Daß derselbe alle viertel Jahr
Bei mir einmal im Collegio war.
29.
Ob er sich sonst des Studirens privatim beflissen,
Wird ihm wol sagen sein eigen Gewissen,
Dann in diesem schriftlichen Bericht
Behaupte und zeuge ich solches nicht.
30.
Und von seinem sonstigen Betragen
Wäre zwar nicht viel Gutes zu sagen,