Fürstlicher Amtmann und Justitiar.

13.

Der war in seinen Aemtern und Pflichten strenge,

Machte weder große Umstände noch Gepränge,

Wenn einer nicht gleich seinem Mandat

Oder der Citation pariren that.

14.

Er stund wegen seinem ernsthaften Amtsgesichte

Rund herum in sehr gutem Gerüchte,

Und sein eheleiblicher Vater war