1. Die geistigen Grundlagen ihrer Arbeit.
a) Anfänge der Frauenbewegung.
Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts setzte in der deutschen Frauenwelt eine Bewegung ein, die im Jahre 1865 zur Gründung des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“ führte. Außer Luise Otto-Peters und Auguste Schmidt hat wohl kaum eine andere der damaligen Frauen von Anfang an die hohe Bedeutung der neuen Bewegung für unsere Gesamtkultur so scharf erkannt wie Henriette Goldschmidt. Kaum eine andere aber hat sich auch so begeistert in den Dienst der neuen Ideen gestellt wie sie.
Vor allem war es ein Gedanke, der sie erfüllte, ein Gedanke, den der „Allgemeine Deutsche Frauenverein“ auch mit in sein Programm aufgenommen hatte und den Henriette Goldschmidt bis ans Ende ihrer Tage immer und immer wieder zum Ausdruck brachte, nämlich der: Die Arbeit ist die Grundlage unserer Kultur, die Arbeit ist daher Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts. Alle Hindernisse müssen beseitigt werden, die dem im Wege stehen. – Also in vollem Umfange die schaffende Mitarbeit der Frau an unserem Kulturleben zu ermöglichen, das ist das hohe Ziel, das ihr vorschwebte.
Um das zu erreichen, war es zunächst nötig, der Frau die Rechte zu verschaffen, die die Voraussetzungen für diese Mitarbeit sind, die Rechte, die der Mann von jeher besessen hatte, die aber der Frau bis dahin vorenthalten worden waren. Es seien hier nur genannt: das Recht zum Besuch aller Lehr- und Bildungsanstalten einschließlich der Universität, das Recht zur Übernahme öffentlicher Ämter, das aktive und passive Wahlrecht in Gemeinde, Kirche und Staat u. dgl. Für all das hat Henriette Goldschmidt mit gekämpft. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang nur ihr temperamentvoller Vortrag über „Rechte und Pflichten der Frauen in Gemeinde und Staat“, den sie 1873 auf der Stuttgarter Generalversammlung des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“ hielt. Im Jahre 1875 sprach sie in Gotha über das gleiche Thema unter Beschränkung auf das Gemeindeleben und verlangte hier die Mitwirkung der Frau bei der Sittenpolizei, in Armen- und Arbeitshäusern, Gefängnissen usw. Aber sie hat ihrem Geschlecht diese Rechte nicht erringen wollen um dieser Rechte selbst willen – nicht „weil der Mann sie hat, muß die Frau sie auch haben“ – nicht Selbstzweck war ihr der Kampf ums Frauenrecht, sondern, wie den besten der Führerinnen der Frauenbewegung, war ihr dieser Kampf ums Recht stets nur Mittel zum Zweck, nur Vorbedingung für die Verwirklichung jener großen Idee der Mitarbeit der Frau an der Kultur der Menschheit.
Ihr war die Frauenfrage in erster Linie eine Kulturfrage. Es war daher kein Zufall, daß ihr erster öffentlicher Vortrag in Leipzig (1867) dies schon im Titel zum Ausdruck brachte. „Die Frauenfrage eine Kulturfrage“ lautete das Thema. Insbesondere war es die Stellung der Frau innerhalb der bürgerlichen Gemeinde, die sie in dem Vortrage behandelte, und sie wies vor allem auf die unberechtigte und schädliche „Nichtbeachtung der Kräfte der Frau“ hin. Ihr damaliger Vortrag gipfelte in den Worten, die sie seitdem oft und gern wiederholt hat: „Wir haben wohl Väter der Stadt, wo aber sind die Mütter?“
„Wo sind die Mütter?“ schreibt sie in ihrem letzten Aufsatz, den sie anderthalb Jahr vor ihrem Tode verfaßte[2], „Wo sind die Mütter? Hier ist der Schlüssel für meine Stellung in der Deutschen Frauenbewegung.“