße und der Entfernung. Darum kann man sich auch hier ebenso täuschen wie dort: ein leises Pochen an der Türe erscheint als furchtbarer, doch weit entfernter Kanonendonner, und auch das Umgekehrte bleibt an sich möglich, je nachdem wir entweder die tatsächliche Entfernung oder die wirkliche Stärke des Schallreizes falsch ansetzen. In Wirklichkeit zeigt sich indes nicht immer dieses einfache Verhältnis eingehalten. Gleichartige, aber verschieden starke Töne werden nicht notwendig in verschiedene Entfernung lokalisiert. Zu dieser Verbesserung der Lokalisation verhelfen die jeden Ton begleitenden Obertöne. Diese sind bekanntlich nicht alle gleich laut und werden darum je in verschieden weiter Entfernung unhörbar: die niederen verstummen zuerst. Aus diesem Umstand entwickelt sich ein tatsächlich benutztes, aber als solches nicht erkanntes Kriterium für die Schätzung der Entfernung. Ernst Mach hat das mit einem treffenden Ausdruck als die „Luftperspektive für Töne“ bezeichnet. Deshalb läßt sich auch umgekehrt durch Verstärkung der Obertöne eines Klanges der Eindruck größerer Entfernung erzielen. Von höchster Bedeutung für die Lokalisation ist die Richtung der Aufmerksamkeit. Wird durch irgendeinen Umstand unsere Aufmerksamkeit auf ein Ding gelenkt, das als Schallquelle in Frage kommen kann, so sind wir auch geneigt, es als solche anzusprechen. Darauf beruht ein Hauptkunstgriff der Bauchredner.