»Wünscht sich aber, ihr Bürger, ein Wahrhaftiger und Gerechter: ›O dass ich doch den Wahn versiegen und die wahnlose Gemütherlösung, Weisheiterlösung noch bei Lebzeiten mir offenbar machen, verwirklichen und erringen könnte‹, so mag es wohl sein, dass er den Wahn versiegen und die wahnlose Gemütherlösung, Weisheiterlösung noch bei Lebzeiten sich offenbar machen, verwirklichen und erringen kann. Und warum das? Um seiner Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit willen.«
{290} Nach diesen Worten sprachen die brāhmanischen Bürger von Sālā zum Erhabenen also:
»Vortrefflich, o Gotamo, vortrefflich, o Gotamo! Gleichwie etwa, o Gotamo, als ob einer Umgestürztes aufstellte, oder Verdecktes enthüllte, oder Verirrten den Weg wiese, oder in die Finsterniss ein Licht hielte, ›Wer Augen hat wird die Dinge sehn‹: ebenso auch hat Herr Gotamo die Lehre auf manigfaltige Weise dargelegt. Und so nehmen wir bei Herrn Gotamo Zuflucht, bei der Lehre und bei der Jüngerschaft: als Anhänger möge uns Herr Gotamo betrachten, von heute an zeitlebens getreu.«
42.
Fünfter Theil
Zweite Rede
DIE BRĀHMANEN VON VERAÑJAM
Das hab’ ich gehört. Zu einer Zeit weilte der Erhabene bei Sāvatthī, im Siegerwalde, im Garten Anāthapiṇḍikos. Zu dieser Zeit nun befanden sich brāhmanische Bürger aus Verañjam wegen irgend einer Angelegenheit in Sāvatthī. Und es hörten die brāhmanischen Bürger von Verañjam reden:
{291}[Das Folgende stimmt wörtlich mit dem Vorhergehenden überein.[33] ]
43.