Ob damit auch der ethische Entwicklungsstillstand zu erklären ist? Die Frage ist heute noch nicht spruchreif. Sollten nicht die sozialen Bedürfnisse einerseits, die Zugeständnisse an die menschliche Schwachheit anderseits häufig den Anstoß zur Bildung gewisser religiöser Meinungen gegeben haben, die zwar jenen Bedürfnissen gerecht wurden, aber auch der sittlichen Höherentwicklung den Riegel vorschoben?
Literatur
E. Franke, Die geistige Entwicklung der Negerkinder. 1915.
C. u. W. Stern, Die Kindersprache. 1907.
A. Vierkandt, Die Stetigkeit im Kulturwandel. 1908.
3. Recht und Sittlichkeit
In jeder Gemeinschaft von Menschen gelten gewisse Satzungen als das Recht dieser Gemeinschaft. Man mag sie mit Ebbinghaus als Zwangsbestimmungen auffassen, die die Gesellschaft zur Sicherung ihres eigenen Bestandes getroffen hat. Damit ist das fundamentalste Interesse, das der Psychologe an ihnen hat, erschöpft. Denn die psychischen Kräfte, die zu solchen Bestimmungen führen, sind uns bekannt. Beziehungserfassungen, die anfangs sehr unzulänglich sind und durch beständige Korrekturen präzisiert und erweitert werden müssen, und der Trieb zur Selbsterhaltung wie zur Erhöhung des Lebensgenusses reichen zu ihrer Erklärung hin. Wichtiger jedoch sind folgende Tatsachen. Ganz abgesehen von den Rechtsbestimmungen der Gemeinschaft, werden gewisse Handlungen, und mögen sie auch nur innere Willensakte sein, für erlaubt, andere für nicht erlaubt gehalten, und manche der erlaubten gelten als gut, während alle nicht erlaubten als böse beurteilt werden. Und zwar werden diese Urteile einschränkungslos gefällt. Ferner fühlen wir uns bedingungslos zu gewissen guten Handlungen verpflichtet und von der Vollbringung böser abgeschreckt. Über beides belehrt uns unser Gewissen. Die Stimme dieses Gewissens lautet wenigstens in seinen elementarsten Forderungen bei allen Menschen aller Zeiten und aller Rassen gleich, in Einzelfällen jedoch kann dem einen eine Tat als sittlich erscheinen, die dem anderen ein Greuel ist.
Mit den genannten Erscheinungen befaßte sich bisher vor allem die Ethik, während sie neuerdings von manchen Psychologen als zu ihrem Gebiet gehörig beansprucht werden. Pflichtbewußtsein, Gewissen und Gewissensbisse, Befriedigung und Reue sind nun zweifellos seelische Vorkommnisse, über deren Entstehung zunächst der Psychologe Auskunft geben muß. Aber gehört auch das ganze System der ethischen Sätze in die Psychologie? Das wird wohl ganz von dem Ursprung dieser Sätze abhängen. Sind sie in der Hauptsache von nicht-seelischen Sachverhalten abstrahiert, so fallen sie außerhalb des Rahmens der Psychologie geradeso wie die Sätze der Mathematik, der Völkerkunde, des Rechts. Sind sie aber nur aus dunklen Gefühlen, angeborenen Instinkten und undurchsichtigen latenten Einstellungen hervorgegangen, dann muß die Psychologie über jeden einzelnen von ihnen Rechenschaft geben, und die Ethik wäre höchstens eine Zusatzwissenschaft der Psychologie, die gewissermaßen das Inventar dieser Sitze aufzunehmen und über die zwischen ihnen obwaltenden Beziehungen zu spekulieren hätte. Trifft jedoch diese Auffassung nicht das Richtige, dann hat der Psychologe nur die allgemeinen Quellen zu bezeichnen, denen die ethischen Einsichten — denn das müssen sie in diesem Falle sein — entspringen, und die auffallendsten Züge des sittlichen Lebens verständlich zu machen.
Es wäre nun mit keinerlei Tatsachen zu belegen, wollte man das sittliche Bewußtsein aus einem apriorischen sittlichen Gefühl ableiten. Gefühle bauen sich ja immer auf Erkenntnisgrundlagen auf. Schon eher könnte man etwa wegen der bei Tieren zu beobachtenden Anhänglichkeit zwischen Alten und Jungen an Instinkte denken. Und zweifellos ist auch die menschliche Eltern- und Kindesliebe von instinktiven Trieben stark gefördert. Allein der Instinkt — und dasselbe gälte von ererbten oder anerzogenen Gewohnheiten und latenten Einstellungen — verleiht wohl eine triebhafte Neigung zu einer bestimmten Verhaltungsweise, sowie eine gewisse Sicherheit und Gleichförmigkeit in ihr, aber niemals das Bewußtsein der Verpflichtung. Hingegen lassen sich alle fundamentalen sittlichen Gebote aus dem gegebenen Sachverhalt der Notwendigkeit zu leben und leben zu lassen als Beziehungserkenntnisse gewinnen. Aber damit ist nur der Inhalt dieser Gebote, nicht der Charakter absoluter Verbindlichkeit gegeben. Dieser erklärt sich hinreichend aus der allgemein menschlichen Überzeugung von einer übernatürlichen, göttlichen Macht, deren Werk diese Welt mitsamt der auf ihr lebenden Menschheit ist, eine persönliche, allwissende Macht, die es nicht duldet, daß ihr Werk durch einen Frevler ungestraft gefährdet wird. So ist der tiefste Grund aller Sittlichkeit der absolute Wille zur Erhaltung der realsten Werte, und die Erkenntnisquelle für die sittlichen Gebote ist darum keine andere als die von Gott geschaffene Natur. So erklärt sich die Gleichförmigkeit des sittlichen Bewußtseins in den Grundanschauungen und die Abweichungen gegenüber verwickelteren Verhältnissen. Das Gewissen ist dann nichts anderes als das lebendige Wissen von dem, was sittlich gut ist. Es spielt dieselbe Rolle wie die Aufgabe im psychologischen Versuch und kann wie diese bald bewußt, bald dem Bewußtsein entschwunden, bald ganz, bald teilweise bewußt sein. Die Erscheinungen der Reue und des guten Gewissens bedürfen von diesem Standpunkt aus keiner besonderen Erklärung. Das Gefühlsmäßige an der Reue kann allerdings oft höchst irrational sein. Das wäre nicht recht zu verstehen, wenn das Gefühl eine unmittelbare Antwort der Seele auf die vorausgehende Einsicht wäre, begreift sich aber sehr leicht auf Grund der oben dargelegten Theorie der höheren Gefühle, die der Zufälligkeit der assoziativen Verkettungen einen beträchtlichen Spielraum zuweist. Darum kann es einen Menschen bis an sein Lebensende bitter schmerzen, wenn er sich vielleicht einer durchaus entschuldbaren Härte gegen ein Tier erinnert, während er schwerwiegender sittlicher Verfehlungen zwar mit Mißbilligung, doch höchst gelassenen Gemütes gedenkt. Ein anderes irrationales Moment schleicht sich in unser sittliches Handeln dadurch ein, daß die Güte oder die Verwerflichkeit einer Willenshandlung auf die äußere Tat bezogen wird statt auf den inneren Willensakt. Die äußere Tat wird darum in diesem Falle entweder mit frommer Scheu beibehalten oder mit heiligem Entsetzen gemieden, auch wenn sie durch die veränderten Umstände zwecklos oder sittlich gleichgültig geworden. Dabei trägt außer der falschen Beziehung des sittlichen Charakters auf die äußere Handlung auch die aus der Gewöhnung stammende Lust bzw. die mit der Verleugnung einer Gewöhnung verbundene Unlust ihren Teil der Schuld an der Entstehung eines sittlich irrationalen Verhaltens.
Literatur