Auch dieser letzte Versuch, wenigstens eine Vertagung zu erreichen, änderte nichts mehr an der Entscheidung.

Der Kanzler kam unerwarteterweise schon in der Frühe des 10. Januar aus Pleß zurück. Er schickte mir den Chef der Reichskanzlei, der mir sagte: „Der Rubikon ist überschritten.“

Ich war durch diese Mitteilung auf das schwerste erschüttert.

Nach kurzer Aussprache bat ich Herrn Wahnschaffe, dem Kanzler zu sagen, daß ich bei aller Treue und Ergebenheit für seine Person diesen Weg nicht mitgehen könne und meine Entlassung nehmen würde. Wahnschaffe erwiderte, mein Abgang würde für mich selbst natürlich der bequemste Ausweg sein. Der Kanzler seinerseits habe aus Gründen zwingender Natur davon Abstand genommen, auf seiner ursprünglichen Ansicht, den Abschied zu nehmen, zu beharren. Der Kanzler habe den Wunsch, sich mit mir persönlich über alles auszusprechen, und lasse mich bitten, bis dahin keine Entschlüsse zu fassen.

Ich sah den Kanzler an diesem und an dem folgenden Tage nicht. Ich ging erst zu ihm, als er mich am Abend des 12. Januar zu sich bitten ließ.

Er schilderte mir die Vorgänge in Pleß. Schon bei der Ankunft habe ihm der Chef des Marinekabinetts, Admiral von Müller, mitgeteilt, der Kaiser habe sich nach schweren inneren Kämpfen zu der Überzeugung durchgerungen, daß der uneingeschränkte U-Bootkrieg nicht zu vermeiden sei. In der Beratung am Vormittag beim Generalfeldmarschall habe dieser mit dem General Ludendorff auf das eindringlichste verlangt, daß das an allen Fronten in schweren Kämpfen stehende Landheer moralisch und materiell durch den uneingeschränkten U-Bootkrieg Unterstützung erhalte. Im Westen sei für das Frühjahr mit einer neuen Offensive der Franzosen, Engländer und Belgier zu rechnen, die an Wucht sogar die Somme-Offensive des verflossenen Halbjahres übertreffen werde. Jede Möglichkeit der Einschränkung der Zufuhr von Material und Mannschaften an den Feind müsse unter allen Umständen wahrgenommen werden. Zeit sei nicht zu verlieren. Wenn der uneingeschränkte U-Bootkrieg nicht zum 1. Februar eröffnet werde, könnten sie, die beiden Generale, die Verantwortung für den Gang der militärischen Operationen nicht übernehmen. Auf der andern Seite seien sie bereit, die Verantwortung für alle militärischen Folgen des uneingeschränkten U-Bootkrieges zu tragen, auch für die Folgen eines Eingreifens der europäischen Neutralen und Amerikas. Dem Eingreifen Amerikas legten sie übrigens keine allzu große Bedeutung bei.

Der Chef des Admiralstabs habe sich mit seinen bekannten Argumenten mit der größten Entschiedenheit für die Eröffnung des uneingeschränkten U-Bootkriegs am 1. Februar eingesetzt.

Angesichts der Bestimmtheit, mit der Hindenburg und Ludendorff die Entlastung der Fronten durch den sofortigen Beginn des uneingeschränkten U-Bootkriegs als unerläßlich bezeichneten und mit der sie die Verantwortung für alle militärischen Folgen des U-Bootkriegs auf sich nahmen, und angesichts der Sicherheit, mit der nicht nur der Chef des Admiralstabs, sondern auch die Hochseeflotte und der früher dem uneingeschränkten U-Bootkrieg abgeneigte Staatssekretär des Reichsmarineamtes innerhalb weniger Monate den vollen Erfolg des uneingeschränkten U-Bootkriegs in Aussicht stellten, ja gewährleisteten, habe er, der Kanzler, sich die Frage vorlegen müssen, ob er vor seinem Gewissen berechtigt sei, dem Kaiser zu raten, dem Antrag der Obersten Heeresleitung und des Admiralstabs nicht zu entsprechen. Sein nächster Gedanke sei gewesen, seinen Abschied zu erbitten und zu der auf abends 6 Uhr beim Kaiser angesetzten Besprechung nicht mehr zu erscheinen. Von dieser Absicht habe er auch dem Chef des Zivilkabinetts Mitteilung gemacht. Er habe sich jedoch, so schwer es ihm gefallen sei, überzeugen müssen, daß er sich auf diese Weise nicht der Verantwortung entziehen dürfe. Nachdem die Oberste Heeresleitung die Frage so gestellt habe, daß der uneingeschränkte U-Bootkrieg unvermeidlich geworden sei, und nachdem er dessen Verhinderung, wenn sie überhaupt noch möglich gewesen wäre, nicht auf seine Verantwortung habe nehmen können, sei er verpflichtet, alles zu tun, um dem U-Bootkrieg zum Erfolg zu verhelfen. Dazu gehöre, daß sich das deutsche Volk und unsere Verbündeten geschlossen hinter den U-Bootkrieg stellten. Wenn er wegen der Eröffnung des uneingeschränkten U-Bootkriegs seinen Abschied nehme, so werde das einerseits die Eröffnung des uneingeschränkten U-Bootkriegs nicht verhindern, andrerseits den inneren Streit über den U-Bootkrieg, der mit dem endgültigen Entschluß, den U-Bootkrieg zu machen, verstummen müsse, geradezu auf die Spitze treiben, ja die innere Front gänzlich zertrümmern; es werde ferner die Zustimmung unserer Bundesgenossen für den uneingeschränkten U-Bootkrieg und damit unser Bündnissystem selbst auf das äußerste gefährden. Auch ich müsse mir die Gewissensfrage stellen, ob ich mit der Einreichung meines Abschieds eine Demonstration machen dürfe, die an der bereits für den 1. Februar befohlenen Eröffnung des uneingeschränkten U-Bootkriegs nicht das mindeste ändere, dafür aber Verwirrung in die eigenen Reihen und in die Front unserer Bundesgenossen tragen, bei uns das Vertrauen in den Erfolg des U-Bootkriegs schwächen und bei unsern Gegnern und den Neutralen von vornherein Zweifel an unserm Erfolg hervorrufen müsse; dies lediglich auf mein persönliches Urteil hin, mit dem ich nachgerade unter den kompetenten Ratgebern der Krone isoliert sei, und angesichts der Tatsache, daß doch auch nach meiner Auffassung die Aussichten eines Erfolges des U-Bootkriegs sich erheblich gebessert hätten. Ich müsse mir diese Gewissensfrage um so mehr vorlegen, als es sich in erster Linie um eine Angelegenheit der auswärtigen Politik und der Kriegführung handele, also um eine Frage, die nicht in das Gebiet meiner Verantwortlichkeit falle.

Es war für mich die schwerste Entscheidung meines Lebens.