Noch alles übrige geläugnet an ihrer Stätte,
Nach der wohlerfundenen prima regula
Juris: si fecisti, nega.
18.
Aber Esther hatte ein zu gutes Herze,
Das, gar bei gegenwärtiger Scham und Schmerze,
Doch haßte jeden Lug und Betrug,
Und für Wahrheit und Tugend schlug.
19.
Sie gestund, daß schon seit vier Jahr und sechs Wochen