ANMERKUNGEN
[*] Saṃyuttakanikāyo vol. III. p. 138 (übers. Buddhist. Anthol. S. 188). Aehnlich in der hundertsten Rede der vorliegenden Sammlung, gegen Ende, sowie an anderen Orten.[**] Eine nicht unwillkommene Beglaubigung der einheimischen Urkunden haben jene vortrefflichen Griechen geliefert, die nach dem ALEXANDER-Zuge sich längere Zeit in Indien aufhielten und indische Dinge eifrig und liebevoll studierten: so namentlich MEGASTHENES, der zu Beginn des dritten Jahrhunderts wiederholt in der Residenz des Großvaters Asokos, im Mittelpunkte des damaligen buddhistischen Lebens, zu Pāṭaliputtam weilte. Mit scharfem Blicke hat dieser Forscher beobachtet und geschildert was er gesehn und erfahren, und die wenigen uns erhaltenen Bruchstücke seiner Aufzeichnungen hören sich manchmal wie wörtliche Quellenberichte an. Ich habe mich ihrer gelegentlich bedient und möchte hier nur, als Beispiel, die 38. Anmerkung erwähnen.[***] Proben aus den Werken dieses außerordentlichen Mannes hat uns GRIERSON in sehr schöner Uebersetzung gegeben, Indian Antiquary, August-Oktober 1893; man wird schon da viele Gleichnissparallelen finden, die theils dem Genius des Dichters, theils aber auch der großen indischen Vergangenheit angehören.[†] nach der Smṛti, e. g. Mahābhāratam XIII, 108, 3 ff., śuddhe satyatoye dhṛtihrade snātavyaṃ mānase tīrthe... sa bāhyābhyantaraḥ śuciḥ, i. q. Majjhimanikāyo 7. Rede, p. 39, antaraṃ sinānam. Eine offenbare Blüthezeit des neogenen Buddhismus in Mittelindien noch vierzehnhundert Jahre nach seiner Entstehung hat BÜHLER aus Inschriften des achten bis zehnten Jahrhunderts, die sich an jene des vorhergehenden Jahrtausends folgerecht anschließen, Epigraphia Indica vol. II. p. 366 ff., nachgewiesen. Ein von mir erworbenes Granitbildniss des Buddho im rein indischen Jina -Stil vom Tempel bei Gayā trägt die Inschrift[ye dharmā he] tuprabhavā hetuṃ t[e]ṣām tathāgato
[āha te]ṣā[ṃ] ca yo nirodha evamvādī mahā
[śra[ma]ṇaḥ (||)
in Lettern des zehnten bis elften Jahrhunderts. Eine etwa zweihundert Jahre spätere Inschrift, »Nach des Erhabenen Vollendung Jahr 1813« datiert, vom heutigen Sonnentempel zu Gayā, hat CUNNINGHAM im Archaeological Survey of India vol. I. p. 1 mitgetheilt und BHAGWĀNLĀL INDRĀJĪ im Indian Antiquary vol. X. p. 341–347 mit einem vorzüglichen Facsimile erklärt, ib. vol. XVII. p. 61 ff. KIELHORN eine noch spätere buddhistische Inschrift vom Jetavanam bei Sāvatthī veröffentlicht. So ist auch von außen, schon für die gröbere Wahrnehmung, durch eine ununterbrochene Reihe sprechender Ruinen, von Asoko bis in die neueren Zeiten der muhammedanischen Wüthensherrschaft, das Bestehn des Buddhismus in Indien verbürgt. Vereinzelt haben sich in Bengālen buddhistische Herrscher bis in das sechzehnte Jahrhundert — der Epoche des TUL’SĪDĀS — gehalten; von KERN in BÜHLERS Grundriss III. 8. p. 134 historisch belegt.
[1] zu kasaṭam cf. karṣū.[2] Eine gute Uebersicht des unglaublich peinlichen Opferwesens hat HILLEBRANDT in seiner »Rituallitteratur« gegeben, BÜHLERS Grundriss III. 2. Vergl. daselbst p. 126 zum obigen magavisāṇena piṭṭhiṃ kaṇḍūvamāno, p. 110 zur Melksymbolik; zur gāvī sarūpavacchā die Gṛhyasūtren, e. g. Śāṃkhāyanas 5. 5. 7.[3] saṉkhalikhitam, das ich von saṉkhya 0 abgeleitet habe, kann möglicherweise doch auf śaṉkha 0 zurückgehn: also »angereihte Gaurī -Schnecken (Cypraea moneta)«, statt »der Reihe nach geschrieben«. Die Bedeutung ist in diesem wie jenem Falle die selbe: Punkt für Punkt.[4] ajjhattaṃ sampasādanam; cf. Chāndogyopaniṣat VIII, 3, 4: Atha ya eṣa saṃprasādo... eṣa ātmā. Entspricht der γαληνῃ ἑτυχιᾳ τε εν τῃ ψυχῃ PLATONS, De legibus 791a.
Vergl. Bd. 1, letzte Anm.
[5] Cf. Asoko, VI. Säulenedikt i. f.: E cu iyaṃ atunā pacūpagamane, se me mokhyamate.[6] Vergl. Manus II, 245 f.[7] Die Stadt Aṭṭhakam ist auf der Sāñci-Stele No. 204 aus dem dritten vorchristlichen Jahrhundert, als Heimath eines Mönches Gaṉgadatto, bezeugt: Epigraphia Indica vol. II. p. 378.[8] Zu dieser Weihe des Hauses cf. den Spruch Ṛgvedas VIII. 17. 14.[9] Lies mit dem siam. Texte santharāpetvā.[10] Obiger Spruch findet sich, wie TRENCKNER bemerkt hat, auch in den anderen drei Sammlungen, und zwar im Dīghanikāyo Mitte der dritten und besonders Ende der 27. Rede, im Aṉguttaranikāyo XI., 1., Ende, im Saṃyuttakanikāyo XXI., 11., v. 1., und VI, 2., 1. Ja BÜHLER ist einem analogen Worte Sanaṉkumāros sogar im Mahābhāratam begegnet: worauf RHYS DAVIDS in seiner Uebersetzung des Dīghanikāyo, vol. I. p. 121, hingewiesen hat. Eine wichtige, wörtliche Parallele bietet die Bṛhadāraṇyakopaniṣat I., 4., 23: kṣatrāt paraṃ nāsti.
Vergl. auch die 37. Rede, im 1. Bande.
Die bekannte Gegenbehauptung der Priester wird in der 84., 93. und 98. Rede erörtert.
[11] Lies mit den barm. und siam. Texten oropeyya, von √ruh+ ava.[12] Potaliyo ist Halbasket gewesen, wie etwa Keṇiyo in der 92. Rede: nach der Smṛti zu den kuṭīcakās gehörig, die sich noch einen gewissen Besitz, und sei es auch nur eine Hütte, erlauben.[13] komārabhacco, kaumārabhṛtyas, ist wohl insbesondere der Titel des Arztes im rājorodho. Der Kommentar, d. i. Vinayapiṭakam vol. I. p. 269, trägt, wie gewöhnlich, Legenden vor.[14] Die Schlussfolgerung dieser Rede ist bei Manus V, 51 in den Spruch zusammengefaßt:
Anumantā viśasitā