Er fügte hinzu, daß er eine Entscheidung auch nicht wohl treffen könne, ohne in einer für das Staatsganze und die Dynastie so wichtigen Angelegenheit dem Kronprinzen Gelegenheit gegeben zu haben, Stellung zu nehmen. Der Kronprinz wurde noch in der Nacht telegraphisch aufgefordert, alsbald nach Berlin zu kommen.
Der Hauptausschuß hatte Sonnabend und Montag in Gegenwart des Kanzlers weitergetagt, ohne daß über die Fragen gesprochen wurde, die jetzt mit einemmal ganz in den Vordergrund der Ereignisse gerückt waren. Der Kanzler verteidigte seine Politik gegen Angriffe von den verschiedenen Seiten, besonders gegen eine starke Offensive des Abgeordneten Dr. Stresemann; er sprach gut, fand aber keine Resonanz. Am Dienstag vormittag stellte zu Beginn der Sitzung der Abgeordnete Ebert die Anfrage, ob der Kanzler Mitteilungen über das Ergebnis des Kronrats machen könne; als der Kanzler verneinte, beantragte Herr Ebert die Vertagung, die angenommen wurde. Meinerseits veranlaßte ich die Vertagung des Verfassungsausschusses, der an dem gleichen Tage über die Wahlrechtsanträge abstimmen sollte.
Die unterdessen geführten Besprechungen mit den Fraktionsführern über die Herstellung einer besseren Fühlung zwischen Reichsleitung und Parlament ergaben, daß die Besetzung wichtiger Reichsämter mit Vertrauensleuten der Parteien sich nicht ohne weiteres in einer die verschiedenen Wünsche befriedigenden und dabei der Sache gerecht werdenden Weise durchführen ließ. Ich hatte mein Amt dem Kanzler zur Verfügung gestellt, um in keiner Weise ein Hindernis für die Überwindung der inneren Schwierigkeiten zu sein; das gleiche hatten einige meiner Kollegen getan. Aber im allgemeinen zeigten die Parteiführer weder für sich selbst noch für ihre Kollegen ein allzu heißes Begehren nach verantwortungs- und dornenvollen Ämtern. Aus den Besprechungen ergab sich das Projekt der Errichtung eines „Reichsrates“, dem außer dem Reichskanzler und den Staatssekretären Vertrauensmänner der größeren Parteien und eine gleiche Anzahl von Bundesratsmitgliedern angehören sollten; der „Reichsrat“ sollte über die wichtigeren Vorgänge der Politik auf dem Laufenden gehalten und vor wichtigeren Entscheidungen in der äußeren und inneren Politik gehört werden. Der „Reichsrat“ wäre also ein Organ dauernder Fühlungnahme zwischen Reichsleitung, Bundesrat und Reichstag gewesen. Die Berufung einzelner geeigneter Parlamentarier in leitende Stellungen sollte dadurch nicht ausgeschlossen werden.
Am Morgen des 11. Juli traf der Kronprinz in Berlin ein. Er hatte am Vormittag eine lange Aussprache mit dem Kaiser. Von dort begab er sich zum Kanzler. Während der Kronprinz noch unterwegs war, telephonierte der Kaiser an den Kanzler, der Kronprinz habe sich von der Notwendigkeit der Gewährung des gleichen Wahlrechts überzeugt, ebenso von der Notwendigkeit, daß der Kanzler, der dem Kaiser sein Amt unabhängig von der Entscheidung über die Wahlrechtsfrage zur Verfügung gestellt hatte, im Amte bleibe. Er bitte ihn, die Order wegen des gleichen Wahlrechts alsbald vorzulegen und die Geschäfte weiterzuführen.
In der am Nachmittag stattfindenden Staatsministerialsitzung berichtete der Kanzler über die von dem Kaiser und König getroffenen Entscheidungen und legte den Entwurf einer Königlichen Order vor, laut welcher der dem Landtag vorzulegende Gesetzentwurf wegen Änderung des Wahlrechts zum Abgeordnetenhaus auf der Grundlage des gleichen Wahlrechts aufgestellt werden sollte. Der Vizepräsident des Staatsministeriums regte daraufhin an, daß angesichts der Tragweite dieser Entscheidung für das Verfassungsleben des Preußischen Staates die Staatsminister insgesamt ihre Ämter zur Verfügung stellen möchten, um die schwierige Aufgabe der kaum zu umgehenden Neugestaltung des Staatsministeriums zu erleichtern. Die sämtlichen Staatsminister erklärten, dieser Anregung entsprechen zu wollen, einige mit dem Hinzufügen, daß sie angesichts der von dem König getroffenen Entscheidung sich nicht imstande fühlten, die Verantwortung ihres Amtes weiterzutragen, und deshalb den König unter allen Umständen um ihre Entlassung bitten wurden.
Die Order über das gleiche Wahlrecht wurde am Abend des 11. Juli vom König unterzeichnet und dem Ministerpräsidenten zugestellt. Sie wurde am nächsten Morgen veröffentlicht.
Damit war in dem wichtigsten und umstrittensten Punkt der „Neuorientierung“ das entscheidende Zugeständnis gemacht. Die große innerpolitische Forderung, um die jahrzehntelang erbittert gekämpft worden war, hatte ihre Erfüllung gefunden.
Schon vorher, am 6. Juli, hatte ich im Reichstag namens der Verbündeten Regierungen die Vermehrung der Mandate für die großen Reichstagswahlkreise in aller Form zugesagt.