England wollte sich also für den Fall eines Krieges, in den Deutschland verwickelt werden würde, auch wenn dieser Krieg nicht von Deutschland herbeigeführt, sondern ihm aufgezwungen werden würde, freie Hand vorbehalten — genau die Haltung, die es Ende Juli 1914, als der Weltkrieg in Sicht kam, tatsächlich eingenommen hat.
Eine Formel, die England lediglich darauf festlegte, daß es keinen unprovozierten Angriff auf Deutschland machen werde, England aber freie Hand im Falle eines Deutschland aufgezwungenen Kriegs vorbehielt, erschien der deutschen Regierung nicht als genügend. Es hatte sich im Verlauf der Verhandlungen klar gezeigt, daß der von der deutschen Regierung erstrebte Zweck, durch ein Neutralitätsabkommen mit England eine ähnliche Versicherung gegen einen Weltkrieg zu erreichen, wie sie seinerzeit im Rückversicherungsvertrag mit Rußland bestanden hatte, bei der britischen Regierung nicht durchzusetzen war. Das lag offenkundig an dem bei den Verhandlungen deutlich gezeigten britischen Mißtrauen in die deutschen Absichten und an dem zielbewußten Willen der britischen Politik, gegen Deutschland als die stärkste Kontinentalmacht und den gefährlichsten Rivalen zur See und in der Weltwirtschaft unter allen Umständen eine starke Koalition zusammenzuhalten, um sich dieser Koalition bei günstiger Gelegenheit zur Niederkämpfung Deutschlands zu bedienen.
Die deutsche Politik suchte in der Folgezeit das englische Mißtrauen in ihre Absichten zu überwinden, einmal dadurch, daß sie den Ausbau der Flotte ohne formelle Abmachung dem von Lord Haldane vorgeschlagenen Verhältnis zwischen der britischen und deutschen Flottenstärke anpaßte, dann indem sie auf wichtigen Sondergebieten — Kolonialfragen, Bagdadbahn, Mesopotamien und Persischer Golf — mit England zu einer Verständigung zu gelangen suchte.
[Der Tripoliskrieg]
Inzwischen hatten die deutsch-französischen Verhandlungen über Marokko eine neue Komplikation ausgelöst:
Italien, das schon seit Jahren durch französische und englische Zusagen über Tripolis abgefunden worden war, glaubte jetzt, wo sich das französische Protektorat über Marokko verwirklichte, nicht länger zuwarten zu können. Noch ehe die deutsch-französischen Verhandlungen über Marokko formell zum Abschluß gekommen waren, Ende September 1911, kündigte der italienische Botschafter der Pforte an, Italien werde angesichts der fortdauernden Nichtachtung seiner Interessen in Tripolis und der Cyrenaika die Wahrung seiner Interessen in die eigne Hand nehmen und zu diesem Zweck diese beiden afrikanischen Provinzen der Türkei besetzen; die türkische Regierung möge Vorkehrung treffen, daß dieser Besetzung kein Widerstand geleistet werde. Auf die Ablehnung dieser Zumutung durch die Türkei folgte die italienische Kriegserklärung.
Noch mehr als Österreich-Ungarns Vorgehen bei der Annexion von Bosnien und der Herzegowina war dieser Gewaltstreich des italienischen Bundesgenossen eine Belastung des deutschen Verhältnisses zur Türkei und darüber hinaus eine Belastung des Dreibundes. Die deutsche Diplomatie hat diese Belastungsprobe bestanden. Das Verhältnis zur neuen Türkei war inzwischen — nicht zum wenigsten durch die finanzielle Hilfe, die Deutschland im Jahre zuvor in einer kritischen Lage der Türkei gewährt hatte — so weit gekräftigt, daß es sich der neuen Belastung gewachsen zeigte, zumal da Deutschland und Österreich-Ungarn bei Italien die Abstandnahme von Angriffen auf die Küsten der europäischen Türkei durchzusetzen vermochten. In Italien erkannte die Regierung die loyale Haltung, die ihre Verbündeten in einer heiklen Lage betätigten, dankbar an.
Dagegen rief der Tripoliskrieg vorübergehend eine scharfe Spannung zwischen Italien und Frankreich hervor, als Frankreich heftig und in verletzenden Formen gegen die Aufbringung französischer Schiffe, die Kriegsgerät für die in Tripolis kämpfenden türkischen Truppen an Bord hatten, protestierte. Auch gegen England kam es in Italien zu einer Verstimmung, als jenes bald nach Ausbruch des Tripoliskrieges den bisher zu Tripolitanien gehörigen Hafen von Solum, nahe der ägyptischen Grenze, kurzerhand besetzte. Dazu kam, daß auch zwischen Rußland und England aus Anlaß des Tripoliskrieges eine nicht unerhebliche Schwierigkeit entstand, über die bisher meines Wissens in der Öffentlichkeit nichts bekanntgeworden ist. Die türkische Regierung hatte aus Besorgnis vor italienischen Angriffen die Dardanellen gesperrt. Die sich daraus ergebende Behinderung der russischen Handelsschiffahrt wurde von der russischen Regierung benutzt, um die Dardanellenfrage aufzuwerfen. Der russische Botschafter Tscharikoff stellte bei der Pforte weitgehende Forderungen. Die englische Diplomatie hielt sich demgegenüber vorsichtig zurück, offenbar in der Hoffnung, daß Deutschland und Österreich-Ungarn gegen die russischen Forderungen, dem ihr bekannten Wunsch der Türkei entsprechend, Einspruch erheben würden. In der Tat wurde ein solcher die Türkei gegen Rußland deckender Einspruch von den Botschaftern Österreich-Ungarns und Deutschlands bei ihren Regierungen dringend befürwortet. Freiherr von Marschall ging sogar so weit, die Kabinettsfrage zu stellen. Kiderlen, der keine Neigung hatte, den Engländern das Odium des Einspruchs bei Rußland abzunehmen, setzte seinen Standpunkt durch, und Deutschland und Österreich-Ungarn blieben Gewehr bei Fuß. Die Wirkung war, wie Kiderlen mir erzählte, daß der russische Botschafter in London, Graf Benckendorff, den russischen Minister des Auswärtigen, Ssasonoff, kniefällig bat, im Interesse der Erhaltung der britisch-russischen Entente die in Konstantinopel gestellten Forderungen zurückzuziehen. Dies geschah, und Tscharikoff, der lediglich die ihm gegebenen Weisungen ausgeführt hatte, wurde geopfert.
So hat der Tripoliskrieg die Wirkung gehabt, einerseits in einem wichtigen Punkte ein gegensätzliches Interesse zwischen England und Rußland zutagetreten zu lassen, andrerseits die Freundschaft zwischen Italien und Frankreich-England wenigstens vorübergehend zu trüben und Italien seinen Verbündeten wieder näherzubringen. Die Erneuerung des Dreibundvertrags, die erst im Jahre 1914 erforderlich gewesen wäre, wurde unter diesen Verhältnissen schon im Frühjahr 1912 in Verhandlung genommen und im Dezember 1912 unterzeichnet. Es schien einen Augenblick, als ob die von König Eduard VII. eingeleitete Einkreisungspolitik nach dem Tode dieses Monarchen (Mai 1910) nun doch allmählich ihre Kraft verlieren sollte.
Aber das Unheil war im Rollen.