[Die Marokkokrisis von 1911]

Die von Deutschland versuchte Entspannung der politischen Lage stellte sich nicht ein.

Die deutsch-französischen Beziehungen blieben auch nach dem Abkommen vom Februar 1909 unter dem Einfluß der Marokko-Angelegenheit. Es zeigte sich bald, daß das genannte Abkommen die Marokkofrage nicht zur Liquidation gebracht hatte. Die Franzosen zeigten sich schwierig in der Zulassung deutscher Unternehmungen zur Beteiligung an den großen wirtschaftlichen Aufgaben, die in Marokko zu lösen waren, insbesondere auf dem Gebiet des Bergbaus, der Eisenbahnen und des Hafenbaus. Auf der andern Seite beobachtete man in Deutschland mit steigendem Mißtrauen, wie Frankreich die Anerkennung seiner politischen Sonderstellung in Marokko dazu benutzte, um durch allerlei an sich kleine und unscheinbare Expeditionen die von ihm gleichfalls anerkannte Souveränität und Integrität des Sultanats Marokko mehr und mehr zu unterhöhlen. Jeder Teil warf dem andern vor, daß er mehr verlange, als ihm zustehe, während er ihm das vorenthalte, was ihm das Abkommen zugesprochen habe. Nur daß Deutschlands Ansprüche auf Beteiligung an den wirtschaftlichen Unternehmungen des Landes dauernd platonisch blieben, während Frankreichs fortschreitende militärische Durchdringung des Sultanats und die im Frühjahr 1910 mit der Gewährung einer großen Anleihe herbeigeführte französische Kontrolle über die sämtlichen marokkanischen Einnahmen durchaus reale Tatsachen darstellten.

Die Lage wurde unerträglich, als Frankreich im Frühjahr 1911, eine angebliche Bedrohung der Europäer zum Vorwand nehmend, den Vormarsch auf die Landeshauptstadt Fez aufnahm und diese am 21. Mai 1911 besetzte.

Die deutsche Regierung erhob zwar gegen diese Unternehmung, die den letzten Rest von Unabhängigkeit des Sultanats vor aller Welt klar zerstörte, keinen offiziellen Einspruch, ließ jedoch durch halbamtliche Kundgebungen und auch in Unterhaltungen mit dem französischen Botschafter in Berlin keinen Zweifel daran, daß durch das Vorgehen Frankreichs die Algeciras-Akte tatsächlich beseitigt und dadurch der deutschen Regierung freie Hand gegeben sei. Die deutsche Politik hatte nicht die Absicht, die von ihr als wiedergewonnen festgestellte Handlungsfreiheit zu benutzen, um nun ihrerseits in Marokko zu intervenieren; ihre Absicht war vielmehr, mit Frankreich über Marokko nunmehr zu einem direkten Abkommen zu gelangen, wie es Frankreich vor Algeciras mit England, Spanien und Italien abgeschlossen hatte. Allerdings war Kiderlen nicht gewillt, die Franzosen Marokko entgegen der Algeciras-Akte und entgegen dem deutsch-französischen Abkommen vom Februar 1909 einfach in die Tasche stecken zu lassen, ohne daß mit Deutschland darüber auch nur ein Wort gesprochen würde. Eine solche Verwirklichung der alten Delcasséschen Politik der Ignorierung Deutschlands, über die Algeciras-Akte und das Februar-Abkommen hinaus, war Kiderlen entschlossen, unter allen Umständen zu verhindern.

Das Gelbbuch, das die französische Regierung später veröffentlicht hat, gibt Zeugnis davon, mit welcher Eindringlichkeit Kiderlen dem französischen Botschafter in Berlin, Jules Cambon, schon vor der Besetzung von Fez Vorschläge wegen einer Verständigung nahelegte. Schon am 14. März 1911 sagte — nach Ausweis des Gelbbuchs — Sir Edward Grey zu dem französischen Botschafter in London, Paul Cambon: „Les conversations de M. de Kiderlen avec M. Jules Cambon semblaient indiquer chez le Gouvernement Allemand un désir d'entente“; und am 7. April, zehn Tage vor der Entscheidung über die Entsendung des Expeditionskorps nach Fez, teilte Kiderlen dem französischen Botschafter in Berlin schriftlich mit, daß er, falls die Verhältnisse in Marokko sich zuspitzen sollten, durchaus bereit sei, mit der französischen Regierung in einen Meinungsaustausch über die Maßnahmen einzutreten, die diese dann glaube ergreifen zu sollen.

Die französische Regierung zog es vor, den Marsch auf Fez zu befehlen, ohne in den von der deutschen Regierung für diesen Fall nahegelegten Meinungsaustausch einzutreten.

Nach der Besetzung von Fez wurden die Hinweise des Kanzlers und Kiderlens auf die Unhaltbarkeit der dadurch geschaffenen Lage häufiger und dringlicher. Am 21. und 22. Juni hatte Kiderlen in Kissingen eine Aussprache mit Jules Cambon, der daraufhin nach Paris reiste. „Rapportez-nous quelque chose de Paris“ — mit diesen Worten verabschiedete sich Kiderlen von seinem Gast. Aber auch dieser letzte Versuch, Frankreich zu einer gütlichen Auseinandersetzung mit Deutschland über Marokko zu bewegen, blieb in Paris ohne jeden Widerhall.

Wenn Deutschland sich nicht gänzlich auf die Seite drücken und sich die hartnäckige Mißachtung seiner durch die Algeciras-Akte verbrieften Stellung in Marokko ohne Gegenwehr gefallen lassen wollte, mußte jetzt mit einer nicht mehr zu verkennenden und nicht mehr zu ignorierenden Handlung eingegriffen werden. Die deutsche Regierung entschloß sich zur Entsendung des „Panther“ nach Agadir.

Der Zweck dieses Schrittes, der alsbald in Frankreich und England die größte Aufregung hervorrief, ist nach dem oben Ausgeführten klar: Frankreich sollte gezwungen werden, endlich mit Deutschland über Marokko ernsthaft zu sprechen und für das von ihm angestrebte Protektorat die deutsche Zustimmung ebenso durch das Angebot von Kompensationen zu sichern, wie es sich die Zustimmung Englands, Spaniens und Italiens früher erworben hatte. An territoriale Kompensationen in Marokko selbst dachte die deutsche Regierung nicht; sie wollte im Gegenteil die Marokkofrage endgültig ausräumen, Frankreich politisch ganz freie Hand lassen und sich nur einen ausreichenden vertragsmäßigen Schutz für die deutschen Unternehmungen und die Freiheit des deutschen Handels sichern. Die eigentliche Kompensation für Marokko suchte die deutsche Politik auf kolonialem Gebiet. Aber da es sich darum handelte, für die Aufgabe des deutschen Mitbestimmungsrechtes über Marokko andere Kompensationen einzuhandeln, konnte das deutsche Mitbestimmungsrecht, solange ausreichende Kompensationen nicht gesichert waren, nicht aufgegeben, es mußte vielmehr nach Möglichkeit unterstrichen werden.