»Nimmt also, Jīvako, nicht der Mönch bei dieser Gelegenheit eben untadelhafte Nahrung ein?«
»Allerdings, o Herr! — Reden hab’ ich gehört, o Herr: ›Brahmā ist unbewegt.‹ Dafür hab’ ich, o Herr, den Erhabenen bürgen sehn: denn der Erhabene, o Herr, ist unbewegt.«
»Jene Gier, Jīvako, jener Hass, jener Wahn, wo Wuth, wo Unlust, wo Widerstreit in den Sinn käme, solche Gier, solcher Hass, solcher Wahn ist vom Vollendeten verleugnet, an der Wurzel abgeschnitten, einem Palmstumpf gleichgemacht, ausgerodet worden, kann sich ferner nicht mehr entwickeln. Wenn deine Worte, Jīvako, das gemeint haben, geb’ ich es dir zu.«
{371}»Eben das, freilich, o Herr, haben meine Worte gemeint.«
»Wer da, Jīvako, um des Vollendeten oder Vollendeten Jüngers willen das Leben raubt, der erwirbt zu fünf Malen schwere Schuld. Weil er da also befiehlt: ›Geht hin und bringt jenes Thier dort herbei!‹, darum erwirbt er zum ersten Mal schwere Schuld. Weil dann das Thier, zitternd und zagend herbeigeführt, Schmerz und Quaal empfindet, darum erwirbt er zum zweiten Mal schwere Schuld. Weil er dann spricht: ›Geht hin und tödtet dieses Thier!‹, darum erwirbt er zum dritten Mal schwere Schuld. Weil dann das Thier im Tode Schmerz und Quaal empfindet, darum erwirbt er zum vierten Mal schwere Schuld. Weil er dann den Vollendeten oder des Vollendeten Jünger ungebührend laben lässt, darum erwirbt er zum fünften Mal schwere Schuld. Wer da, Jīvako, um des Vollendeten oder Vollendeten Jüngers willen das Leben raubt, der erwirbt zu diesen fünf Malen schwere Schuld.«
Nach diesen Worten sprach Jīvako der Hofarzt also zum Erhabenen:
»Wunderbar, o Herr, außerordentlich, o Herr! Gebührende Nahrung, wahrlich, o Herr, nehmen die Mönche ein, untadelhafte Nahrung, wahrlich, o Herr, nehmen die Mönche ein. — Vortrefflich, o Herr, vortrefflich, o Herr! Als Anhänger möge mich der Erhabene betrachten, von heute an zeitlebens getreu.«[14]
56.
Sechster Theil
Sechste Rede