3.
Die soziale Arbeit der Frau,

4.
Die Stellung der Frau im Recht,

5.
Geschichte der politischen Parteien der neuesten Zeit,

6.
Einführung in die Staatswissenschaft.“

Neben diesen freien Vorlesungen, die für alle nach Bildung strebenden Frauen zugänglich sein sollten, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, waren Studienkurse zur Ausbildung auf bestimmte Frauenberufe vorgesehen. Der Eintritt in diese Studienkurse setzte eine sachgemäße Vorbildung voraus. Es wurden eingerichtet:

I.
Studienkurse für Lehrerinnen der pädagogischen Fächer an Kindergartenseminaren, Frauenschulen und anderen Lehranstalten und

II.
Studienkurse für soziale Berufstätigkeit.

Das war die Anstalt, die 1911 als „Hochschule für Frauen“ in Leipzig eröffnet wurde, die An stalt, die nach Henriette Goldschmidts eigenen Worten die Krönung ihres Lebenswerkes darstellte und über deren Pforte ihr Lieblingswort leuchtete:

‚Der Erziehungsberuf ist der Kulturberuf der Frau‘.

Die Nachwirkung und Fortentwicklung ihrer Ideen an der Leipziger Hochschule für Frauen.