Wien, im Frühling 1921.

E. R.

VORREDE

DER KANON

Die Mittlere Sammlung, Majjhimanikāyo, der uns überlieferten Lehrdarstellungen Gotamo Buddhos besteht aus 152 Reden. Diese Reden halten zwischen den 34 längeren Darlegungen des Dīghanikāyo und den zahlreichen kürzeren Mittheilungen, oft nur einzelnen Aussprüchen des Khuddakanikāyo in Hinsicht auf die Dauer des Vortrags gleichsam die Mitte. Nur dieses äußere Merkmal hat die Namen bestimmt. Aṉguttaranikāyo und Saṃyuttakanikāyo, mehr oder weniger vom selben Gesichtspunkte aus geordnet, schließen sich als vierte und fünfte Sammlung an. Das Ganze dieser fünf großen Tage- und Lehrbücher wird unter dem Begriffe Suttapiṭakam, Kanon der Reden, zusammengefasst, als Gegenstück zum Kanon der Zucht, dem Vinayapiṭakam. Das sind die beiden Hauptstücke des Vermächtnisses. In der Folge hat man diesem Dvipiṭakam, dem Zweifachen Kanon, das Abhidhammapiṭakam angefügt, den Kanon der Scholastik, und also das Tipiṭakam geschaffen, den Dreifachen Kanon, die buddhistischen Biblia Sacra. Wahrscheinlich aber war bis zum Tode Gotamo Buddhos, um 480 v. Chr., nur eine Satzung bekannt, eben der Kanon der Reden, das Suttapiṭakam als Ekapiṭakam, woraus dann allmälig das Vinayapiṭakam, später das Abhidhammapiṭakam theils ausgeschieden, theils weitergebildet wurde.

Der Name Ekapiṭakam und Dvipiṭakam kommt nicht vor, Tipiṭakam erst in scholastischer Zeit. Wohl wird das Simplex piṭakam von alters her gelegentlich gebraucht, doch nur in seiner eigentlichen Bedeutung, als Korb: so z. B. in unserer 21. Rede, wo gesagt wird, den Weisen erschüttern wollen sei geradeso wie wenn man, »mit Spaten und Korb versehn«, daranginge den Erdball abzugraben. Zweifelhaft freilich scheint mir, im Gegensatz zu Trenckner, ob nicht in Aeußerungen wie piṭakasampadānena ( AN vol. I. p. 189, vol. II. p. 191, vergl. Trenckner, Pāli Miscellany, London 1879, p. 67 ff.) schon eine deutliche Anspielung auf den übertragenen Begriff, auf schriftlich gepflegte brāhmanische Ueberlieferung vorliegt; wie vielleicht auch in der bitteren Klage des brāhmanischen Büßers Māgandiyo, MN vol. I. p. 502 f.: Bhūnahu samaṇo Gotamo ti me bhāsitaṃ: taṃ kissa hetu? Evam hi no sutte ocarati: »Ein Kernhauer ist der Asket Gotamo, sag’ ich: und warum sag’ ich das? Weil er als solcher gegen unsere Satzungen vorgeht.« Die erste Erwähnung von piṭakam als Gesammtbegriff der Lehre geschieht, meines Wissens, im 3. Jahrhundert nach Gotamo Buddho, ungefähr 200 Jahre nach Fixierung seiner Reden, auf einer asokischen Topenstele zu Barāhat (s. Bühler, Indian Studies No. III, Wien 1895, p. 17 und 87). Da finden wir nämlich auf einem der gestifteten steinernen Gitterbalken als Geber den Ehrwürdigen Jāto, der sich peṭaki nennt, »Kenner des Piṭakam «. Gleichzeitige Inschriften auf dem Sāñci-Hügel führen aber, wie Barāhat sutantiko, sutātiko, »Kenner der Reden« (cf. Vinayapit. vol. I. p. 169 etc.), und, mit Barāhat, pacanekāyiko, »Kenner der fünf Sammlungen«, an. Pacanekāyiko, sutātiko ~ sutantiko und peṭaki sind jedoch homologe Bezeichnungen desselben Begriffes, der in Sāñci noch einmal, alle drei zusammenfassend, als ächt kanonischer dhamakaṭhīko, »Sprecher der Lehre« ( MN I. 218, SN II. 18, 114, 156, AN I. 23, passim), auftritt. Was also damals, wenn wir diesen steinernen Zeugen trauen dürfen, noch immer eigentlich als Wort der Lehre gegolten hat, liegt vor Augen: es war der Kanon der Reden, das Suttapiṭakam, und da man ein anderes Piṭakam nicht kannte, reichte das Synonym peṭaki vollkommen aus für sutantiko, sutātiko und pacanekāyiko, während der Brāhmane sich nach wie vor des Titels traividyas, cāturvaidyakas bedienen musste, um den Kenner der drei, den Kenner der vier Veden zu bezeichnen, ja, dementsprechend, auch bei uns der pacanekāyiko keineswegs zu einem pentakryphen nekāyiko wurde. Litterarisch beglaubigt zeigt sich Piṭakattayam erst im Milindapañho, p. 348 (cf. p. 1 u. 18), welcher Stelle vor der quasi historischen Autorität des Dīpavaṃso, p. 103, und Mahāvaṃso, p. 19, 207, 251/2, 256, der Vorrang gebührt. Kaccāyanos, des Grammatikers, »Einführung in das Studium des Piṭakam « Peṭakopadesagantho (s. Minayeffs Ausgabe des Ganthavaṃso in den Recherches sur le Bouddhisme, Paris 1894, p. 239 u. 244) beschäftigt sich offenbar nur mit dem Suttapiṭakam[*], was selbstverständlich nicht ausschließt, dass der Verfasser alle drei Piṭakas genügend gekannt habe. So spricht z. B. Asoko auf einer jüngst entdeckten nepalischen Felseninschrift von seiner Verehrung des Buddho Koṇāgamano: aber schwerlich dürfte es jemandem einfallen den gangbaren volksthümlichen Buddhismus jener Zeit, der sich zumal in Barāhat schon völlig entwickelt darstellt, mit der aristokratisch gesicherten Lehre eines peṭaki desshalb gleich identifizieren zu wollen. Dass man das Suttapiṭakam wirklich bis spät in das vierte Jahrhundert n. Chr. als den Kanon schlechthin angesehn hat, sagt uns sogar der Mahāvaṃso, p. 247, deutlich genug. Unter der Regierung Buddhadāsos, heißt es da, habe ein hochgelehrter dhammakathī (vergl. oben Sāñci) die Texte in die Landessprache übertragen: was für Texte? Eben die Suttas.

Tass’ eva rañño rajjamhi

Mahādhammakathīyati

Suttāni parivaṭṭesi

Sīhalāya niruttiyā.