1. daß dieser Vereinigte Landtag sehr unvol1ständig erscheinen, 2. sich für inkompetent erklären und 3. von der noch gärenden Aufregung vielleicht sogar gewaltsam beanstandet werden wird.
Wünschen das die Minister? Können es die Freunde des Friedens und der
Ordnung wünschen?
Ferner: Aus dem Vereinigten Landtag soll das deutsche Parlament beschickt werden. Und überall regt sich in Deutschland der Protest gegen diese Idee. Die Frankfurter Versammlung wird erklären, sie würde von diesen Provinzia1ständen nimmermehr Deputierte, die das preußische Volk zu vertreten hätten, empfangen. Neue Verwirrung nach einer so wichtigen Seite hin, der nationalen! Neue Aufforderung, bei Zeiten vorzubeugen und solchen Verwickelungen dadurch zu entgehen, daß man den Vereinigten Landtag, als solchen, fallen läßt. Preußen bedarf in diesem Augenblick so dringend der allgemeindeutschen Sympathie.
Wir haben nötig erstens eine konstituierende Versammlung, welche die Konstitution bespricht, und dann erst mögen die neuen Stände kommen, die vielleicht wesentlich modifiziert werden durch das (National-Parlament). Vielleicht ist das letztere wichtiger, als unsere Stände. Wenn das deutsche National-Parlament über vier der wichtigsten Lebensfragen eines Volkes zu entscheiden hat, werden die Ständekammern aller deutschen Staaten ohnehin nur gewissermaßen zu Provinzia1ständen herabsinken. Warum streiten wir uns über das künftige Wahlgesetz? Im Augenblick handelt es sich nur um eine konstituierende Versammlung für Preußen, und diese muß allerdings auf der breitesten Unterlage angelegt sein, nicht ganz abstrakt-numerisch, aber doch so viel wie möglich. (Dahlmann) hat gewiß Kenntnisse preußischer Verhältnisse genug, um rasch ein solches Wahlgesetz zur konstituierenden Versammlung zu entwerfen. Er wird vorurteilslos genug sein, sich dabei an die gegebenen Zustände des historischen Augenblickes, nicht an seine Göttinger Diktate zu halten.
Ich komme nochmals auf das obige Sophisma zurück von einem konstitutionellen König, der nichts ohne den Vereinigten Landtag tun könne. Ich find' es geradezu machiavellistisch. Unser konstitutioneller König ist sehr jung. Er ist es vor allen Dingen durch die Konstitution, die wir erst bekommen sollen. Ein Preßgesetz war rasch erlassen, ohne die Stände. Da besorgte man, die Freiheit der Presse müsse doch gleich eine beruhigende Form haben. Jetzt berufe der König eine konstituierende Versammlung durch einen Aufruf an sein ganzes Volk! Die Wahlen, so oder so modifiziert, wenn nur überwiegend dem Grundsatz der Allgemeinheit ehrlich entsprechend, werden ihm die Männer bringen, die allein die Gegenwart und Zukunft organisieren können. Es ist sophistisch, hier von einem "Gewaltstreich" zu sprechen. Der König ist in diesem Augenblick der Ausdruck der Zeit, er will, was (wir) wollen, er gibt Gesetze, die ihm die (Lage der Dinge) diktiert. Er kann einfach sagen: Ich habe Euch dies und das in diesen Tagen versprochen, garantiert ohne die Stände, Inneres, Äußeres, Deutsches, Preußisches, Berlinisches, kein Mensch hat gesagt: Der König darf die Bürgerwehr nicht ohne die Stände geben, die deutsche Kokarde nicht aufstecken usw., und nur in der Wahlangelegenheit, da wollt Ihr von ständischer (Zustimmung) sprechen? In der gefährlichsten Frage, wo der meiste Egoismus zu fürchten steht?
Der Vereinigte Landtag enthält Elemente, die uns sehr (lieb) und (wert) sind. Seid gewiß, die werden wir alle wiederfinden in den neuen Wahlen! Die alten Stadtverordneten aber, Gemeinderäte usw., die durch Vorrechte gewählt wurden und die lärmendste Agitation (für) den Landtag machen, die wohl nicht, und das ist gut. Eine Beleidigung des Vereinigten Landtags erblick' ich auch nicht. Kräftig gesprochen kann man sagen: Es fiel so vieles, warum nicht er? Milder gesprochen muß man sagen: Der Vereinigte Landtag ist nur ein aus Gnade eines (absoluten) Königs geschenktes (Rendezvous). Die Provinzia1stände sollen nicht sogleich vernichtet werden. Sie mögen in ihre Provinzen gehen, dort das allgemeine Wahlgesetz, das die konstituierende Versammlung gegeben hat, sich mitteilen lassen und sich dort, wo sie geboren sind, auch in der Stille auflösen oder, wäre es der Fall, daß das deutsche National-Parlament nur Provinzia1stände um sich sehen will, einer neuen Organisation entgegenharren. Das in (Berlin) Vereinigtsein dieser Stände ist etwas rein Arbiträres, Zufälliges gewesen, und keinen Landstand kann es beleidigen, wenn man gegen diese Vereinigung protestiert.
Also, laßt Euch nichts vorreden von Rechtsverletzung, Gewaltstreich, einseitiger Willkür. Das sind Gruben, die man Eurer guten, ehrlichen, freien Gesinnung gräbt. Wenn wir eine Konstitution haben und darauf gebaute wahre Stände des Volkes, dann erst sollen die einseitigen Befehle von oben aufhören. Jetzt aber, solange nichts rechtlich Bindendes da ist, wollen wir froh sein, wenn die stürmisch gewesenen Vorboten des angebrochenen Völker-Frühlings uns noch recht viel solcher Blüten vom Baume der Majestät schütteln, wie diejenigen waren, welche wir in den jüngst vergangenen Tagen als Gesetze und Verheissungen empfingen. Ein Wahlgesetz gibt jetzt nicht der König sondern das Volk, die Zeit, der Sieg des Augenblicks.
Dr. Karl Gutzkow
Preußen und die deutsche Krone (1848)
Man kann es vom höheren, vaterländischen Standpunkte aus nicht billigen, daß sich Süddeutschland aus den hiesigen Begebenheiten, die den gewaltigen Umschwung unserer Verhältnisse hervorriefen, nur die Ereignisse vom 18. und 19. März herausgreift und auf diese schmerzlichen Tatsachen hin bei der Wiedergeburt Deutschlands Preußen desavouiert. Denn was man gegen die Person des Königs sagt, trifft in diesem Falle das Land, trifft Preußen und viel empfindlicher Deutschland selbst.