»Auch das hast du aufgeschnappt?« frug Albrecht erschrocken.
»Du hörst es; also nur heraus mit der Sprache!«
»Weib! vor dir ist doch kein Geheimnis sicher. Also auch das noch: wenn Hans fünfzig Jahr, drei Monat und zwei Tage alt wird und als lediger Mann stirbt, so fällt seine Hinterlassenschaft als Erbe an den Pfalzgrafen. Das nennt man das Recht der Hagestolze.«
»Und nur um dieses Recht nicht gegen sich in Anwendung kommen zu lassen, will Hans Julianen heiraten?«
»Zum Kuckuck, ja!«
»Ein feiner Grund, das muß ich sagen!« höhnte Elisabeth.
»Nun, ist denn das nicht Grund genug, wenn sie sich außerdem noch lieben?«
»Tun sie das denn?«
»Weiß ich nicht; ist auch ihre Sache.«