„Zum Quell des Lebens eilt, und wascht die Seele rein;
Des sel’gen Lebens Tür wird Jesus Christus sein.“
Gehen wir in der Kirchengeschichte etwa 140 Jahre weiter voran, so finden wir, daß noch nach der Mitte des 13. Jahrh. Thomas von Aquin (gest. 1274), der von katholischer Seite als „eines der größten Lichter der Kirche, ein Engel im Fleische und ein Engel im Lehramte“[139] bezeichnet wird, sagt, „daß das Untertauchen allgemeiner Gebrauch, daher sicher sei“.[140]
Und Dr. Brenner bezeugt: „Dreizehnhundert Jahre war das Taufen allgemein und ordentlich ein Untertauchen des Menschen unter das Wasser, und nur in außerordentlichen Fällen ein Besprengen oder Begießen mit Wasser; letzteres ward außerdem als Taufweise bezweifelt, ja sogar verboten.“[141]
„Das Konzil zu Utrecht im Jahre 1293 gestattet das Aufgießen nur dann, wenn bei dem Untertauchen der Tod zu befürchten ist.“[142]
Am Ende dieses, des 13. Jahrh., ist die Zeit, wo die allgemeine Sitte der Besprengung in der christlichen Kirche ihre Aufnahme fand. Es ist aber eine unrichtige Vorstellung, wenn man glaubt, daß von diesem Zeitpunkt ab der sonst gebräuchliche Ritus des Untertauchens gänzlich abgeschafft worden sei. Die Geschichte beweist vielmehr, daß das Untertauchen nie ganz aufgehoben wurde. In noch am Ende des 15. Jahrh. gedruckten liturgischen Büchern wird das Untertauchen anbefohlen. Dr. Brenner führt dies in seiner „Geschichte der Firmung“, S. 252, an, welches noch ein Nachtrag zu seiner zwei Jahre vorher erschienenen „Geschichte der Taufe“ sein soll. Er sagt: „Ein im Jahre 1487 durch Nikolaus De Franckorda zu Venedig gedrucktes Missale mit der Überschrift: „Incipit ordo missalis secundum consuetudinem romanae curiae“ stellt die Erteilung der Taufe noch ganz mit den Worten Papst Gregors des Großen dar.“
In neuerer Zeit.
Auch in neuerer Zeit, d. h. von der Reformation des 16. Jahrh. bis auf die Gegenwart, finden wir bezeichnende Beweise für die Ausübung der Untertauchung.
Dr. M. Luther schreibt: „Ich wünschte, daß solche, die getauft werden sollen, vollständig in Wasser getaucht würden, gemäß der Bedeutung des Wortes und dem Grundgedanken der heiligen Handlung; nicht weil ich es für nötig halte, sondern weil es schön wäre, wenn wir ein ganzes und vollkommenes Zeichen für eine so große Sache hätten; wie es auch ohne Zweifel von Christo eingesetzt wurde.“ Demgemäß gibt er auch in seinem „Taufbüchlein“ von 1523 sowie auch in der neuen Umarbeitung desselben vom Jahre 1524 dem Geistlichen die Anweisung: „Da nehme er das Kind und tauche es in die Taufe.“[143]