Das Dogma vom vorhandenen Glauben und dem hl. Geist in den Kindern und der Wiedergeburt durch die Taufe.

Die hl. Schrift lehrt, daß alle Menschen ohne Unterschied, ob jung oder alt, reich oder arm, allzumal Sünder sind und des Ruhmes, den sie an Gott haben sollen, ermangeln.[364] „Derhalben, wie durch einen Menschen die Sünde ist kommen in die Welt und der Tod durch die Sünde, und ist also der Tod zu allen Menschen durchgedrungen, dieweil sie alle gesündigt haben.“[365] Von dieser Sünde, die uns nur den Tod bringt, kann uns allein Jesus, das wahre Gotteslamm, befreien.[366] Die ihn nun als den Erlöser von Sünden und Tod erfassen und an ihn glauben, „wie die Schrift sagt“[367], wiedergeboren werden zu einer neuen Kreatur in Christo Jesu[368] und dann dem Heilande in der Taufe folgen, werden von Christo die Zusicherung bekommen: „Solcher ist das Himmelreich.“[369] Also ein bewußter freiwilliger Glaube und eine persönlich erlebte Wiedergeburt berechtigen allein zum Empfang der Taufe.

Die Reformatoren machten auch, im Gegensatz zur Lehre der katholischen Kirche, vom Begriff und Nutzen guter Werke zur Sündenvergebung den Glauben als einzige Bedingung. Dieser Begriff vom Glauben wirkte auch zunächst wesentlich ein auf die Bestimmung des Begriffes, des Zweckes und des richtigen Gebrauches der Sakramente. So heißt es z. B. im 13. Artikel der Augsburgischen Konfession ausdrücklich: „Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente eingesetzt sind nicht allein darum, daß sie Zeichen seien, dabei man äußerlich die Christen kennen möge, sondern daß es Zeichen und Zeugnis sind göttlichen Willens gegen uns, unsern Glauben dadurch zu erwecken und zu stärken, derhalben sie auch Glauben fordern, und dann recht gebraucht werden, so man’s im Glauben empfähet und den Glauben dadurch stärken.“ Und in der Apologie der Augsburgischen Konfession erklärt Melanchthon zum 13. Artikel: „So sind nur rechte Sakramente die Taufe und das Nachtmahl des Herrn, die Absolution. Denn diese haben Gottes Befehl, haben auch Verheißung der Gnaden, welche denn eigentlich gehört zum N. Testament und ist das N. Testament. Denn dazu sind die äußerlichen Zeichen eingesetzt, daß dadurch bewegt werden die Herzen, nämlich durchs Wort und äußerliche Zeichen zugleich, daß sie glauben, wenn wir getauft werden, wenn wir des Herrn Liebe empfahen, daß Gott uns wahrlich gnädig sein will durch Christum, wie Paulus sagt: Der Glaube ist aus dem Gehöre. Wie aber das Wort in die Ohren gehet, also ist das äußerliche Zeichen für die Augen gestellet, als inwendig das Herz zu reizen und zu bewegen zum Glauben.“ „Darum sagen wir auch, daß zum rechten Brauch der Sakramente der Glaube gehöre, der da glaube der göttlichen Zusage, und zugesagte Gnade empfahe, welche durch Sakrament und Wort wird angeboten. Und dies ist ein gewisser rechter Brauch der heiligen Sakramente, da sich ein Herz und ein Gewissen auf wagen und lassen mag. Denn die göttliche Zusage kann niemand fassen, denn allein durch den Glauben.“[370] Luther lehrt im Kleinen Katechismus: „Wasser tut’s freilich nicht, sondern das Wort Gottes, so mit und bei dem Wasser ist, und der Glaube, so solchem Wort Gottes im Wasser trauet.“ Aus dem Angeführten geht klar hervor, daß Luther wie auch Melanchthon den Glauben als wesentliche Bedingung zum richtigen Empfang der Taufe stellten; und wo dieser Glaube nicht vorhanden ist oder wenigstens nicht dazu kommt, wo das Wort Gottes keine Wirkung auf das Herz des Täuflings hat, da ist die ganze Taufhandlung nur eine unnütze Zeremonie. Um aber die Notwendigkeit des Glaubens bei der Taufe auch aus der Schrift zu beweisen, wird des öfteren ausdrücklich auf Mark. 16, 16 verwiesen.[371] Luther erläutert selbst diese Stelle auf folgende Weise: „Aufs dritte, weil wir den großen Nutzen und Kraft der Taufe haben, so laß nun weiter sehen, wer die Person sei, die solches empfange, was die Taufe gibt und nützet. Das ist abermals aufs feinste und klarste ausgedrückt eben mit den Worten: „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig,“ das ist, der Glaube macht die Person allein würdig, das heilsame, göttliche Wasser nützlich zu empfangen. Denn weil solches allhier in den Worten bei und mit dem Wasser vorgetragen und verheißen wird, kann es nicht anders empfangen werden, denn daß wir solches von Herzen glauben; ohne Glauben ist es nichts nütze, ob es gleich in ihm selbst ein göttlicher, überschwenglicher Schatz ist. Darum vermag das alleinige Wort „wer da glaubt“ so viel, daß es ausschließet und zurücktreibt alle Werke, die wir tun können, der Meinung, als dadurch Seligkeit zu erlangen und verdienen. Denn es ist beschlossen, was nicht Glaube ist, das tut nichts dazu, empfänget auch nichts.“[372]

Zu dieser Ausführung Luthers bemerkt Dr. Lange: „Aus dieser Äußerung folgt, daß:

1. Die Taufe, wenn sie wirksam sein, und den Menschen der göttlichen Wohltaten würdig machen soll, notwendig den Glauben voraussetze, da es das Wasser nicht allein mache.

2. Die Taufe ohne den Glauben dessen, der getauft wird, nichts nütze, ja, da hier der Glaube an das Wort Gottes wegfällt, und also bloß das Wasser als äußeres Zeichen bleibt, nicht einmal eine wahre Taufe sein könne.

3. Eine Taufe ohne den Glauben uns durchaus keinen Anspruch auf die Erlangung der Seligkeit gebe.“[373] Nach diesen Bemerkungen fährt Dr. Lange fort und stellt fest: „Vergleichen wir diese Bestimmungen über die Taufe mit den früher angegebenen Grundsätzen unserer symbolischen Bücher über Nutzen und Gebrauch der Sakramente überhaupt, so steht alles in der vollkommensten Übereinstimmung: der Glaube dessen, der das Sakrament feiert, ist die wesentliche Bedingung, wonach er durch dasselbe der verheißenen Gnade teilhaftig wird; ohne den Glauben ist das Sakrament, so auch die Taufe, unnütz zur Seligkeit, mithin kein eigentliches Sakrament, keine wahre Taufe.“[374]

Dies wären somit die Grundlehren und Bestimmungen der symbolischen Bücher der protestantischen Kirche in bezug auf die Vorbedingungen der Taufe. Sie stehen in genauem und richtigem Verhältnis zueinander, und solange sie an Erwachsene gestellt werden, ist es unmöglich, ihre biblische Grundlage oder Gültigkeit auf irgendeine Weise in Zweifel zu ziehen.