Daß derselbe alle viertel Jahr

Bei mir einmal im Collegio war.

29.

Ob er sich sonst des Studirens privatim beflissen,

Wird ihm wol sagen sein eigen Gewissen,

Dann in diesem schriftlichen Bericht

Behaupte und zeuge ich solches nicht.

30.

Und von seinem sonstigen Betragen

Wäre zwar nicht viel Gutes zu sagen,